Hallo Zusammen,
bin nicht sicher, ob die Frage hier richtig ist, falls nicht, bitte verschieben.
Mal angenommen, Person A ist beruflich in einer anderen Stadt (Hauptsitz der Firma) und in einer Pension untergekommen (für 10 Tage). Diese bezahlt die Firma.
Person A verliert/vergisst nun ihren Mantel samt Schlüssel in einem Club.
Person A verlässt kurz danach die Firma (unabhängig von dem Vorfall).
Die Haftpflichtversicherung von Person A würde nicht zahlen.
Person A bietet dem Vermieter an, die Kosten für das Nachmachen des Schlüssels zu bezahlen.
Seit dem an hat Person A nichts mehr von dem Vermieter gehört.
Wie lange hat der Vermieter das Recht den Betrag von Person A einzufordern?
Danke und viele Grüße
Giftzwergin
