Frau X arbeitet als Putzfrau in einer Praxis.Dummerweise hat sie den Schlüssel verloren.Als sie dies mitteilt heißt es "gucken sie nochmal nach und melden sich nochmal damit ich ansonsten ein neues schloß einbauen lassen muß.Sie meldet sich einen std.später und ihr wird gesagt man habe bereits ein neues Schloß eingebaut und die Kosten beliefen sich auf 199€.Nachdem sie die rechnung und den neuen Schlüssel in Empfang nimmt fällt ihr zu haus an dem schlüssel auf das dies ein sicherheitsschloß ist und nicht ein normales Zylinderschloß wie vorher.Zusätzlich hat sie sich noch 4 Schlüssel extra hat machen lassen die frau X jetzt auch noch tragen soll.Also hat sie eine Wertverbesserung machen lassen und will dies bezahlt haben.Wenn man einen Käfer zu schrott fährt von jemandem und der sich anschließend nen neuen Audi kauft muß man doch nicht den audi zahlen??? Wie kann sie dagegen kontern?
Hi
Ich komme aus der Branche .
ein neues Sicherheitschloss mit 4 Schlüsseln für 199,- Euro ist Wucher !
aber zum anderen Thema : Eine normale Privathaftpflichtversicherung tritt ein bei Schlüsselverlust und ersetzt genau diese entstandenen Kosten ohne zu prüfen ob die erstellte Rechnung des Schlüsseldienstes Wucher ist .
Ich stelle mir gerade eben die Frage ob man einen Streit vom Zaun brechen sollte der möglicherweise den verlustes des Arbeitsplatzes nach sich zieht , oder man die blöde Rechnung einfach an die Haftpflicht durchreicht
gruss
Toni
Hallo Toni,
Hi
Ich komme aus der Branche .
ein neues Sicherheitschloss mit 4 Schlüsseln für 199,- Euro
ist Wucher !aber zum anderen Thema : Eine normale
Privathaftpflichtversicherung tritt ein bei Schlüsselverlust
und ersetzt genau diese entstandenen Kosten ohne zu prüfen ob
die erstellte Rechnung des Schlüsseldienstes Wucher ist .
Nicht ganz richtig. Die Versicherung prüft zuerst, ob die Schadenersatzforderung zurecht besteht. Wenn nein - wehrt sie den Schaden ab. Wenn ja, wird der Schaden zum Zeitwert erstattet.
Gruß Merger
Es wäre zu Prüfen,ob hier überhaupt eine Haftung der AN besteht.Bei bestimmtenn Berufsgruppen gehört der Umgang mit Schlüsseln zum Berufsbild wie zum B. bei Reinigungskräften und dort ist es Sache des AG verlorene Schlüssel zu ersetzen bzw. die Kosten für Schloßauswechselungen.
Eine Haftung der AN käme nur bei Vorsatz oder grober DFahrlässigkeit in Betracht.
Eine normale Privathaftpflichtversicherung tritt ein bei Schlüsselverlust
und ersetzt genau diese entstandenen Kosten ohne zu prüfen ob
die erstellte Rechnung des Schlüsseldienstes Wucher ist .
Hi,
die Privat haftpflichtversicherung wird zunächst prüfen, ob sie im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit überhaupt eintrittspflichtig ist.
Gruß Keki
Die Haftpflicht übernimmt keine berufsschlüssel:frowning: und da Frau X ihn verloren hat möchte Sie das Sie den Schaden bezahlt.Doch Frau X wird mit Ihr reden und Ihr sagen das sie bereit ist die Kosten für ein normales Zylinder schlo´ß zu tragen was vorher auch drin war.Und nicht die wert verbesserung.Sie wird sich auch bei der verbraucherzentrale schlau machen.
Die Haftpflicht übernimmt keine berufsschlüssel
das kommt immer auf die Vertragsbedingungen an.
Bei einer leistungsstarken PHV gibt es keinen Unterschied für private oder dienstliche/berufliche Schlüssel.
Es wäre zu Prüfen,ob hier überhaupt eine Haftung der AN
besteht.Bei bestimmtenn Berufsgruppen gehört der Umgang mit
Schlüsseln zum Berufsbild wie zum B. bei Reinigungskräften und
dort ist es Sache des AG verlorene Schlüssel zu ersetzen bzw.
die Kosten für Schloßauswechselungen.
