Also: Stellt euch mal folgende situation vor. Jemand Sperrt sich aus seiner Wohnung aus, und der Schlüssel liegt IN der Wohnung. Jetzt wird der Schlüsseldienst gerufen, um die türe zu öffnen.
Der schlüsseldienstmensch, versucht das schloss zu öffnen, beschädigt aber dabei die Türe in dem Maße, dass diese ausgetauscht werden muss.
Falls er es mit absicht getan hat, weil es zb. nicht anderst ging, die tür zu öffnen, und er seinen kunden nicht darauf hingewiesen hat, dass die tür beschädigt werden muss, wie kann man dagegen vorgehen.
Ist das nun echte sachbeschädigung nach § 303 StgB oder was?
Muss der schlüsseldienstler für den entstandenen schaden aufkommen oder der Kunde selbst?
Leider kann ich dazu aus rechtlicher Sicht nichts sagen, aber ich habe selber mehreren Türöffnungen beigewohnt.
In dem Augenblick, wo klar war, dass eine Beschädigung nötig wird, hat der Monteur gestoppt und nachgefragt.
Oft muss ja bei ins Schloss gefallenen Türen noch nicht mal der Zylinder zerstört werden, sondern es wird mit verschiedenen Hilfmitteln der zugeschnappte Riegel zurückgedrückt.
Aus fachlicher Sicht würde ich sagen, dass ein Schlüsseldienst, der ohne weitere Fragen rohe Gewalt anwendet, nicht korrekt gearbeitet hat.
Wie so oft stellt sich die Frage der Beweisbarkeit.
Wie du hier aufs Strafgesetz kommst, weiß ich beim besten Willen nicht.
Und: Wer einen Schaden verursacht, muß auch dafür aufkommen.
Wo ist also das Problem, wenn der Schlüsselmensch den Fall seiner Haftpflichtversicherung meldet und die den Schaden reguliert?
Selbst wenn der Schlüsselheini nicht zahlen will, geht man dort zivilrechtlich vor. Problemfall wird höchstens die Beweisbarkeit, ob vor dem Beschädigen gewarnt wurde, daß es dazu kommen kann/wird oder eben nicht.
Nicht nur vielleicht, sondern sogar ganz bestimmt nicht.
Aber:
Wenn der Schlüsselmeister dem Kunden eben nicht mitgeteilt hat, daß die Tür beschädigt werden könnte - so wie der Frager es beschreibt! - ist dann nicht anzunehmen, daß der Schlüssler sich seiner Sache sicher war, daß es eben nicht zu dem Schaden kommen würde…er aber trotzdem eingetreten ist, aus welchem Grund auch immer?
Dann würde die Versicherung vermutlich greifen, wenn hier keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. (Und Vorsatz halte ich hier für Unsinn.)
Aber: sehr viele Wenns und Abers in der ganzen Geschichte - und Aussage gegen Aussage.