Schlüssel Verlust

Einer Mieterin wurde die Handtasche gestohlen. Neben den Ausweispapieren auch der Schlüssel zur Schließanlage des Hauses. Im Mietvertrag wurde vereinbarten, dass bei Verlust der Mieter für den Ersatz der Schließanlage haftet, sofern er die Unbedenklichkeit nicht nachweisen kann.
Die Mieterin meldete den Diebstahl ihrer Versicherung. Diese bezahlte den Schaden minus 30%.
Aussage der Versicherung - das sei ein Abzug „neu für alt“ gem. § 249.
Kennt jemand von Ihnen die rechtliche Lage?

Gruß Fred

Aussage der Versicherung - das sei ein Abzug „neu für alt“
gem. § 249.
Kennt jemand von Ihnen die rechtliche Lage?

Also bei TV, PC, und sonstigen Sachen trifft diese Aussage sicherlich zu, aber bei Schlüsseln schlecht vorstellbar
LG

Hallo,

Aussage der Versicherung - das sei ein Abzug „neu für alt“
gem. § 249.
Kennt jemand von Ihnen die rechtliche Lage?

Also bei TV, PC, und sonstigen Sachen trifft diese Aussage
sicherlich zu, aber bei Schlüsseln schlecht vorstellbar

Und warum sollte das nicht so sein? Haben Schlüssel und Schlösser eine unendliche Lebensdauer?

Schadenersatz bezieht sich auf den ZEITWERT, nicht auf den NEUWERT. Warum liest Du nicht einfach im Gesetz (http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html) nach, wenn es schon angegeben ist?
Gruß
loderunner (ianal)

Danke! …nun, die Anlage wurde vor 9 Jahren eingebaut. Nach dem Diebstahl wurde das gleiche Modell wieder montiert. Es gab keine Änderung an Material und Technik.

Den § 249 habe ich natürlich durchgelesen, habe aber nichts vergleichbares gefunden.

Gruß Fred

Hallo,

…nun, die Anlage wurde vor 9 Jahren eingebaut.

dann ist die Rechnung der Versicherung doch ok, findest Du nicht? Die sind offensichtlich von einer Lebensdauer der Anlage von 30 Jahren ausgegangen, von denen eben jetzt 9 Jahre, also 30%, rum sind.

Nach
dem Diebstahl wurde das gleiche Modell wieder montiert. Es gab
keine Änderung an Material und Technik.

Das ist ziemlich egal. Es hätte auch eine ganz andere, wesentlich billigere oder wesentlich teurere Anlage sein können. Nur, wenn gar nicht repariert worde wäre (ist hier natürlich abwegig und deshalb hat die Versicherung das auch gar nicht erwähnt) hätte es eine Rechnung mit Abzug der )dann ja auch nicht angefallenen) Mehrwertsteuer sein können.

Gruß
loderunner (ianal)

Vielen Dank loderunner,

das mit der Steuer wurde geregelt, die Versicherung bezahlte diese. Hat die Versicherung nun das Recht die 30% abzuziehen?

Gruß und Dank Fred

auf die 30% würde ich mich jetzt nicht direkt festlegen, aber ja, sie darf einen abzug machen. der vermieter darf übringens auch nicht den neuen preis verlangen, er hat ja ienen vorteil durch die neue anlage.