Kannst Du uns dein Wissen mit einer Quelle belegen ???
Eine Haftung der AN käme nur bei Vorsatz oder grober
DFahrlässigkeit in Betracht.
wie unterscheidest Du bei einem verlorenen Schlüssel, zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit ??
Hallo Devangel,
Sie meldet sich einen std.später und ihr wird gesagt man habe bereits ein neues Schloß eingebaut und die Kosten beliefen sich auf 199€
Wenn man einen Käfer zu schrott fährt von jemandem und der sich anschließend nen neuen Audi kauft muß man doch nicht den audi zahlen
Nein, aber wenn man z.B. einen Kratzer in einen Käfer macht, muss man auch nicht nur die neue Farbe bezahlen, sondern die komplette Rechnung der Wergstatt.
Das bedeutet, vielleicht wurde das Schloss ja nicht von der Arbeitgeberin selber eingebaut, eventuell hat sie dafür einen Schlosser beauftragt. Wenn ein Schlosser ein hochwertiges Schloss (für eine Praxis gerechtfertigt?) einbaut, kann die Rechnung auch leicht mehr als 199 € betragen.
Nachdem sie die rechnung und den neuen Schlüssel in Empfang nimmt fällt ihr zu haus an dem schlüssel auf das dies ein sicherheitsschloß ist und nicht ein normales Zylinderschloß wie vorher
Da stellt sich die Frage ob die Arbeitnehmerin gut genug auskennt, um beurteilen zu können dass das alte Schloss nur ein normales Zylinderschloss war. Vielleicht war auch das alte Schloss ein Sicherheitsschloss, aber eine andere Ausführung mit anders aussehenden Schlüsseln?
Zusätzlich hat sie sich noch 4 Schlüssel extra hat machen lassen die frau X jetzt auch noch tragen soll
Wenn die Arbeitgeberin für ihr altes Schloss 4 extra Schlüssel zur Verfügung hatte, dann hat sie auch das Recht für das neue Schloss 4 extra Schlüssel zu bekommen.
Vielleicht war das alte Schloss doch ein Sicherheitsschloss
Vielleicht wurde das Schloss von einem Schlosser eingebaut
Vielleicht waren auch vom alten Schloss 4 extra Schlüssel vorhanden
Bei all dem was wir hier nicht wissen, ist es unmöglich dazu eine exakte Aussage zu treffen. Allerdings ganz abgesehen von der rechtlichen Bewertung, sollte man eventuell auch die praktische Situation nicht ganz außer Acht lassen.
Wie kann sie dagegen kontern?
Selbst wenn der Betrag von 199 € zu hoch wäre und die Arbeitnehmerin eventuell einen Betrag von 50 € für gerechtfertigt halten würde, dann wäre der Betrag um 149 zu hoch. Da sollte sich die Arbeitnehmerin überlegen ob es sich lohnt für so einen Betrag zu kontern und mit ihrer Arbeitgeberin zu streiten. Dass kann ganz schnell sehr negative Folgen für das Arbeitsverhältnis haben.
Gruß
N.N
Übernimmt sie nicht!! Und da Frau x auch nicht gewillt ist sich übers Ohr hauen zu lassen bezahlt sie nur den Betrag des normalen Schlosses.Und zu dem Punkt Streit übern zaun werfen.Unter diesen umständen finde ich ist eine Zusammenarbeit sowieso nicht mehr möglich.Das Vertrauen ist gebrochen wenn man einen so übers Ohr ziehen will.Oder seh ich das falsch??
Hi
Übernimmt Sie wohl.
zufällig habe ich als Haus und Hof Versicherung die selbe Versicherung bei der „Merger“ unter Lohn und Brot steht.
Da ich häufig mit wichtigen und teueren Schlüsseln zu tun habe , hatte ich bei meiner Versicherung entsprechend nachgefragt und mitversichert.
wenn Frau X mit Schlüsseln hantiert hätte sie das für wenige Euro mitversichern können.
Ich denke da liegt ein Beratungsfehler des Versicherungsvertreters vor
Toni
Wenn man einen Käfer zu schrott fährt von jemandem und der sich anschließend nen neuen Audi kauft muß man doch nicht den audi zahlen
Nein, aber wenn man z.B. einen Kratzer in einen Käfer macht,
muss man auch nicht nur die neue Farbe bezahlen, sondern die
komplette Rechnung der Wergstatt.
nö. nur das, was die kiste überhaupt noch wert war.
mehr als den zeitwert gibt es nicht als SCHADENersatz.
nö. nur das, was die kiste überhaupt noch wert war.
mehr als den zeitwert gibt es nicht als SCHADENersatz.
