Hallo zusammen,
angenommen Person A hat einen Arbeitsplatz einem Hochhaus.
Das Haus wird verkauft.Trotz dem Verkauf arbeitet Person A für den alten Eigentümer noch 2 Monate weiter in diesem Haus ,mit dem Einverständniss des neuen Eigentümers.
Nun ist die Zeit des Ausscheidens gekommen und Person A möchte sämliche Schlüssel an dien neuen Eigentümer übergeben,doch der hat anscheinend kein Interesse und vertröstet immer nur.Der alte Eigentümer will damit nichts mehr zu tuen haben.Nun sitzt Person A mit den einzigen Schlüsseln da und weiss nicht was sie machen soll.Auch wurde weder Mietern,noch Firmen oder Wohnungsinteressenten mitgeteilt das Person A dort nicht mehr arbeitet.Somit wird Person A jeden Tag telefonisch „belästigt“.
Telefonisch versucht Person A seit Wochen jemanden dazu zu bewegen die Schlüssel zu nehmen.Person A möchte nun am 14.03.14 für 3 Wochen in Urlaub fahren.Dies hat Person A dem neuen Eigentümer schon mehrfach telefonisch mitgeteilt.
Da von dort immer nur Vertröstungen kamen hat Person A am 07.03.2014 ein Einschreiben abgeschickt das er halt ab 14.03.2014 erstmal nicht mehr zu erreichen ist.
Wenn Person A bis zum 14.03.2014 immer noch im Besitz der Schlüssel ist,darf sie in Urlaub fahren?Was kann Person A passieren da sie ja die einzigen Schlüssel für die wichtigen Räume und die Leerwohnugen hat?Person A hat die Schlüssel damals vom Vorgänger in die Hand gedrückt bekommen,es gab keine Schriftliche Bestätigung /offizielle Übergabe o.ä.
Auch im Arbeitsvertrag steht nichts von Schlüsseln.
Person A sieht nicht ein die Schlüssel persönlich zum Eigentümer zu bringen,da dieser seinen Stitz 150km entfernt hat.
Wie soll Person A sich verhalten?