Schlüssel verloren

Hallo.

Wir haben in einer Wohnung mit Sicherheitsschloss zur Miete gelebt. Jetzt ziehen wir um und der Vermieter verlangt, dass wir die Kosten übernehmen, da er aufgrund dessen, dass wir einen Schlüssel verloren haben, angeblich alle Schlösser auswechseln muss.
Den Schlüssel haben wir in Bulgarien, als wir dort im Urlaub waren, verloren.

Wie sieht denn die Rechtslage aus? Kann uns jemand helfen?

LG Irene

Hallo Irene,

ich würde mal sagen, dass Du für den Schlosstausch aufkommen musst, denn der VM hat letztendlich das Recht sein Eigentum zu schützen. Wenn jetzt der Schlüssel für mehrere Schlösser passte, müssen eben halt auch mehrere Schlösser gewechselt werden. Hilt nur Eines: Besser aufpassen.

mfg

Erich

Hallo,

meines wissens nach liegt er damit im Recht. Ich vermute es handelt sich um eine Schliessanlage?
Da ist das leider immer sehr gravierend und vor allem extrem teuer, gundsätzlich stimmt das mit seiner Forderung.
Ihr könntet kucken ob ihr, wenn ihr eine privathaftpflich habt, dies vielleicht von der übernommen wird. Einige Policen bieten das seperat zum mitversichern an, einige haben es inklusive. Nachfragen wäre eine möglichkeit.

Hoffe ihr kommt aus der sache raus.

LG

Hier steht es sehr gut beschrieben und ist auch mit einem Urtel belegt.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Schluessel.htm

JA Irene, das ist rechtens!

wer soll den sonst den Schaden bezahlen? Ein möglicher Dieb richtet mit Sicherheit einen größeren Schaden an.

Wir haben in einer Wohnung mit Sicherheitsschloss zur Miete gelebt. Jetzt ziehen wir um und der Vermieter verlangt, dass wir die Kosten übernehmen, da er aufgrund dessen, dass wir einen Schlüssel verloren haben, angeblich alle Schlösser auswechseln muss. Den Schlüssel haben wir in Bulgarien, als wir dort im Urlaub waren, verloren.

Liebe Ratsuchende,

der Vermieter hat Recht. Es sei denn, Sie könnten beweisen, daß der Schlüssel so verloren gegangen ist (vernichtet, in die Tiefsee gefallen, o.ä.), daß er von niemandem der Wohnungsadresse oder Ihrer Person zugeordnet werden kann. Verlust im Ausland alleine reicht dafür nicht aus.

Viel Glück!

Wir haben in einer Wohnung mit Sicherheitsschloss zur Miete
gelebt. Jetzt ziehen wir um und der Vermieter verlangt, dass
wir die Kosten übernehmen, da er aufgrund dessen, dass wir
einen Schlüssel verloren haben, angeblich alle Schlösser
auswechseln muss.

Sicherheitsschlösser oder Schließanlagen sind sehr teuer. Selbstverständlich muss der Mieter sämtliche Schlüssel beim Auszug wieder abgeben. Bei verlorenen Schlüssel muss der Mieter die Kosten tragen.

Guten Tag,

1.) Auch wenn es sich um eine Schließanlage handelt, muss nicht die ganze Anlage ausgetauscht werden, sondern nur die Zylinder, auf die der verlorene Schlüssel passt.
2.) Wenn ein Missbrauch des verlorenen Schlüssels auszuschließen ist, muß überhaupt garnichts ausgetauscht werden. Lediglich der Schlüssel müsste ersetzt werden.

  • Ein Missbrauch kann z.B. auszuschließen sein, wenn der Schlüssel verloren wurde, ohne dass ein Bezug oder Hinweis auf den Ort gegeben ist, wohin der Schlüssel gehört.
  • Auch kann ein Missbrauch ausgeschlossen werden, wenn der Schlüssel bei einer Bootstour über Bord gegangen ist …
    Es wäre auch unsinnig, Zylinder zu ersetzen, wenn ein Schlüssel-Missbrauch ausgeschlossen ist!
    3.) Selbst wenn von einen Missbrauch des Schlüssels ausgegangen werden kann, stellt sich die Frage, ob die betroffenen Zylinder so alt oder abgenutzt sind, dass diese sowieso bald ersetzt werden müssen.
    Gruß, Schlüsseldienst Bosseler aus Aachen

DAnke für die Antwort