HAllo Experten
Folgender Sachverhalt: Person A lebt in einer Wohnung. Diese Wohnung hat Person A als Mitglied einer 2-Mann-WG bezogen. Die WG bestand schon und A hat die Zimmer von einem Vorgänger übernommen. Auch die Wohnungsschlüssel hat Person A von seinem Vorgänger übernommen. Daher gibt es auch kein Schlüssel-Übergabe-Protokoll und keine Klarheit, wieviel Schlüssel existieren. Nun will A ausziehen.
Dazu die folgende Frage:
- müsste A haften, wenn der Vermieter behaupten würde, daß die Person A nicht alle Schlüssel abgegeben hätte?
Danke für die Info
Maggus