Ein mann und eine frau wohnen in einer gemeinsamen Mietwohnung.
Beide haben den Mietvertrag unterschrieben.
Die Eheleute trennen sich und unterschreiben beide die Kündigung des Mietvertrags.
Die frau zieht aus und bezieht eine andere Wohnung und meldet sich um, der mann verbleibt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist in der Wohnung.
Ist der Mann berechtigt die Herausgabe des wohnungsschlüssels zu fordern?
Ist es relevant ob sich noch Gegenstände, die der frau gehören in der Wohnung verblieben sind (freiwillig bis zum Auszug des mannes)?
Ist der Mann berechtigt die Herausgabe des wohnungsschlüssels
zu fordern?
wenn sie ausgezogen ist, ist sie draußen und hat die schlüssel abzugeben. siehe http://www.frag-einen-anwalt.de/Ex-Freundin-will-nac…
und pünktlich zum mietende sollte sie den schlüssel erst recht rausrücken, sonst macht sie sich auch noch schadensersatzpflichtig, wenn die wohnung nicht rechtzeitig übergeben werden kann.
Nachdem der Anwalt sich jeden Gesetzesbezug spart, wüsste ich
doch gerne mal, woraus die Verpflichtung zur Abgabe
resultiert.
ich habe keine ahnung. vielleicht ‚treu und glauben‘?
mangels juristischer ausbildung kann ich leider nur googeln und ab und an ins gesetz selber schauen. mehr nicht. der angegebene link war der einzige von mehreren (die alle das gleiche behaupteten), der einigermaßen seriös aussah - deshalb hab ich ihn genommen. inhaltlich prüfen konnte ich ihn leider nicht.