Schlüsselübergabe

HAllo Experten

Folgender Sachverhalt: Person A lebt in einer Wohnung. Diese Wohnung hat Person A als Mitglied einer 2-Mann-WG bezogen. Die WG bestand schon und A hat die Zimmer von einem Vorgänger übernommen. Auch die Wohnungsschlüssel hat Person A von seinem Vorgänger übernommen. Daher gibt es auch kein Schlüssel-Übergabe-Protokoll und keine Klarheit, wieviel Schlüssel existieren. Nun will A ausziehen.

Dazu die folgende Frage:

  • müsste A haften, wenn der Vermieter behaupten würde, daß die Person A nicht alle Schlüssel abgegeben hätte?

Danke für die Info

Maggus

Hallo

Dazu die folgende Frage:

  • müsste A haften, wenn der Vermieter behaupten würde, daß die
    Person A nicht alle Schlüssel abgegeben hätte?

A muss haften, für bezifferbare Schäden, die er nachweislich verursacht hat. Eine bloße Behauptung ist ein sehr dürftiger Beleg.

Greetz

Bommel