Schlüssel verloren,.. 1500 € für Schliessanlage ?

Hallo Wissende

Irgendwie unangenehm das Ganze, aber es sieht wohl so aus wie oben beschrieben… Meine Frage jetzt:

Da der Schlüssel zu Geschäftsrüume gehört müsste doch eigentlich
die Haftpflicht (incl. Privathaftplicht der Gesellschafter), welche wir über die Firma haben diesen Schaden abdecken, oder? Zusätzlich habe ich eine weitere Privathaftpflicht…

Jetzt bin ich sehr neugierig ob ich das am Ende doch noch selber zahlen muss…

Danke
irgendwie…

Ohne Gewähr…
Hallo!

Ich bin selber kein Fachmann, aber als ich eben diese Frage seinerzeit einem Versicherungsmenschen gestellt hatte (es ging um die Schließanlage einer Feuerwache, damals war ich Mitglied bei der freiwilligen Feuerwehr) bekam ich zur Antwort, daß hierfür meine allgemeine Haftpflichtversicherung NICHT aufkommen würde.
Er bot mir dann eine spezielle „Schlüsselversicherung“ (sic!) an, die aber ein (in meinen Augen) Heidengeld gekostet hätte.
Ich habe sie deshalb nicht abgeschlossen (ging auch immer gut) und weiß bis heute nicht, ob der Mann damals Recht hatte oder nur besonders „geschäftstüchtig“ war…

Schönen Gruß,
Robert
*der hofft, daß du den Schlüssel wiederfindest*

Hallo irgendwie,

schau mal in das Kleingedruckte deines privaten Haftpflichtversicherungsvertrages.
Manchmal übernehmen die Versicherer solche Kosten für Schlüsselverlust (bei mir steht das explizit drin!), manche schließen es kategorisch aus. Wenn Du Gesellschafter bist, deckt deren Privathaftpflicht auch Dich ab, dann kannst Du da auch in den Vertrag schauen. Oder ruf einfach bei den betreffenden Versicherungsgesellschaften an und frage nach. Es gilt immer das, was im jeweiligen Vertrag steht.

Grüße

Alex

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke Alex,

dass auch der Gesellschaftervertrag da interessant ist, hätte ich nicht gewusst.

Gruss irgendwie…

Hallo irgendwie,

Privathaftpflicht bleibt Privathaftpflicht. Egal, wer sie bezahlt. Du darfst dich nur nicht bereichern.

Aber auch dein Angestelltenvertrag kann dafür hilfreich sein. So mir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden kann, zahlt mein Arbeitgeber den Schlüsselverlust.

Wäre auch eine Möglichkeit, denn Schlüssel verlieren ist nicht grob fahrlässig.

Gruß
Marco

Hallo Marco

Danke für den Trost!
Bin leider kein Angestellter sondern Gesellschafter. Werde mal den Gesellschaftsvertrag durchsehen.

Danke irgendwie…

Nur Gesellschafter?
Hallo irgendwie,

bist du denn nur Gesellschafter oder auch Geschäftsführer? als solcher wärest du dann wiederum Angestellter.
Gruß
Marco

Hallo Marco,

Nur Gesellschafter…
Gruss irgendwie…