Schlüsselkosten + Mietkaution

Guten Tag,
ich hab mich hier ein wenig umgesehen und wollte jetzt etwas fragen:
A hat für die alte Wohnung zwei Schlüssel nachmachen lassen und die Kosten dafür selbst getragen.
Nach dem Auszug (Wohnungsübergabe mit Hausverwaltung) behielt A diese beiden Schlüssel erstmal ein. Die Verwaltung sprach mit dem Vermieter und dieser willigte ein, A die Kosten zu erstatten. Also gab A Schlüssel und Originalquittungen ab. Über 7 Wochen später besichtigte auch der Vermieter endlich die Wohnung ohne das Beisein von A. Nun will er von der Kostenübernahme der Schlüsseln nichts mehr wissen. Er müsse eh schon genug Geld in die Wohnung stecken, da A sie total runtergewirtschaftet hätte. (Wohlgemerkt, die Wohnung wurde von A vor 8 Jahren in katastrophalen Zustand unrenoviert übernommen, deshalb wurden beim Auszug auch nur die Fenster, Böden und das Bad gereinigt, sowie alle Dübellöcher zugemacht, und nicht einmal das hätte A tun müssen)
Die Kaution gibt der Vermieter ebenfalls nicht frei. Er meint, die Zusendung des Sparbuches müsse der Bank genügen. Diese verlangt aber ein Freigabeschreiben und das will er nicht aufsetzen. Allerdings ist im Übergabeprotokoll mit der Hausverwaltung kein Mängel aufgezeigt.

Muß man wirklich dem Vermieter alle nachgemachten Schlüssel ohne Kostenerstattung aushändigen?

Liebe Grüße von Sigrid

Hallo Sigrid,
mich wundert, dass es überhaupt möglich war, Schlüssel nachmachen zu lassen! Darum nehme ich an, dass es sich um kein Sicherheitsschloss handelt. Ich kenne jemand mit ähnlichem Problem, der auf seinen Mietvertrag verwiessen wurde, in dem steht dass Kleinreparaturen unter 100€ der Mieter selbst zu tragen habe…hm, vielleicht schaust mal in Deinem Mietvertrag nach und entdeckst Ähnliches?
Aber wenn der Vermieter die Kaution nicht zurück gibt, brauchst eh eine Rechtsberatung, die Dir Dein ortsansässiger Mietrechtsverein geben kann.
Gruß, I.Vollmart

Hallo Sigrid,
mich wundert, dass es überhaupt möglich war, Schlüssel
nachmachen zu lassen! Darum nehme ich an, dass es sich um kein
Sicherheitsschloss handelt.

Das siehst Du falsch, Du verwechselst ein Sicherheitsschloss mit einem Serienschloss. Erkennbar ist letzteres am gelblicheren Material des Schlüssels. Aber auch dann kann man Schlüssel nachmachen lassen, wenn man den legalen Besitz nachweisen kann. Warum auch nicht?

Ich kenne jemand mit ähnlichem
Problem, der auf seinen Mietvertrag verwiessen wurde, in dem
steht dass Kleinreparaturen unter 100€ der Mieter selbst zu
tragen habe…hm, vielleicht schaust mal in Deinem
Mietvertrag nach und entdeckst Ähnliches?

Was soll uns das jetzt sagen? Dass das Nachmachen des Schlüssels eine Kleinreparatur ist?

Aber wenn der Vermieter die Kaution nicht zurück gibt,
brauchst eh eine Rechtsberatung, die Dir Dein ortsansässiger
Mietrechtsverein geben kann.

Oder man fragt erstmal in einem Forum nach. Wenn man dann weiß, ob ein Anspruch besteht, kann man den Vermieter in Verzug setzen und danach einen Anwalt beauftragen. Dessen Kosten trägt dann der Vermieter - wenn der Anspruch tatsächlich besteht. Ohne Verzug und/oder ohne Anspruch gibt es keine Kostenübernahme.

Selbstverständlich besteht Anspruch auf den Ersatz der Kosten für die Schlüssel, das war schließlich so abgemacht. Fragt sich, ob das der Mieter beweisen kann.
Und selbstverständlich besteht Anspruch auf die Herausgabe der Kaution - aber eben nicht sofort. Da muss man ggf. noch auf einen Teil warten, bis die Jahresabrechnung der Nebenkosten erfolgt ist: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietkaution.html

Gruß
loderunner (ianal)

Naja, es handelt sich tatsächlich um eine Schließanlage. Da aber die Vormieter „überstürzt“ um nicht zu sagen klammheimlich ausgezogen waren, waren auch die Originalschlüssel nicht mehr da. Somit mußte in die Wohnungstür ein neues Schloss eingebaut werden, und Mieterin A bekam 4 Schlüssel. Zwei für die Haustür und zwei gesonderte für die Wohnung. Alle anderen Mieter im Haus hatten nur einen Universalschlüssel. Die Hausverwaltung und auch der Vermieter erlaubten das Nachmachen der Schlüssel, als der Lebensgefährte von A mit einzog. Das hat Mieterin A natürlich auch doppelt soviel Geld gekostet, da es ja zwei versch. Schlüssel waren und einer davon eben auch noch für die Schließanlage.
Nun beruft sich der Vermieter darauf, das im Mietvertrag steht, das bei Auszug alle Schlüssel zurückzugeben sind. Das bestreitet ja auch niemand. Selbstverständlich steht sowas im Mietvertrag, es ist doch auch normal, das man bei der Übergabe die Schlüssel aushändigt! Aber es ist doch nicht selbstverständlich, das auf eigene Kosten angefertigte Schlüssel ohne Gegenleistung abzugeben sind, oder?

LG Sigrid

hi

Zieht der Mieter aus, muss er alle Schlüssel zurückgeben - auch die, die er auf eigene Kosten hat anfertigen lassen.

Und nix anderes war abgemacht

Liebe Grüße von Sigrid

Gruss
Wursthand

Hallo,

Zieht der Mieter aus, muss er alle Schlüssel zurückgeben -
auch die, die er auf eigene Kosten hat anfertigen lassen.

Woraus sollte das hervorgehen? Ich setze dagegen:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schluessel.html
Es geht nur darum, dass keine Schlüssel mehr unkontrolliert unterwegs sind. Und das kann man eben nicht nur dadurch erreichen, dass der Vermieter alle Exemplare (kostenlos) bekommt. Man darf sie auch vernichten, denn sie gehören dem Mieter ja schließlich.

Und nix anderes war abgemacht

Doch. Lesen bildet:
„Die Verwaltung sprach mit dem Vermieter und dieser willigte ein, A die Kosten zu erstatten.“

Gruß
loderunner (ianal)

Man darf sie auch vernichten, denn sie gehören dem
Mieter ja schließlich.

nachweislich, ja. man kann dem vermieter auch die zerstörten schlüssel zurückgeben.

Und nix anderes war abgemacht

Doch. Lesen bildet:
„Die Verwaltung sprach mit dem Vermieter und dieser willigte
ein, A die Kosten zu erstatten.“

„A hat für die alte Wohnung zwei Schlüssel nachmachen lassen und die Kosten dafür selbst getragen.“

Zugeständnisse, die der Vermieter über einen dritten mündlich trifft sind im Streitfall schwer zu belegen und ich bezweifle auch deren Relevanz.

Hallo,

Und nix anderes war abgemacht

Doch. Lesen bildet:
„Die Verwaltung sprach mit dem Vermieter und dieser willigte
ein, A die Kosten zu erstatten.“

„A hat für die alte Wohnung zwei Schlüssel nachmachen lassen
und die Kosten dafür selbst getragen.“
Zugeständnisse, die der Vermieter über einen dritten mündlich
trifft sind im Streitfall schwer zu belegen

Das war nicht Teil der Frage und darauf bist Du auch gar nicht eingegangen.
Zudem ist das kein Problem, wenn man einen Zeugen dabei hatte. Und der Dritte ist ja Zeuge.

und ich bezweifle auch deren Relevanz.

Ich bezweifle die Relevanz Deiner Behauptungen. Sie sind nämlich schlicht Unsinn. Warum sollte sich der Vermieter auf einmal nicht mehr an die Zusage halten müssen? Auch ein mündlicher Vertrag ist schließlich ein Vertrag; Rücktrittsrecht ist nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Und nix anderes war abgemacht

Doch. Lesen bildet:
„Die Verwaltung sprach mit dem Vermieter und dieser willigte
ein, A die Kosten zu erstatten.“

„A hat für die alte Wohnung zwei Schlüssel nachmachen lassen
und die Kosten dafür selbst getragen.“
Zugeständnisse, die der Vermieter über einen dritten mündlich
trifft sind im Streitfall schwer zu belegen

Das war nicht Teil der Frage und darauf bist Du auch gar nicht
eingegangen.
Zudem ist das kein Problem, wenn man einen Zeugen dabei hatte.
Und der Dritte ist ja Zeuge.

was fuer ein himmelschreiender blödsinn dem mieter einzureden, er hätte einen nachweisbaren anspruch auf die erstattung der kosten fuer die schlüssel.

und ich bezweifle auch deren Relevanz.

Ich bezweifle die Relevanz Deiner Behauptungen. Sie sind
nämlich schlicht Unsinn. Warum sollte sich der Vermieter auf
einmal nicht mehr an die Zusage halten müssen? Auch ein
mündlicher Vertrag ist schließlich ein Vertrag;
Rücktrittsrecht ist nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

unsinn?
hier von einem „vertrag“ zu sprechen halte ich für unsinn.

Hallo,

„Die Verwaltung sprach mit dem Vermieter und dieser willigte
ein, A die Kosten zu erstatten.“

was fuer ein himmelschreiender blödsinn dem mieter einzureden,
er hätte einen nachweisbaren anspruch auf die erstattung der
kosten fuer die schlüssel.

Lies nochmal nach. Der Anspruch entstand dadurch, dass der Vermieter versprochen hat zu zahlen. Was für ein himmelschreiender Blödsinn, sich plötzlich nicht mehr an die anderen Postings erinnern zu können.

und ich bezweifle auch deren Relevanz.

Ich bezweifle die Relevanz Deiner Behauptungen. Sie sind
nämlich schlicht Unsinn. Warum sollte sich der Vermieter auf
einmal nicht mehr an die Zusage halten müssen? Auch ein
mündlicher Vertrag ist schließlich ein Vertrag;
Rücktrittsrecht ist nicht.

unsinn?

Ja. Heftiger Unsinn.

hier von einem „vertrag“ zu sprechen halte ich für unsinn.

Jaja. Lies: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag

Du hast erwiesenermaßen keinerlei Ahnung von irgendwelchen rechtlichen Dingen, halt einfach die Finger still, wenn Du eine Frage in einem Expertenforum liest.
Extra für Dich gemacht: http://video.google.de/videoplay?docid=7639498508899…

Gruß
loderunner (ianal)