Schlüsselübergabe

Hi,

eigentlich weiß ich, dass das hier nicjht reinpasst, aber da ich sonst nicht wusste wo ich mit meiner Frage hin soll, dacjte ich, dass es hier wenisgtens noch halbwegs passen würde.

Sachverhalt:

  • Mietvertrag beginnt am 01.11.2009
  • Wohnung steht leer, ist bezugsfertig
  • Schlüsselübergabe lt. Verwaltung voraussichtlich Ende September

Meine Frage: Die Wohnung steht leer, die Verwaltung hat also keine Einnahmen - wieso kann die Schlüsselübergabe nicht früher erfolgen? Ich beziehe es weniger auf Thema Recht, eher mehr auf die Gründe, die eine Verwaltung hat dies nicht zu tun. Denn so oder so haben die ja keine Einnahmen. Nebenkosten würde man selbstverständlich ab Wohnungübergabedatum zahlen.

Es geht also rein um mein Verständnis was die Verwaltung für Beweggründe haben könnte.

Danke schon mal im Voraus,
Anna

Hallo Anna,

meist geht es dabei einfach um Renovierungsarbeiten. Andererseits ist ein Monat vor Vertrag schon recht großzügig. Da könnte man umgekehrt fragen, warum die nicht schon vorher Miete verlangen.

Gruß!

Horst

Das Vertragsverhältnis beginnt erst am 1.11. Vorher gibt es keine Ansprüche. Peng.

Gruß WP

Hallo Horst,

Renovierungsarbeiten stehen nicht mehr an.
Das die eher Miete verlangen könnten und bestimtm auch eollen ist klar.
Es ging mir eher darum die Beweggründe der Verwaltung zu verstehen.

Die Wohnung steht noch einen Monat leer, wenn man den Schlüssel erst sagen wir mal am 01.10. bekommt, d.h. keine Mieteinnahmen.
Gäbe man dem Mieter den Schlüssel schon vorher, sagen wir mal am 01.09., dann würde die Wohnung zwar nicht leerstehen, aber die Verwaltung würde genausowenig Einnahmen aus der Kaltmiete erhalten.

VG,
Anna

Hallo Waldpoet,

das ist klar! Aber das war auch nicht meine Frage :wink:

VG,
Anna

Ganz einfach: Warum sollte dir die Verwaltung etwas schenken?

Umgekehrt gefragt: Würdest du der Verwaltung einen Monat Miete zahlen, ohne die Möglichkeit zu haben, in der Wohnung zu leben?

Hallo Bitter Moon,

die Verwaltung muss mir natürlich nichts schneken, das ist klar.

Aber dein Beispiel finde ich nicht passend:
Wenn ich der Verwaltung Miete zahle und nicht die Möglichkeit habe drin zu leben, dann verliere ich das Geld für die Miete.
Gibt mir die Verwaltung den Schlüssel vorher, so vierliert sie ja nichts!

VG,
Anan

Das Stichwort „Kaltmiete“ ist schon ein triftiges Argument. Denn die Nebenkosten würden dann bereits vorher schon fällig oder die Verwaltung müsste dem Mieter auch das noch schenken.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

nein, ich spreche ausschließlich von der Kaltmiete.
Die Nebenkosten würde der Mieter selbstverständlich sofort ab der Schlüsselübergabe tragen!

VG,
Anna

Warum sollen sie dir etwas schenken? Das würdest du auch nicht tun. Die Wohnung wird einen Monat lang abgenutzt, ohne dass ein Gegenwert gegenübersteht.

Vielleicht ist das verständlicher: Angenommen du hättest 2 Wohnungen. Würdest du irgend jemandem einen Monat kostenlose Unterkunft gewähren? Ich sicher nicht. Es muss immer ein Gegenwert erkennbar sein. Die Verwaltung hat absolut nichts davon, wenn sie dir eine Monatsmiete schenken. Lieber würde ich die Wohnung leerstehen lassen, als einer mir fremden Person eine Monatsmiete zu schenken.

Hallo Bitter Moon,

wer nutzt den hier in einem Monat die Wohnung ab?

Gegenwert:

  • Wohnung wird vom Mieter weiter renoviert
  • in der Wohnung kann dann Lamit verlegt werden, da mehr Zeit dazu besteht (dies soll dann auch in der Wohnung verbleiben)
  • es muss eine Küche gekauft und eingebaut werden, dies benötigt leider auch Zeit.

Ja, ich verstehe Ihre / deine Argumente, aber Unbekannt sind die Mieter nicht gerade. Vorvertrag wurde bereits unterschrieben, Vertrag folgt sehr bald. Zudem werden die künftigen Mieter ja auch auf jeden Fall zu „richtigen“ Mietern (wurde im Vorvertag garantiert!). Zudem wurde Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Schufa, Einkommensbescheinigungen und sogar die Arbeitsverträge vorgelegt um zu bestätigen, dass die Mieter .

Es geht mir nicht darum, dass der Mieter den Schlüssel jetzt uuuunbedingt haben will. Die Verwaltung schenkt dem Mieter ja schon einen Monat, worüber der Mieter sich auch sehr freut. Es geht eher darum die Verwaltung zu verstehen. Der Mieter würde eigentlich nur gerne früher den Schlüssel haben um dort die Renovierung ohne extremen Zeitdruck durchzuführen und dadurch eventuell auch etwas mehr zu machen umd die Wohnung aufzuwerten. Eine frühere Anmietung ist aber leider nicht möglich, weil Mieter natürlich bis zum 31.10. noch die alte Wohnung hat. Einen Monat lang Miete in zwei Wohnungen zahlen ist dem Mieter leider nicht möglich.

