Schlüsselpfand

Hallo,

kann ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern verlangen, einen Geldbetrag (z. B. 25 Euro) für einen Schlüssel, den diese zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen, zu hinterlegen?

Falls ja, ist so eine Regelung mitbestimungspflichtig?

Und darüber hinaus: muss das hinterlegte Pfand gesichert werden? Muss es verzinst werden?

Danke und Gruß, FAQ

Hallo

bei dieser Frage stellt sich mir gleich eine weitere:

Sind mit diesem Pfand bei Verlust des Schlüssels alle Kosten abgegolten?

Kommt natürlich drauf an, wofür der Schlüssel ist und welche Folgen entstehen, wenn der Schlüssel in falsche Hände gerät. Beispiel: Der Schlüssel hat einen Anhänger mit der Aufschrift: „Generalschlüssel Bankhaus Scheffel, Hauptstraße 25, 12345 Ypsilonstadt“.

Da wäre eine Haftung in Höhe von 25 € geradezu spaßig. Würde dieser Betrag auch dann gelten, wenn der Schlüssel von dem Mitarbeiter, beispielsweise bei ebay, versteigert wird?

Das nur als zusätzlicher Diskussionsansatz für die Experten.

Hans