Hallo, Im BGB ist klar und deutlich geschrieben, dass die Whg nach Beendigung zurück zugeben ist. Gerichte haben in der Vergangenheit zum tatsächlichen Übergabetermin aber unterschiedlich geurteilt. Sie sollten aber davon ausgehen, dass sie im laufe des Tages nach Beendigung des Mietverhältnis verpflichtet sind, die Mietsache zu übergen.
Aber das Wichtige in Ihrem Fall: nur wenn Sie sich vertraglich zur durchführung von Renovierungsarbeiten verpflichtet haben, müssen Sie die Whg im renovierten Zustand zurück geben. Haben sie die Whg immer fristgemäß renoviert, und können sie dies auch nachweisen, und ist diese Frist noch nicht wieder abgelaufen, brauchen sie nicht renovieren. Sollten sie aber am Ende renovieren müssen, und der Vermieter ist mit den Arbeiten nicht einverstanden, weil sie nicht der mittleren Art und Güte entsprechen, kann er nicht gleich eine Fa. beauftragen. Er muß ihnen die Möglichkeit zur Nachbesserung unter Fristsetzung geben. Er kann, falls dann nicht rechtzeitig übergeben, lediglich eine Nutzungsentschädigung verlangen. Meist, eine monatliche ortsübliche Vergleichsmiete! Also besser ist, dem Vermieter rechtzeitig Einblick zu gewähren. Wenn sie aber die Möglichkeit zur Nachbesserung bekommen hätten, wäre ja nach ihrer Aussage noch genug Zeit gewesen. Also keine Angst. Der Weg zum Fach-Anwalt lohnt. PS: Ich meine, sie können die Anwaltskosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Viele Grüße Fred
Gestern fand die Schlüsselübergabe meiner Wohnung statt.
Ich, Mieter, habe die Wohung vorher renoviert und gestrichen.
Bei der Wohnungsübergabe stellten wir dann leider fest, dass
ein paar kleine Stellen beim Streichen übersehen wurden.
Da gestern der 31. war und somit der letzte Tag des
Mietvertrages, und die Wohnungsübergabe erst gegen 16:30 Uhr
stattfand, hatten wir keine Möglichkeit mehr, die Stellen
auszubessern.
Das Ganze würde ca. 60 Minuten dauern, allerdings machte die
Immobilienfirma schon um 17:00 Uhr zu.
Jetzt die Frage:
Wenn die Kündigung des Vertrags zum 31.05 OHNE Angabe einer
Uhrzeit bestätigt wurde, kann der Vermieter dann verlangen,
die Schlüssel schon bei Geschäftsschluss zu verlangen?
Für mich hört der 31.05 erst um 23:59 auf, dann hätten wir
alle Stellen beseitigt und müssten jetzt nicht ca. 280€ für
das Streichen eines 20qm Zimmers zahlen 
Nochmal konkret die Frage:
Endet das Mietverhältnis am letzten Tag mit Geschäftsschluss
der Firma oder erst um 23:59, also wirklich dem Tagesende?
Gruß
Mirko