Schlüssel vom Nachbarhaus passt in unsere Haustür

Es gibt 4 große Neubauhäuser in unserer Anlage mit je 80-120 Bewohnern. Der Haustürschlüssel eines der Häuser passt in unsere Haustür. Somit kann jeder der 120 Bewohner in unser Haus ein uns aus gehen, den Fahrradkeller und die Dachterrasse aufschließen. Ob sich auch Wohnungen öffnen lassen, ist noch nicht bekannt. Können wir als Betroffene die Eigentümergemeinschaft informieren und Abhilfe verlangen? Oder ist die Hausverwaltung zuständig ? Grüße aus Hamburg

Hallo,

Könnte es dafür einen Grund geben? Ver- und Entsorgungsleitungen? Andere gemeinsame Einrichtungen?

Das Zauberwort dazu heisst „Schliessanlage“. Ich würde erstmal klären, was dieser Schlüssel schliesst - und was nicht. Vermutungen helfen nicht weiter.

Ich würde zuerst die Hausverwaltung ansprechen. Wenn Ihr Mieter seid, den Vermieter.

Gruss
Jörg Zabel

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Vielen Dank für die Infos, wir sind Mieter und haben eine Hausverwaltung. Versorgungsleitungen und dergleichen spielen da keine Rolle. Es sind freistehende Häuser, die alle ihre eigenen Leitungen u.s.w. haben. Es kann nicht sein, das 120 Mieter mit ihrem Schlüssel die Möglichkeit haben, in ein fremdes Haus einzudringen. Wir werden den Vermieter informieren

Selbst wenn, ist das ein unhaltbarer Zustand denn mit den ca. 500 Bewohnern die ihre Haustürschlüssel u.U. auch noch auswärtigen Angehörigen aushändigen, kann sowas nicht geregelt werden und dann noch ohne die Bewohner darüber vorab zu informieren!
Ich nehme aber an, dass das ein Versehen seitens des Bauträgers oder der Firma ist die die Schließanlagen eingebaut hat.
ramses90

Wenn es denn so ist.
Noch wissen wir es nicht. Erst ist zu klären, welcher Schlüssel welche Tür schliesst.

So etwas vermute ich auch. Versehen oder Dummheit - wenn es nicht doch noch einen plausiblen Grund gibt.

An der Stelle könnt Ihr sehr schnell reagieren: ihr könnt in Eure Wohnungseingangstür einen eigenen Schließzylinder einbauen.

Grüße
Pierre

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Betrachte den Flur und das Treppenhaus wie einen öffentlichen Bereich. Praktisch kann da sowieso jeder herein.

Erst an deiner Wohnungstür beginnt der gesicherte Bereich.

Du siehst das anders und hältst obigen Bereiche für geschützt. Das kannst du vergessen. Klingel mal an ein paar Schellen - irgendjemand wird aufmachen ohne nachzufragen.

Andererseits hast du natürlich Recht: Aktuell sind es 240 Tatverdächtige, wenn ein Fahrrad gestohlen wird. Nach Behebung des Fehlers wären es dann nur noch 120.

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oooh, so habe ich das noch gar nicht gesehen, das stimmt aber total. Das war sehr hilfreich und ich danke dir sehr

vielen Dank Pierre, wir werden das in den nächsten Tagen prüfen und dann auch handeln. Das war supi, danke :slight_smile:

Schließanlagen bei denen alle Benutzer gewisse Türen mit einem einheitlichen Schlüssel öffnen können, der dann zusätzlich individuell noch je nach Benutzergruppe noch die Schließung weiterer Türen ermöglicht sind, soweit sich noch nicht durch elektronische Systeme abgelöst sind, durchaus Standard. Insoweit besteht kein Grund zur Annahme, dass jemand fremde Wohnungen öffnen kann, nur weil bestimmte Gemeinschaftsbereiche erreicht werden können.

Die Vorstellung, dass eine solche Schließanlage auf das einzelne, von außen als einzelnes Haus wahrnehmbare Gebäude beschränkt wäre, mag nahe liegen, muss aber nicht zutreffend sein. Viele größere Wohnanlagen werden einheitlich betrieben, und auch wenn der einzelne Bewohner nicht zwingend Zutritt zu einem weiteren Haus benötigt, so gibt es doch Hausmeister, Mitarbeiter der Verwaltung, Handwerker und Dienstleister, die zu allen Gebäuden Zutritt brauchen. Und damit die dann nicht alle mit diversen Schlüsseln hantieren müssen, ergibt es durchaus Sinn, für die öffentlichen Bereiche eine einheitliche Schließanlage zu haben, auch wenn es nicht zwingend Gemeinschaftseinrichtungen geben muss, die der einzelne Bewohner in einem anderen Haus nutzen muss/möchte.