Meint Dein Bauchgefühl oder wie?
Die gesetzliche Regelung ist da eindeutig:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html
S.J.
Ich denke da liegt ein Beratungsfehler des
Versicherungsvertreters vor
Wow, eine gewagte Aussage. Weißt Du wann der Versicherungsvertrag gschlossen wurde? Weißt Du ob das vor oder nach dem Antritt der Arbeitsstelle erfolgte?
Gruß
Tina
Die gesetzliche Regelung ist da eindeutig:
und wo genau steht da, dass man - ungeachtet des zeitwertes - alle werkstattkosten zu übernehmen hat? warum gibt es denn den begriff ‚wirtschaftlicher totalschaden‘?
Deutlicher kann man es doch nicht formulieren
und wo genau steht da, dass man - ungeachtet des zeitwertes -
alle werkstattkosten zu übernehmen hat?
Also deutlicher kann man es doch nicht formulieren:
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Vereinfacht gesagt heißt das: Er muss also alles bezahlen, was nötig ist um den vorherigen Zustand wieder herzustellen. Dazu gehören auch Werkstatt- und sonstige Kosten.
warum gibt es denn den
begriff ‚wirtschaftlicher totalschaden‘?
Wo genau findest Du den im Gesetz oder der juristischen Literatur?
S.J.
Vereinfacht gesagt heißt das: Er muss also alles bezahlen, was
nötig ist um den vorherigen Zustand wieder herzustellen. Dazu
gehören auch Werkstatt- und sonstige Kosten.
vielleicht liest du doch mal GRÜNDLICH, was ich geschrieben habe?
Also total verblödet bin ich nicht,das ich nicht ein normales Zylinderschloß von einem Sicherheitsschloß unterscheiden Kann.Vorher war ein Dom Schloß drin jetzt ein Keso Schloß.Das die Arbeitgeberin das Schloß nicht selbst eingebaut hat ist schon klar.Und auch das ich nicht nur die farbe eines Kratzers des autos bezahlen müsse sondern die kompl.Rechnung! Doch ist ja wohl ein riesen unterschied ob ich die Rechnung von nem Käfer zahl oder nen neuen Audi hallo? Doch nach Bgb 249 muß ich ihr nur das zahlen was vorher drin war.Und Sie muß mir auch erstmal beweisem das sie vorher auch 7 Schlüssel hatte.Wenn sie dies nicht kann werden sie auch nicht gezahlt.Und wenn ichs ganz genau nehmen würde müsseich auch nur die Hälfte der Mwst zahlen da sie in vorsteuer geht und ende des Jahres fast alles zurück kriegt.
Tut sie aber nicht! Liegt schriftlich vor:frowning: Und da man ja nicht immer mit Schlüsseln hantiert denkt man auch nicht daran das extra mit zu versichern!!!
Also total verblödet bin ich nicht,das ich nicht ein normales
Zylinderschloß von einem Sicherheitsschloß unterscheiden
Kann.
Das hat nichts mit blöd zu tun.
Vorher war ein Dom Schloß drin jetzt ein Keso Schloß.Das
die Arbeitgeberin das Schloß nicht selbst eingebaut hat ist
schon klar.
Auch die Fa. Dom bietet Sicherheitsschlösser an.
ich ihr nur das zahlen was vorher drin war.Und Sie muß mir
auch erstmal beweisem das sie vorher auch 7 Schlüssel
hatte.Wenn sie dies nicht kann werden sie auch nicht
gezahlt
Das dürfte nicht schwierig sein, wenn sie Schlüssel an verschiedene Mitarbeiter ausgibt und diese Mitarbeiter dies auch bezeugen können.
.Und wenn ichs ganz genau nehmen würde müsseich auch
nur die Hälfte der Mwst zahlen da sie in vorsteuer geht und
ende des Jahres fast alles zurück kriegt.
Praxis läßt auf Ärztin schließen, dann nicht zwingend:
http://dejure.org/gesetze/UStG/4.html
insbesondere Nr. 14.
Gruß
Tina