Wie ist das, wenn man nach einer Kündigung seinen Schlüssel für das Büro abgeben will, vor der verschlossenen Türe steht, da das Schloß schon ausgewechselt ist und die Chefin den Flür entlang kommt, einem sieht und sich herumdreht und wieder weggeht (meiner meinung nach eine vorsätzliche Verweigerung, den Schlüssel entgegen zu nehmen), man weiter klingelt und sogar anruft, aber kein anzeichenn dafür, dass sie wiederkommt um den Schlüssel Entgegen zu nehmen (und mir die möglichkeit giebt meine persönlichen sachen aus dem Büro zu entfehrnen), ist man dann verpflichtet den Schlüssel postalisch zu schicken und darf die chefin meinen Lohn solange einbehalten?
Wie ist das, wenn man nach einer Kündigung seinen Schlüssel
für das Büro abgeben will, vor der verschlossenen Türe steht,
da das Schloß schon ausgewechselt ist und die Chefin den Flür
entlang kommt, einem sieht und sich herumdreht und wieder
weggeht (meiner meinung nach eine vorsätzliche Verweigerung,
den Schlüssel entgegen zu nehmen),
Hallo,
um hier etwas eingrenzen zu können wäre es erforderlich zu wissen, wie lange der Zeitraum zwischen der Kündigung und der Rückgabe der Schlüssel beträgt; war das am gleichen oder Folgetag oder lag zwischen der Kündigung und der Schlüsselrückgabe evtl. mehrere Tage?
Manch AG reagiert schnell, wenn einem ausscheidenden Mitarbeiter es nicht möglich ist, die Schlüssel zeitnah zurück zu geben.
Mfg
man weiter klingelt und
sogar anruft, aber kein anzeichenn dafür, dass sie wiederkommt
um den Schlüssel Entgegen zu nehmen (und mir die möglichkeit
giebt meine persönlichen sachen aus dem Büro zu entfehrnen),
ist man dann verpflichtet den Schlüssel postalisch zu schicken
und darf die chefin meinen Lohn solange einbehalten?