Vielfach sind allerdings von außen als einzelne Häuser wahrnehmbare Gebäude durchaus auch im Inneren über gemeinsame Tiefgaragen, Ver- und Entsorgungsbereiche, … miteinander verbunden, und auch da kann es durchaus Sinn ergeben, dass die Bewohner bei notwendiger Sperrung eines einzelnen Zugangs dann auch andere Zugänge nutzen können, oder Dinge „auf dem Weg“ erledigen können, und dann ihren Weg in gewünschter Richtung fortsetzen können, statt in einer Sackgasse zu landen, und wieder umkehren zu müssen.

Zudem, um auf den Beitrag von @X_Strom zurückzukommen: Mathematisch ist es egal, ob die Anlage für ein Haus mit 200 Bewohnern oder für vier Häuser mit je 50 Bewohnern ausgelegt ist, was die Möglichkeit des Zutritts Dritter angeht.

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Ich danke Ihnen für die sachliche Ausführung zur Erklärung. Also braucht man sich möglicherweise keine großen Sorgen machen; denn es macht durchaus Sinn, in gewissen Situationen genügend Schlüssel zu haben. Andererseits darf man die Zeit, in der wir leben, nicht unterschätzen. Wir müssen unser Dasein mit etlichen kriminellen Freaks teilen, die zu gern Wohnungen komplett ausräumen oder Keller aufbrechen u.s.w. Nicht nur der entstandene Schaden schmerzt, sondern auch der Schock …

Die Hinfälligkeit dieses Arguments wurde doch schon dargelegt: in Häuser dieser Größe kommt man problemlos rein. Wenn man zehn Klingeln betätigt, dann machen drei Leute ohne Nachfrage auf und bei fünf weiteren reicht „Reklame“ als Antwort, um ins Haus zu kommen. Vor dem Hintergrund kommt es nicht darauf an, ob 120 Leute ohne weiteres ins Haus kommen oder nicht.

Ja, das stimmt … das muß erst in den Kopf, aber so langsam verstehe ich, das die Dinge so sind, wie sie sind.

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Völlig ironiefrei:
Es ist schön, auch mal zu sehen, dass ein Fragesteller nicht die erhoffte Antwort bekommt, das akzeptiert, einsieht und sich bedankt. :sunflower:

Das wird hier allmählich die Ausnahme statt der Regel.

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Wichtig sind die Konsequenzen, die du daraus ziehst:

  • die Wohnungstür muss sicher sein
  • das Schloss der Wohnungstür solltest du während deiner Mietzeit gegen ein eigenes erseten
  • eine zugezogene Wohnungstür ist offen, weil selbst vom Ungeübten in Sekunden zerstörungsfrei zu öffnen
  • in Gemeinschaftsräumen befindliche Sachen sind dort vor Regen, Schnee und starker Sonneneinstrahlung geschützt - aber ansonsten so zu behandeln, als wenn sie auf dem Gehweg stehen würden
  • Schilder wie „Ab 22 Uhr ist die Haustür stets abzuschließen“ sind dämlich, denn
  1. Es wird viel mehr tagsüber eingebrochen und gestohlen als nachts.
  2. Ohne spezielle Schlösser steht man beim Feuer eventuell einmal innen vor der verschlossenen Haustür und macht bei der Suche nach dem Schlüssel den letzten, tödlichen Atemzug.
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oooh, das freut mich jetzt aber. Damit hab ich gar nicht gerechnet. Ich denke, wer fragt, dem kann geholfen werden. Auch wenn man evtl. andere Kommentare erhofft hat, ist doch alles sehr sachlich und hilfreich gewesen. Ich abe eine gute Übersicht in der Angelegenheit gewinnen können. Die hatte ich vorher nicht. Die Mühe, überhaupt darauf zu antworten, hat sich gelohnt. Es hat meine Sichtweite verbessert und ich kann das Thema abhaken. Vielen Dank also nochmals an alle Antworten

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oooh mann, das war eine 5***** Antwort. Klasse, danke … stimmt alles haargenau, aber man kommt nicht immer gleich selbst drauf. Danke, das es euch gibt