Schlüsseldiebstahl für wieviel haftet man

Einer Person wurde letztes Jahr aus dem abgeschlossenen Auto die Handtasche gestohlen. Darin befand sich der Schlüssel der Arbeit.
Der Chef unterstellte der Person grobe Fahrlässigkeit und ließ sie den Schaden (ca. 500€) in Raten abzahlen.
Die Person ließ sich damals darauf ein, da sie den Job nicht verlieren wollte.
Nun wird das Arbeitsverhältnis demnächst beendet und die Frage ist ob und ggf. wieviel Geld die Person davon zurückfordern kann.

Soweit ich im Internet las, hängt die Beteiligung davon ab welcher Grad der Fahrlässigkeit vorliegt, von grober gehe ich hier aber nicht aus, maximal von mittlerer.

Meine Frage wäre nun, wie das hier eingeschätzt wird.
Wenn die Person ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen müsste, würde die Gegenseite ihre Anwaltskosten
dann tragen (im Erfolgsfall)?
Letztlich interessiert mich ob sich da eine Klage lohnen würde.

Da lässt sich gar nichts mehr durchsetzen,weil man durch die Zahlung seine Schuld anerkannt hat.
Wer als Arbeitnehmer Firmenschlüssel zugeteilt bekommt,sollte in seiner privaten Haftpflichtversicherung unbedingt dieses Risiko mitversichern lassen.
Handelt es sich nämlich um Schlüssel für eine Schließanlage,können Kosten von Tausenden von Euro anfallen (Ersatz der gesamten Anlage je nach Schlüsselart).

Da lässt sich gar nichts mehr durchsetzen,weil man durch die
Zahlung seine Schuld anerkannt hat.

Das dürfte ein Problem sein

Wer als Arbeitnehmer Firmenschlüssel zugeteilt bekommt,sollte
in seiner privaten Haftpflichtversicherung unbedingt dieses
Risiko mitversichern lassen.

Oder man lässt sich von der Firma einen Haftungsverzicht unterschreiben. Schliesslich werden einem oft Firmen und auch Tresorschlüssel geradzu aufgedrängt. Letztere lassen sich ja gar nicht versichern.

Gruß vonsales