als ich am Freitag nachhause gekommen bin blieb mein Schlüssel in der Eingangstüre stecken, er lies sich auch nicht drehen.
Als ich die Genossenschaft telefonisch kontaktieren wollte stellte ich fest das sie bereits geschlossen hatten und somit niemand abgehoben hatte.
Auch im Internet fand ich über die Genossenschaft keine Notfall Kontakte oder Nummern von Vertragsfirmen.
Deswegen beschloss ich einen Schlosser zu kontaktieren, als dieser fertig war konnte er meinen Schlüssel heraus bekommen und stellte fest das der Zylinder also das Schloss kaputt war und es getauscht gehört.
Er gab mir eine Rechnung und sagte das ich das an die Genossenschaft melden sollte und das die genossenschaft dies abzahlen würde über die Betriebskosten.
Jetzt ist meine Frage, bezahlt die Genossenschaft wirklich die Kosten wenn man einen Schlüsseldienst für meinen Fall ruft ?
Falls nicht, wieso sagte er mir am Telefon das die Genossenschaft bezahlt und was kann ich tun wenn er mich belogen hat ?
Der Mann ist Schlosser und nicht Rechtsanwalt. Selbst wenn er Dir eine falsche Auskunft gegeben haben sollte, hätte das am Sachverhalt nichts geändert: der Schlüssel steckte im Schloss fest und dieses Problem musste nicht nur behoben werden, sondern es wurde auch vor seiner Meinungsäußerung hinsichtlich der Kostenverteilung behoben.
Wahrscheinlich warst du nicht der einzige Kunde dieses Schlossers und er wusste wie das gehandhabt wird. War er vielleicht zufällig der „Vertragsschlosser“?
Ich habe zwei Wohnungsgenossenschaften als Kunden. Beide bedienen sich keiner externen Hausverwaltung, sondern erledigen das selber.
Wenn es einen gibt.
Die beiden Genossenschaften haben Webseiten, auf denen die Notdienste aufgeführt sind, mit denen die üblicherweise zusammenarbeiten.
Bei einem schuldlos verklemmten Schlüssel ist Gefahr im Verzug. Trotzdem darfst du nicht einfach selber irgendjemanden beauftragen, sondern musst erstmal prüfen, ob tatsächlich niemand der Eigentümer erreichbar ist.
Wenn das nicht der Fall ist, dann sehe ich hier den klassischen Fall der Geschäftsführung ohne Auftrag. Man muss dann so handeln, wie es der Eigentümer mutmaßlich gewollt hätte.
Die Genossenschaft als Eigentümer der Immobilie wird die Kosten übernehmen müssen, wenn
der Mieter keine Schuld am verklemmten Schlüssel hat
der Mieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig einen viel zu teuren oder unnötigen Handwerker beauftragte
Dass die Voraussetzungen des § 680 BGB vorliegen, sehe ich als gegeben an. Ein verklemmter, von außen in der Haustür steckender Schlüssel ist eine Gefahr und diese muss dringend abgewehrt werden.
Dies ist natürlich möglich. Wird vermutlich aber eine Ausnahme sein.
Bei den Wohnungsgenossenschaften die ich betreut habe, gab es immer einen Hausmeister, der dafür zuständig war.
gibt’s da eine bundesweite Rufnummer oder wie erreicht man ihn in einem solchen Fall?
Oder anders: was hätte es geändert, wenn es einen Hausmeister gibt, seine Kontaktdaten aber nicht zugänglich sind?