Schlüssel weg -> Probleme mit Versicherung?

Hallo, ich bin seit einem Monat Zweitbesitzer eines Seat Ibizas. Leider mußte ich jetzt feststellen das mein zweiter Schlüssel (ohne Funkfernbedienung aber mit Wegfahrsperre) leider der falsche ist. Das Autohaus bemüht sich den richtigen Schlüssel auf zu treiben. Aber da der Vorbesitzer meinte das er den Zweitschlüssel nie benutzt hätte und nicht überprüft hätte ob er funktioniert hat vermute ich das der Originalschlüssel einfach weg ist. Das Autohaus wo ich den Wagen gekauft habe wird mir dann wohl nur einen Schlüssel nachmachen lassen können. Auch wenn ich nicht unbedingt davon ausgehe das der Wagen (ca. 9000 Euro) jemals geklaut wird möchte ich trotzdem wissen wie ich mich gegenüber der Versicherung (Vollkasko) verhalten soll. Anzunehmen wäre es ja das sie mir im Falle des Diebstahls nichts ersetzen wenn ich nicht alle Originalschlüssel plus Nachschlüssel vorweisen kann.

Bringt eine Bestätigung des Händlers etwas das der Schlüssel schon länger weg ist?

Was kann ich tun? Soll ich den fehlenden Schlüssel der Versicherung melden?

Gruß Richy

Versicherung (Vollkasko) verhalten soll. Anzunehmen wäre es ja
das sie mir im Falle des Diebstahls nichts ersetzen wenn ich
nicht alle Originalschlüssel plus Nachschlüssel vorweisen
kann.

Damit mußt Du im schlimmsten Fall rechnen.

Bringt eine Bestätigung des Händlers etwas das der Schlüssel
schon länger weg ist?

Ich glaube kaum.

Was kann ich tun? Soll ich den fehlenden Schlüssel der
Versicherung melden?

Das wird nichts bringen. Ich fürchte Du wirst die Schlösser austauschen müssen, wenn Du Dir den Diebstahls-Versicherungsschutz erhalten willst. Aus meiner Sicht könnte das ein Gewährleistungsfall für den Händler sein, denn das gekaufte Auto ist nicht mängelfrei (nicht versicherbar, wegen des fehlenden Schlüssels). Vielleicht stellst Du die Frage nach der Gewährleistung im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“.

Gruß Nordlicht

Hallo,

Hallo Richy,

ich bin seit einem Monat Zweitbesitzer eines Seat

Ibizas.

Herzlichen Glückwunsch, soll ein gutes Auto sein.

Leider mußte ich jetzt feststellen das mein zweiter
Schlüssel (ohne Funkfernbedienung aber mit Wegfahrsperre)
leider der falsche ist. Das Autohaus bemüht sich den richtigen
Schlüssel auf zu treiben. Aber da der Vorbesitzer meinte das
er den Zweitschlüssel nie benutzt hätte und nicht überprüft
hätte ob er funktioniert hat vermute ich das der
Originalschlüssel einfach weg ist. Das Autohaus wo ich den
Wagen gekauft habe wird mir dann wohl nur einen Schlüssel
nachmachen lassen können. Auch wenn ich nicht unbedingt davon
ausgehe das der Wagen (ca. 9000 Euro) jemals geklaut wird
möchte ich trotzdem wissen wie ich mich gegenüber der
Versicherung (Vollkasko) verhalten soll. Anzunehmen wäre es ja
das sie mir im Falle des Diebstahls nichts ersetzen wenn ich
nicht alle Originalschlüssel plus Nachschlüssel vorweisen
kann.

Bringt eine Bestätigung des Händlers etwas das der Schlüssel
schon länger weg ist?

(*Sarkasmus ON*)Im Schadenfall nein, macht sich aber vielleicht eingerahmt an der Wand gut (*Sarkasmus OFF*)

Was kann ich tun? Soll ich den fehlenden Schlüssel der
Versicherung melden?

Brauchst du nicht (Was soll die Versicherung denn dann machen? Dir werden dir vorschreiben, die Schlösser auszuwechseln). Rede mit dem Autohaus, ein komplett neues Schlüsselsatz wäre die einzig sinnvolle Alternative… Ich weiß, dass der bei Opel etwa 70€ kostet (Kunde hatte in etwa das selbe Problem).
VOn daher würde ich mit dem Autohaus verhandeln, dass ihr halbe halbe macht. Und die Sache ist gegessen. Da braucht deine Versicherung nix von zu wissen.
Diebstahl, bzw. Teildiebstahl ist nur in der Teilkasko versichert, also wäre das für die Vollkasko schonmal vollkommen uninteressant. Aaaaber: Wenn das Fahrzeug mit einem Originalschlüssel geöffnet wird, ist es kein Einbruchdiebstahl mehr… und somit auch nicht ersatzpflichtig.

Gruß Richy

Gruß
Jürgen

Rückfrage o.T.
Hallo,

Diebstahl, bzw. Teildiebstahl ist nur in der Teilkasko
versichert, also wäre das für die Vollkasko schonmal
vollkommen uninteressant.

Irgendwer hat mir mal erzählt, daß eine Vollkasko auch die Teilkasko enthält. Stimmt das gar nicht, sind die völlig voneinander getrennt?
Gruß
Axel

Irgendwer hat mir mal erzählt, daß eine Vollkasko auch die
Teilkasko enthält. Stimmt das gar nicht,

Das stimmt auch. Aber VK und TK werden wie zwei verschiedene Tarife behandelt. So ist ein TK-Schaden nicht rückstufungspflichtig, ein VK-Schaden in der Regel schon.

Danke! (o.w.T.)
-nix-