Schlüsseldienst Storno

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage.

Angenommen, Person A benötigt einen Schlüssedienst, da Person A sich ausgeschlossen hat, wählt somit die Auskunft und lässt sich weitervermittelen zu einem Schlüsseldienst in der Nähe.

Nun vereinbart Person A mit dem Telefonangestellten des Schlüsseldienstes das dieser einen Mitarbeiter raussschickt, der in etwa 30 bis 60 Minuten an der von Person A angegebenen Adresse auftauchen soll, um die Tür zu öffnen.

Die Kosten belaufen sich auch 50 Euro als Pauschale plus 30 Euro je angefangender 15 Minuten Arbeitszeit.

Person A stimmt zu und legt auf. Nach 11 Minuten ruft Person A erneut beim Schlüsseldienst an und bittet um Stornierung des Auftrages, welchem zugestimmt wird, mit dem Zusatz das Person A unter Umständen trotzdem eine Rechnung erhält, falls der Mitarbeiter des Schlüsseldienstes schon losgefahren sei.

Vier tage später bekommt Person A eine Rechnung in Höhe von 70,00 Euro incl Mehrwehrtsteuer, für die elf Minuten, also die zwischen der Auftragsaufforderung und der Auftragsstonierung vergangende Arbeitszeit.

Person A zweifelt stark an der Rechtmäßigkeit dieser Rechnung.

Welche Möglichkeiten der Anfechtung hat Person A?

Viele Grüße und danke für jede Antwort!

Hallo,

Die Kosten belaufen sich auch 50 Euro als Pauschale plus 30
Euro je angefangender 15 Minuten Arbeitszeit.

Vier tage später bekommt Person A eine Rechnung in Höhe von
70,00 Euro incl Mehrwehrtsteuer, für die elf Minuten, also die
zwischen der Auftragsaufforderung und der Auftragsstonierung
vergangende Arbeitszeit.

72 (=50+11/15*30) oder 80 Euro würde ich ja noch verstehen, 60 vielleicht auch (Fahrt+Rückfahrt über 15 Minuten), aber 70 verstehe ich erstmal nicht.

Ist es ein Innungsbetrieb? Viele Handwerkskammern haben Schlichtungsstellen, die man als Kunde oft kostengünstig oder kostenlos bemühen kann.

Cu Rene

Hallo Rene,

der Betrieb scheint bekannt zu sein, im Internet wird weitgehend von dessen „Schlüsseldienstangeboten“ gewarnt…das wusste Person A nur leider nicht vorher.

Person A bezweifelt jedoch das überhaupt ein Mitarbeiter losgefahren ist, und selbst wenn dies der Fall ist, ist die Pauschale in Höhe von 49 Euro für Die Öffnung der Tür vereinbart worden, welche ja gar nicht erfolgt ist…

Ist dieser Rechnungsbetrag für einen Auftrag, der nach 11 Minuten stoniert wurde, und nicht ausgeführt wurde, nicht einfach pure Willkür?

Lg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]