Schluesselabgabe bei Krankheit?

Angenommen AN arbeitnehmer ist den ersten Tag krank erhaelt direkt von AG arbeitgeber eine Email mit einer Frist von 2 Tagen zur Schluesselabgabe. AN erklaerte via email dass der AG ja den 2ten kasselschluessel hat. DIe Antwort vom AG er haette nie einen schluessel erhalten und dazu auch nichts unterschrieben. Der AN selbst hat weder fuer den bueroschluessel noch fuer den kassenschluessel unterschrieben.

Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Der AN rechnet mit der kuendigung per post in den machsten tagen weiss aber auch dass in diesem fall der AG kein gehalt zahlt da dies bei den letzten kuendigungen anderer ehemaliger AG auch so war dass das letzte ghalt nocht gezahlt wurde.

kann der AN den schluessel als sicherheitsleistung zurueck behalten?

Hm, Rechtlich gesehen glaube ich kann er den Schlüssel nicht zurück halten.
Da aber nichts schriftliches fetsgehalten wurde, muss der AG das erstmal nachweisen.

Falls dabei ein Anwaltschreiben aufkommt, würde ich mich direkt an einen eigenen Anwalt wenden und ihm direkt die Situation schildern.

Bei solchen fällen ist es meist sehr unwahrscheinlich das man sich ausserhalb eines Gerichts oder ohne hilfe eines Anwalts einigen kann.

Grüße

Hallo!

Wo um Himmelswillen ist da ein Problem ?
Der AG darf also bei absehbarer längerer Abwesenheit des AN nicht einen wichtigen Firmenschlüssel einfordern ?
Und ist nicht entscheidend, ob man den Schlüssel im Besitz hat und weniger ,ob man dafür einmal den Erhalt quittiert hatte ?

Mit befürchteter Kündigung usw. hat das doch überhaupt nichts zu tun.

MfG
duck313

Frage: Kann der AN den Schlüssel als Sicherheitsleistung zurückbehalten? Antwort: Nein. Auf Verlangen des AG hat er den Schlüssel auszuhändigen.

Forderungen wegen des Gehalts oder ein Streit wegen einer Kündigung müssen anderweitig geklärt werden.

Ein anderer AN hat behauptet, dass Der kranke Arbeitnehmer sich öffter an der Kasse vergriffen hat. Was könnte denn dem kranken Arbeitnehmer passieren wenn der AG behauptet er hätte keinen kassen schlüssel gehabt? und es würde wirklcih einen Fehlbestand in der Kasse geben?
In welcher Zeit muss der AN den schlüssel zurück geben gib es Fristen dazu? Dem AN ist es sicher in der Krankheit nicht zuzumuten den Schlüsselbund in den 70 km entfernten Ort mit der Bahn zu bringen. Kann der AN dem Ag anbieten den Schlüsselbund abzuholen?

Wie ist es wenn der AG kein Gehalt zahlt der An alleinerzihend ist seit kurzem und zum kommenden Ersten kein Geld bekommt.

Der Arbeitnehmer hat direkt am ersten Tag der krankheit die Aufforderung erhalten den Schlüsel abzugeben die Krankmeldung ist vorerst für 4 Tage.

Es geht dem An daraum dass einer andere An dem AG erzahlt hat, dass der kranke An sich mehrfach an der kasse bedient hat. Der An aber auf den Hinweis, dass dieser einen Kassenschlüssel besitzt hat geantwortet hat dass er nichts von einem Kassenschlüssel wüsste und auch nichts dafür unterschrieben hat.