Angenommen AN arbeitnehmer ist den ersten Tag krank erhaelt direkt von AG arbeitgeber eine Email mit einer Frist von 2 Tagen zur Schluesselabgabe. AN erklaerte via email dass der AG ja den 2ten kasselschluessel hat. DIe Antwort vom AG er haette nie einen schluessel erhalten und dazu auch nichts unterschrieben. Der AN selbst hat weder fuer den bueroschluessel noch fuer den kassenschluessel unterschrieben.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Der AN rechnet mit der kuendigung per post in den machsten tagen weiss aber auch dass in diesem fall der AG kein gehalt zahlt da dies bei den letzten kuendigungen anderer ehemaliger AG auch so war dass das letzte ghalt nocht gezahlt wurde.
kann der AN den schluessel als sicherheitsleistung zurueck behalten?