Schlüsseldienst Mietwohnung

Hallo,
ich habe mich vor einer Weile aus meiner Mietwohnung ausgeschlossen und musste den Schlüsseldienst rufen dieser hat beim Öffnen der Tür diese beschädigt.

Daraufhin hat der Vermieter eine Firma für eine neue Tür beauftragt, welche diese auch schon eingebaut hat.

Die Kosten für den Schlüsseldienst habe ich übernommen, aber bin ich auch verpflichtet die vollen Kosten für die neue Tür zu übernehmen, weil ich die Tür durch mein Handeln quasi selbst beschädigt habe oder gibt es da so etwas wie eine „50-50 Regelung“?

Nein. Das kommt auf die Tür an, speziell auf ihr Alter. Der geschädigte Vermieter hat nur Anspruch auf den Ersatz seines Schadens - und das ist eben keine nagelneue, sondern eine gebrauchte Tür. Jetzt hat er eine neue Tür bekommen, also muss er die Differenz selber tragen.

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in der Regel nicht, nur wenn die Tür gerade neu gewesen wäre würde wohl nahezu der Gesamtpreis auf dich entfallen (oder deine Haftpflicht wenn Du eine hättest).
Je älter die Tür wäre, desto weniger müsstest Du bezahlen.

Und übrigens, warum musste die Tür so beschädigt werden dass sie getauscht werden muss ? War das zwingend, oder war das ein Fehler des Schlüsseldienstes ? Wenn der unfachmännisch gehandelt hätte, dann muss er selbst dafür haften.

MfG
duck313

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Haftpflicht habe ich, die weigern sich aber.

Naja das Schloss welches ‚geknackt‘ werden musste war ein Kastenzusatzschloss da war es denke ich nur möglich dies aufzuflexen und herauszubrechen, wodurch die Tür in mitleidenschaft gezogen wurde.

Gut und die Tür müsste ja dann theoretisch mindestens so alt sein wie die letzte Grundsanierung her ist.?

Warum weigern die sich? Sind Mietschäden nicht mitversichert, ist ihnen die Summe zu hoch (aus den hier genannten Gründen) oder wo ist das Problem?

Wenn die Haftpflichtversicherung das Risiko abdeckt ist der Mieter erstmal fein raus, dann muss er auch nicht zahlen. Und der Vermieter müsste dann gegen die Versicherung und nicht gegen den Mieter vorgehen.

Wer es kann, kann Schlösser „Picken“. Wer es nicht kann (und gar nicht erst versucht, zumindest mit einem simpel zu bedienenden „Elektropick“), sollte nicht gewerblich „Schlüsseldienste“ anbieten. Das ist aber nur meine persönliche Meinung.

Wenn der Schlüsseldienst fehlerhaft gearbeitet hat, muss dieser den (unnötigen) Schaden übernehmen.

Wenn der Schaden eine Folge deiner Schusselligleit war, sollte eine Haftpflicht, welche Mietschäden inkludiert, dir eigentlich beistehen. Mit welcher Begründung lehnte deine Haftpflicht die Kostenübernahme ab?

Die vollen Kosten einer nagelneuen Tür muss niemand übernehmen, wenn die alte Tür schon einige Jahre alt war. Ebenfalls nicht, wenn eine Reparatur möglich, zumutbar und kostengünstiger gewesen wäre.

Vermutlich weil in der Versicherung keine SchlüsselHaftpflicht inkl. ist. Es ist immer wieder erstaunlich was alles in den Versicherungen ausgeschlossen ist. Stellte bei mir neulich fest, dass geliehene Gegenstände nicht mitversichert waren.

Und wie verhält sich das in so einem Fall mit den Arbeitskosten die für die Montage der neuen Tür anfallen?

Die Kosten der Montage sind Teil der Gesamtkosten.

Finde ich durchaus logisch. Schließlich sind eigene Gegenstände nicht versichert - und geliehene sind in dieser Zeit eigene Gegenstände.

Auf die gefahr des Offtopik, nein geliehene Gegenstände sind nur in deine Besitz. In der neuen Versicherung sind diese mit versichert, mit einen Selbstbehalt von ca. 150 €

Genau.

Aber noch lange nicht in jeder.

stimmt hätte schreiben sollen in meiner neuen Verischerung

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Ich auch - aber aus einem anderen Grund.

„Mir ist mein Handy heruntergefallen.“ - „Nein - du hast es mir geliehen und es ist MIR gerade heruntergefallen.“

Versicherungsbetrug ist mit „geliehenen Sachen“ wohl so häufig gewesen, dass man diese Dinge ausgeschlossen hat, oder nur mit Selbstbehalt bei „besseren“ (teureren) Verträgen einschließt.

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Das ist ja der Witz, durch den Neuabschluss bei der gelcihen Versicherung ist nun mehr in der Polizze enthalten und es kostet weniger.