Guten Abend!
Kein Mieter darf wild drauflos Schlösser tauschen!
Was unter „wild drauflos“ zu verstehen ist, weiß ich nicht. Aber ein Mieter darf das Schloß/den Schließzylinder seiner Wohnungstür austauschen. Punkt.
Anmerkung: Das passt manchen Vermietern nicht, insbesondere solchen, die während der Abwesenheit der Wohnungsmieter in fremden Sachen schnüffeln „nach dem Rechten sehen“ wollen. Solches Vermietertreiben ist aber strikt verboten. Mit der Vermietung der Wohnung hat der Vermieter auch das Hausrecht abgegeben, hat rein gar nichts mehr in der Wohnung verloren und falls doch, hat er dies vorher mit dem Mieter zu vereinbaren.
Weil der Vermieter ohne Wissen des Mieters nichts an der Wohnungstür zu suchen hat, kann der Vermieter gar nicht merken, dass der Schließzylinder ausgetauscht wurde. Es sei denn, der Vermieter besitzt ohne Wissen des Mieters - also illegal - noch einen Wohnungsschlüssel, scheitert dann natürlich beim heimlichen Öffnen der Tür und ist womöglich noch dumm genug, sich darüber beim Mieter zu beschweren.
Natürlich sind nicht alle Vermieter derart windig-verschlagene Figuren, aber es gibt sie. Außerdem kann kein Mieter wissen, wer vor ihm Schlüssel in Umlauf brachte … samt Adressanhänger verloren, an Handwerker oder Freunde gegeben … deshalb ist jedem Mieter dringend anzuraten, als erste Tat den Schließzylinder der Wohnungstür auszutauschen (und natürlich den alten Schließzylinder samt Schlüsseln sorgsam zu verwahren).
Das gilt auch und insbesondere bei Schließsystemen. Dafür gibt es i. d. R. einen oder mehrere Generalschlüssel, so dass der Mieter nie sicher sein kann, wer da plötzlich unangemeldet (und illegal) in der Wohnung steht. Auf Gerede, der Generalschlüssel sei in zuverlässigen Händen und könne nicht nachgemacht werden, sollte sich niemand verlassen wenn ich das Original habe, kopiere ich ausnahmslos jeden Schlüssel eines rein mechanischen Schlosses binnen einer Stunde und brauche dafür keinen passenden Rohling. Nein, einschlägige Aufträge nehme ich nicht an.
Gruß
Wolfgang