Schlüssel zur Wohnung

Hat ein Vermieter Recht auf einen Zweitschlüssel einer Mietwohnung? Muss ein Mieter darüber informiert werden, dass der Vermieter einen solchen Schlüssel besitzt? Darf der Vermieter diesen Schlüssel an Dritte weitergeben? Wann dürfen der Vermieter oder evtl. Dritte von diesem Schlüssel Gebrauch machen bzw. welche Schritte müssen dabei eingehalten werden, wenn man davon Gebrauch machen will?

Hat ein Vermieter Recht auf einen Zweitschlüssel einer Mietwohnung?

Nein… damit erübrigt sich der Rest deiner Fragen weitgehend.
Der M kann die Herrausgabe des Schlüssels verlangen sofern er Kenntnis davon erhält, dass der VM einen Schlüssel hat.

Der VM oder Dritte würden Hausfriedensbruch begehen.

Man kann natürlich auch einfach das Schloss austauschen und beim Auszug wieder einsetzen.

Gruss HighQ

Vielen Dank HighQ. Sie wissen nicht zufälligerweise auf welchen Rechtsgrundsätzen das basiert?

Nu hab ich doch ein bischen gegoogelt für dich :wink:

http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_1_2.html

Der Atikel scheint mir verständlicher Geschrieben wie das Urteil selbst^^

Gruss HighQ