Schlüsselgewalt Gütertrennung

Angenommen es wird ein Vertrag mit einem Stromversorger geschlossen. Kann der Stromversorger seine Forderung auch gegen den Ehepartner geltend machen, der den Vertrag nicht unterschrieben hat. Ist es hierbei von Relevanz, dass die Ehepartner Gütertrennung vereinbart haben und die auch im Güterrechtregister eingetragen war bevor der Vertrag zustande kam?

Nein kann nicht gegen den Ehepartner geltend gemacht werden, da dieser NICHT im Vertrag vorhanden ist.
Würde der Stromanbieter sowohl Mann als auch Frau aufgenommen haben,kann der Anspruch an beide gestellt werden.

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gilt dies auch wenn Bezug auf „Schlüsselgewalt“ genommen wird?

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Mh ob das dort auch gilt ?
Vielleicht findest Du hier etwas dazu http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/falle/schlu…

Ebenso gab es mal nen Urteil in Sachen Rechnung bei ner Reparatur
http://www.finanztip.de/recht/familie/ur15p01076.htm

Von daher würd ich ausgehen, das in dem Fall bei dieser Schlüsselgewalt auch der andere Ehepartner mit haftend gemacht wird.

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