Schlüssel Umlagenabrechnung

hallo,

A wohnt in einem haus mit 3 wohnungen im EG.

bisher wurden die umlagen (bis auf die, die mit zähler ermittelt werden konnten) immer durch „3 einheiten“ in der umlagenabrechnung aufgeteilt. (obwohl die whg. im DG flächenmäßig um ca. 25% kleiner ist, als die anderen beiden, das nur nebenbei)

nun nutzt der bewohner des 1.OG nach auszug des mieters auch die wohnung im DG.

ergibt sich allein daraus die möglichkeit für den vermieter nun durch „2 einheiten“ aufzuteilen ?

es liegen ja immernoch 3 abgeschlossene wohneinheiten vor, nur nutzt halt eine familie jetzt 2 wohnungen…

vielen dank

gruß inder

Dann werden wohl 2 Mietverträge vorliegen und laut jedem einzelnen ist 1drittel zu zahlen. So weit korrekt.

Hallo !

Es kommt aber auf den Mietvertrag an,was ist zum Verteilschlüssel vereinbart !
Man kann nach Wohneinheiten verteilen,die Heizkosten nicht,denn die müssen verbrauchsabhängig nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
Es muss aber fest vereinbart sein,steht im Vertrag nichts zum Verteilschlüssel,dann gilt eine Verteilung nach Wohnfläche !

Und da würde ein DG Wohnung natürlich mit ihrer echten Fläche nach DIN berechnet,also unter den Schrägen gibts Abzüge,die WF wird rechnerisch kleiner als die reine Fußbodenfläche.

MfG
duck313

Hallo,

Es muss aber fest vereinbart sein,steht im Vertrag nichts zum
Verteilschlüssel,dann gilt eine Verteilung nach Wohnfläche !

naja nicht ganz, Kosten die verbrauchsabhängig erfasst sind, sind verbrauchsabhängig abzurechnen, Kosten die verursacherabhängig erfasst sind, sind verursacherabhängig abzurechen.

Und da würde ein DG Wohnung natürlich mit ihrer echten Fläche
nach DIN berechnet[…]

…oder der Wohnflächenverordnung oder der 2. Berechnungsverordnung.

Gruß

Joschi