Summarum lässt sich draus schließen, dass es keinen „rchtigen“ Grund hat, sondern die Verwaltung eben nicht dazu „verpflichtet“ ist o.ä. und es daher auch nicht macht…
Ich dachte es könnt evtl. auch an versicherungstechnischen Gründen liegen, dass das so gehandhabt wird.

…was aber trotzdem buchhalterisch zu unnötigen Komplikationen führt. Auch könnte es theoretisch passieren, dass das Finanzamt hier nicht mitspielt, weil eine Gewinnerzielungsabsicht fehlt.

Alles nix für eine Verwaltung, insbesondere, falls es eine größere Firma sein sollte.

Gruß!

Horst

Moin,
anzumerken wäre auch eine gewisse Vorbildfunktion.
Wenn eine größere Verwaltung mit einem gewissen Leerstand das nicht grundsätzlich auf einen gewissen Zeitraum beschränkt, spricht sich dies sehr schnell herum. Neumieter könnten dann immer mehr dazu neigen ‚immer mehr‘ zu fordern.
Abgesehen davon verwalten Verwaltungen nur das Vermögen Anderer. Diese könnten irgendwann mal nachfragen warum M xy schon 2 Monate in der Wohnung ist, ohne dass Mietzahlungen eingehen (auch noch dokumentiert in der Buchhaltung durch NK-Zahlungen). Hier kommen dann Ideen auf wie: Unterschlagung bar geleisteter Mietzahlungen, Bevorzugung Bekannter (Bestechung), persönliche Interessen der Mitarbeiter usw.
Klare Regeln innerhalb einer Verwaltung mögen im Moment als störend empfunden werden, zeugen letztendlich aber von einer gewissen Professionalität.

vnA

2 „Gefällt mir“

Hallo von-nix-Ahnung,

diesen Gedankengang hatte ich natürlich noch gar nicht.
Vor allem, weil der Bruder des Mieters im Nachbarhaus wohnt, gleiche Verwaltung, gleiche Bearbeiterin der Verwaltung, und bei seinem Einzug überhaupt keine Kulanz war. D.h. er musste den Mietvertrag sofort unterschreiben, sonst wäre ein anderer Mieter gesucht worden und da war nicht mal von ein paar Tage früher den Schlüssel bekommen die Rede. Er hat den Schlüssel genau zu Mietbeginn bekommen!

Ich sage ja, ich wollte nicht meckern, nur herausginden wieso.
Da kann man sich schon seeehr glücklich schätzen einen Monat geschenkt zu bekommen - und erst recht, dass die sich drauf einlassen, dass man die Wohnung erst zum 01.11. nimmt.

Gracias!

Anna

Hallo Anna,

wenn der Schlüssel (noch) früher übergeben wird, kann der Mieter ja einen Tag später einziehen und wohnt somit Mietfrei!

Die Hausverwaltung kann also nicht kontrolieren, wie lange der Mieter renoviert und ab wann er schon wohnt.

Zum Beispiel:
Mietbeginn: 01.11.2009
Übergabe: 01.10.2009
Abschluss der Renovierung + Einzug: 15.10.2009

Somit wohnt man 15 Tage Mietfrei!

Gruß
Samy

Hallo Samy78,

das ist mir klar und war auch nicht die Frage :wink:

VG,
Anna

Hi Anna

Zitat:
Meine Frage: Die Wohnung steht leer, die Verwaltung hat also keine Einnahmen - wieso kann die Schlüsselübergabe nicht früher erfolgen? Ich beziehe es weniger auf Thema Recht, eher mehr auf die Gründe, die eine Verwaltung hat dies nicht zu tun. Denn so oder so haben die ja keine Einnahmen. Nebenkosten würde man selbstverständlich ab Wohnungübergabedatum zahlen.

Es geht also rein um mein Verständnis was die Verwaltung für Beweggründe haben könnte.
Zitat ende!

Das ist doch genau die Frage zu meiner Antwort?!!?

Gruß
Samy

Hallo Samy,

dass der Mieter dann die Zeit mietfrei wohnt ist klar. Und das war deine Antwort.

Mir ging es draum in Erfahrung zu bringen wo das Problem liegt, wenn man dort eben ein paar Tage mietfrei wohnt, wo die Wohnung doch sowieso leerstheht und die Verwaltung dann so oder so keine Mieteinnahmen hat.

VG,
Anna

Hallo,

was wäre wenn noch vor Vertragsbegin ein Schaden in der Wohnung entsteht. Sagen wir mal es war ein Unfall, oder auch Vandalismus.
Wie soll sich die Hausverwaltung davor schützen?

LG Jasmin

Hallo Jasmin,

guter Einwand.

Dennoch könnte dieser Schaden genauso in der bereits bestätigten mietfreien Zeit entstehen, würde daher jett nicht so einen gravierenden Unterschied machen, ob es nun 1 Monat mietfrei ist oder ob es 1,5 Monate wäre.

VG,
Anna