Hallo folgender Fall:
Person A hat für 3 Monate ihre gemietete Wohnung an Person B zwischen vermietet. Nachdem Person A wieder zurück kommt, stellt sie fest, dass Person B wie vereinbart ausgezogen ist, aber den Wohnungsschlüssel sowie ohne Wissen von Person A eine Lampe und einen Stadtplan mitgenommen hat, was er nachdem man ihn darauf angespriochen hat auch zu gibt.
Person B ist zwischenzeitlich in Urlaub gefahren und will erst die Kaution zurück haben, bevor sie den Schlüssel und die anderen Sachen abzugeben gedenkt. Allerdings sind Kosten für Telefon und Strom angefallen, die er nicht zu begleichen gedenkt und die Person A deshalb von der Kaution einbehalten möchte.
Gibt es eine Möglichkeit Druck auf Person B auszuüben ? Wie ist das normale Prozedere bei einer Wohnungsübergabe, in welchem Zeitraum ist eine Schlüsselübergabe normalerwiese üblich und kann die verweigert werden bzw. wie ist dann die vorgehensweise.
Grüße von Till
Hallo Till,
Also normalerweise gibt man zuerst den Schlüssel ab und erhält dann, irgendwann, die Kaution wieder.
Wie wäre es, wenn A die von B verursachten Kosten mit der Kaution verrechnet und B dann eine Abrechnung schickt? Im Begleitschreiben dann auch darauf hinweisen, daß der Schlüssel bis zum xx.xx.xx abzugeben sei, da man ansonsten das Schloß austauschen müsse und diese Kosten ebenfalls von der Kaution einbehalten werde.
Gruß
Sticky