Schlüsselübergabe

Moin,
wie bei jedem anderen Schadensfall auch:
Verursacher ist haftbar (so man ihn findet)

vnA

Hi Anna,

das wurde doch auch schon mehrfach gesagt. Die wollen dir/dem Mieter halt nichts schenken!

Ist doch völlig normal und auch ok!

Oder verleihst Du dein Auto einem Passanten weil du es ja eh grad nicht brauchst?!?

Warum bekomme ich dann nicht kostenlos einen Leihwagen für eine Woche und zahle nur einen Tag?! Wenn ich den nicht fahre steht der doch eh nur da!

Des Weiteren dürfte dein geschilderter Fall auch rechtliche Seiten haben. Der Vertrag läuft ja erst ab 01.11.2009. Somit starten dann wohl auch erst die Rechte und Pflichten des Mieters/Vermieters. IANAL

Ich glaube damit ist die Sache doch klar oder? =)

Gruß
Samy

ps: Sorry falls meine Beispiele zu weit hergeholt sind. =)

Hi Samy,

klar wollen die mir nichts schenken, aber schenken bedeutet füpr mich, dass die Verwaltung durch die Schenkung selber etwas verliert (nämlich die Kaltmiete). Aber die Verwaltung verliert auch die Kaltmiete, wenn die Wohnung leer steht. Ergo, sie verschenkt nichts, sondern kommt dem künftigen Mieter nur entgegen.

Eine Wohnung würde ich nicht mit einem Auto vergleichen. Ein Auto nutzt sich schneller ab, die Unfallgefahr ist wesentlich größer, zudem würde ich dann ja demjenigen mein Auto danach ja nicht üerblassen.
Leihwagen für ne Woche und einen Tag zahlen kannste auch nicht vergleichen, Begründung siehe oben.

Also bei der jetzigen Wohnung wurde es auch so genmacht, dass Mietvertrag später begann, Kaution aber gezahlt und der Schlüssel übergeben wurde. Das wurde auch so im Mietvertrag festgehalten - dürfte daher auf diesem Wege auch rechtlich kein Problem darstellen.

Klar ist die Sache klar, dennoch lassen sich diese Aussagen für mich „widerlegen“. :wink:

Gegenfrage
Hallo,

der Mietvertrag läuft ab 01.11.

Du darfst bereits ab Ende September in die Wohnung. Bekommst also einen ganzen Monat geschenkt.

Nun fragst du dich, was das wohl für einen Sinn macht, man könne dir auch gleich 2 Monate schenken? Habe ich das soweit richtig verstanden?

Es erinnert mich ganz stark and das kleine Finger Prinzip.
Ich würde die Füsse still halten, sonst gibt es womöglich noch den Schlüssel erst zum 01.11.2009.

LG Jasmin

Hallo Jasmin,
die Füße werden stillgehalten, weilö ich weiß, dass die Verwaltung da einem schon sehr entgegenkommt, weil sie das eigentlich nicht tun müsste.

Es ist einfach nur eine Frage, die mich interessiert - so wie ich es auch schon gesagt habe! Also nur eine FRAGE für mich PERSÖNLCH :wink:

Egal was hier sthet, gesagt wird etc. ich würde damit nicht zur Verwaltung rennen und das vorhalten, würde hinterher nur Stress geben.

VG,
Anna

Es besteht einfach kein Anspruch auf Schlüsselübergabe vor dem 1.11. Das ist doch ganz einfach.

Gruß

Vielleicht hilfst du mir auf die Sprünge: Was war denn deine Frage?

Guten Tag,

Vielleicht hilfst du mir auf die Sprünge: Was war denn deine
Frage?

Hallo,

wenn die Verwaltung dem Mieter mit einem Monat sowieso schon entgegenkommt, wieso dann auch nicht etwas mehr?

Das kein Anspruch besteht, nicht mal auf den einen Monat etc, das ich mir alles völlig klar, daher muss das auch nicht 100 mal gesagt werden.

Ich dachte, dass es vielleicht einen rechtlichen Hintergrund hätte, dass Schlüsselübergabe einen Monat vorher okay wäre, aber noch früher rechtlich problematisch.

Im Endeffekt erkenne ich aus den ganzen bisherigen Amntworten, dass es reine Willkür ist was die Verwaltung da macht, weil sie erst ab Mietbeginn zur Schlüsselübergabe verpflichtet wäre. Richtige „Gründe“ gibt es dafür nicht.

Da ich auch kaum denke, dass hier noch mehr bei rumkommt, kann man das Thema dann auch beenden :wink:

Danke an alle für die Antworten und VG,
Anna

Hallo Anna,

ich versuche mal, die Frage ganz sachlich zu beantworten:

Verträge (zumindest gegenseitige) schließt niemand aus reiner Menschenliebe. „Gegenseitig“ bedeutet, dass ein Vertragspartner deshalb eine Leistung erbringt, weil er vom anderen Vertragspartner gerade die Gegenleistung erwartet.

Im Zusammenhang mit deiner Frage ist eher die Frage naheliegend, warum denn der Vermieter nicht bereits ab Oktober oder ab September einen Mietvertrag geschlossen hat. Dann wäre der Blickwinkel ein völlig anderer, denn dann bestünde ja die Verpflichtung zur Mietzahlung und alles wäre in Ordnung.

Gruß