Hallo,
ich habe mich vor einer Weile aus meiner Mietwohnung ausgeschlossen und musste den Schlüsseldienst rufen dieser hat beim Öffnen der Tür diese beschädigt.
Daraufhin hat der Vermieter eine Firma für eine neue Tür beauftragt, welche diese auch schon eingebaut hat.
Die Kosten für den Schlüsseldienst habe ich übernommen, aber bin ich auch verpflichtet die vollen Kosten für die neue Tür zu übernehmen, weil ich die Tür durch mein Handeln quasi selbst beschädigt habe oder gibt es da so etwas wie eine „50-50 Regelung“?