Schlüssel 'verteilen' erlaubt?

Hallo!

Ein Vermieter gibt bei der Wohnungsübergabe dem Mieter mehrere Schlüssel zur Eingangstür.

Darf der Mieter- diese Schlüssel dann an Menschen verteilen wie er will??..also Freunde, Bekannte…die im Notfall dann diesen Schlüssel als Zweitschlüssel deponieren (falls man sich mal ausschliesst)-- ODER…darf der Vermieter die Schlüssel niemals aus seinem GEwahrsam geben??

Ist der Mieter verpflichtet seine ganzen Schlüssel immer nur zu behalten???

danke
kitty

Ja
Aber der Mieter sollte sich schon genau überlegen,wem er Schlüssel gibt.
Schließlich geht es ja in erster Linie um seine Wohnung

Hallo,

logisch überlegt man sich genau WEM man den Schlüssel gibt!

Vermieter hat nur behauptet- man dürfe das nicht- wäre nicht nach dem Gesetz erlaubt!
Und das wollte ich gerne wissen- weil ich sowas auch noch nie gehört habe…

kitty

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Hallo,
wenn mit Eingangstür die Wohnungstür gemeint ist, tauscht man einfach da Schloss aus ( schon aus Vorsicht, man weiss ja nie, wer noch einen Schlüssel hat) und bewahrt dieses Schloss bis zum Einbau am Ende der Mietzeit auf. Dann kann man dem Vermieter auch sagen, das die von ihm übergeben Schlüssel sicher verwahrt sind und kein Dritter darauf Zugriff hat.
hth

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