Hallo!
Ich habe eine - ganz generelle - Frage.
Wer trägt die Kosten für einen Schlüsselnotdienst (zB freitags abends) und eventuelle Ersatzteile (die ganz schön teuer sein können, man kann auf eine Rechnung von über 300 Euro kommen)? Muss der Mieter dafür aufkommen oder fällt das aus Kleinreperaturen-Klausel und man kann den Vermieter dafür zahlen lassen? Die Hausratsversicherung würde sich wohl zieren, da das Schloss ja nicht dem Mieter gehören würde sondern Teil der Wohnung ist.
Für Ideen wäre ich dankbar.
Mit freundlichem Gruß,
die Eisblume
Äh… wer hat denn aus welchem Grund den Schlüsselnotdienst gerufen?
Äh… wer hat denn aus welchem Grund den Schlüsselnotdienst
gerufen?
Man stelle sich vor, jemand hat sich in der Wohnung eingeschlossen und daraufhin hat das Schloss einen Fallenbruch und derjenige ruft dann einen Notdienst.
…was ich nicht verstehe: Warum genau soll jetzt der Vermieter für die (sorry) Dummheit seines Mieters aufkommen ?
Gruss Hans-Jürgen
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…was ich nicht verstehe: Warum genau soll jetzt der
Vermieter für die (sorry) Dummheit seines Mieters aufkommen ?Gruss Hans-Jürgen
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Was ich nicht verstehe: Warum sollte der Mieter dumm sein, wenn das Schloss kaputt geht? Es ist ein Schloss, was etwa 20 Jahre alt ist, da kann sowas mal passieren…
Trotzdem kann doch der Vermieter nix für den Schaden.
Levay
Trotzdem kann doch der Vermieter nix für den Schaden.
Levay
Ja, das sehe ich ein. Aber das sind ja altersbedingte Abnutzungserscheinungen und wenn meine Dusche kaputt geht, kann der Vermieter da auch nichts für, muss sich aber trotzdem um ne neue kümmern, bzw die Kosten erstatten.
Ja, aber so liegt es hier eben nicht. Es ist keine Abnutzung, es ist eine Sachbeschädigung. Und die ist nur auf das Verschulden des Mieters zurückzuführen.
Levay
Nachfrage
Ja, aber so liegt es hier eben nicht. Es ist keine Abnutzung,
es ist eine Sachbeschädigung. Und die ist nur auf das
Verschulden des Mieters zurückzuführen.Levay
Servus Levay,
worin liegt der Unterschied zwischen Abnutzung (Zerstörung innerhalb 20 Jahre) und Sachbeschädigung? Währe denn die Abnutzung (auch ein Verschulden des Mieters) denn Sache (Kosten) des Vermieters?
Bei Schlössern endet die regelmäßige Nutzung durch Federbruch innerhalb des Schlosses. Die Falle (das Teil das mit der Klinke - fachm. Drücker - bewegt wird) kann auch durchgeschliffen werden. Dies kann durch zuschlagen der Türe und dem dadurch bedingten „Schleifvorgang“ zwischen Falle (Türe) und Schließblech (Zarge/Türstock) passieren. Es sind ja 20 Jahre Zeit dafür.
Gilt für dieses Szenario noch immer die obige Aussage?
Mit neugierigen Grüßen
Martin
Hallo,
also nochmal zur Klarstellung:
Als ich die Frage gelesen habe, dachte ich, der Mieter hätte sich durch eigene Dusseligkeit ein- bzw. ausgesperrt. Dann zahlt er selbst.
Wenn er aber durch eine Fehlfunktion des Schlosses ein- oder ausgesperrt ist, ist das nicht so eindeutig. Da kann es ggf. schon eine Haftung des Vermieters geben, aber damit kenne ich mich nicht so aus, ggf. mal im Brett Mietrecht fragen
Gruss Hans-Jürgen
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Ich denke, in aller Regel werden sich hier keine Abgrenzungsfragen stellen. Wenn jemand den Schlüsseldienst ruft, damit dieser das Schloss aufbricht, ist das eine zurechenbare Substanzverletzung oder eben Sachbeschädigung. Wenn das Schloss bei normaler Nuzung - also quasi „von selbst“ - den Geist aufgibt, dann ist keine (zurechenbare) Sachbeschädigung durch den Mieter oder vom Mieter veranlasst.
Levay
Vielen Dank - Gute Nacht owt
owt
Also, der Mieter hat sich in dem Fall nicht eingesperrt, das Schloss ist kaputt gegangen und er war eingesperrt. Er hat also auch den Notdienst nicht gerufen um das Schloss aufbrechen zu lassen, sondern um es ausnauen zu lassen, denn irgendwie muss man ja irgemdwann wieder aus der Wohnung.
Wirklich geholfen ist mir immer noch nicht. Wäre es Sachbeschädigung, was ich aber nicht so sehe, könnte der Mieter dann die Haftpflicht einspringen lassen?
Aber danke schonmal für das ree Interesse an dem - natürlich rein hypothetischen - Fall.