Schlüssel von Pension verloren

Hallo Zusammen,

bin nicht sicher, ob die Frage hier richtig ist, falls nicht, bitte verschieben.

Mal angenommen, Person A ist beruflich in einer anderen Stadt (Hauptsitz der Firma) und in einer Pension untergekommen (für 10 Tage). Diese bezahlt die Firma.
Person A verliert/vergisst nun ihren Mantel samt Schlüssel in einem Club.
Person A verlässt kurz danach die Firma (unabhängig von dem Vorfall).
Die Haftpflichtversicherung von Person A würde nicht zahlen.
Person A bietet dem Vermieter an, die Kosten für das Nachmachen des Schlüssels zu bezahlen.
Seit dem an hat Person A nichts mehr von dem Vermieter gehört.

Wie lange hat der Vermieter das Recht den Betrag von Person A einzufordern?

Danke und viele Grüße
Giftzwergin

Hallo,

http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html

Mit dem Ende des dritten Jahres nach Verlust des Schlüssels.
Falls das dieses Jahre passiert sein sollte: 31.12.2014

Wenn nur der verlorene Schlüssel das Problem ist, sollte man das einfach selber zahlen. Falls die Pension einen größeren Umbau an der Schließanlage vornehmen lässt um hier ungebetenen Besuch fern zu halten, wäre es aus meiner Sicht evtl. dann doch ein Fall für die Privathaftpflicht.

Viele Grüße
Lumpi

Vielen Dank für die Antwort :smile: