Schlüsselnotdienst bei Wasserschaden/Gebäudevers

Guten Tag,

ich hatte einen Wasserschaden in meiner Mietwohnung. Da ich im Urlaub war, veranlasste die Polizei/Feuerwehr den Einsatz eines Schlüsselnotdienstes. Den Schaden insgesamt an der Wohnung wird mein Vermieter bzw. die Verwaltung über die Gebäudeversicherung begleichen lassen, da es ein Leitungsschaden ist. Hierzu gehören z.B. ein neuer Laminatboden und diverse Türzargen.

Meine Frage:

Die mir heute zugegangene Rechnung vom Schlüsselnotdienst (170,- €) kann ich ja wohl auch meinem Vermieter zustellen, oder?

Grüße aus Hamburg + vielen Dank vorab!
Sven Rettieck

Natürlich. Dies waren ja Schadenminderungskosten und sind daher zu ersetzen. So der Gebäudeversicherer sich wider Erwarten quer stellt so bliebe zudem noch die Hausratversicherung, da ja auch der Hausrat vor weiterem Schaden bewahrt blieb.

Grüße,
D. Brandt