Schlüsselübergabe am letzten Tag - um 24 Uhr?

Hallo!
Gestern fand die Schlüsselübergabe meiner Wohnung statt.
Ich, Mieter, habe die Wohung vorher renoviert und gestrichen.

Bei der Wohnungsübergabe stellten wir dann leider fest, dass ein paar kleine Stellen beim Streichen übersehen wurden.

Da gestern der 31. war und somit der letzte Tag des Mietvertrages, und die Wohnungsübergabe erst gegen 16:30 Uhr stattfand, hatten wir keine Möglichkeit mehr, die Stellen auszubessern.
Das Ganze würde ca. 60 Minuten dauern, allerdings machte die Immobilienfirma schon um 17:00 Uhr zu.

Jetzt die Frage:

Wenn die Kündigung des Vertrags zum 31.05 OHNE Angabe einer Uhrzeit bestätigt wurde, kann der Vermieter dann verlangen, die Schlüssel schon bei Geschäftsschluss zu verlangen?
Für mich hört der 31.05 erst um 23:59 auf, dann hätten wir alle Stellen beseitigt und müssten jetzt nicht ca. 280€ für das Streichen eines 20qm Zimmers zahlen :frowning:

Nochmal konkret die Frage:
Endet das Mietverhältnis am letzten Tag mit Geschäftsschluss der Firma oder erst um 23:59, also wirklich dem Tagesende?

Gruß
Mirko

Der Tag endet um 24.00 Uhr! - Aber nur wenn Sie die Vermietugnsgesellschaft ärgern wollen oder die ihrerseits über die Flexixilbilität einer Eisenbahnschwelle verfügen.

natürlich endet ein tag mitternacht und nicht dann, wenn jemand meint ladenschluss zu machen.
lehn dich zurück, hier bekommt keiner am gericht recht, so streng sind richter mit mietern nicht. du müsstest schon 1-2 wochen mit der herausgabe der wohnung im rückstand sein, bis der anspruch auf volle miete für juni bewirkt ist. und der vermieter müsste nachweisen, dass ihm ein schaden entstanden ist.

Hallo, Im BGB ist klar und deutlich geschrieben, dass die Whg nach Beendigung zurück zugeben ist. Gerichte haben in der Vergangenheit zum tatsächlichen Übergabetermin aber unterschiedlich geurteilt. Sie sollten aber davon ausgehen, dass sie im laufe des Tages nach Beendigung des Mietverhältnis verpflichtet sind, die Mietsache zu übergen.
Aber das Wichtige in Ihrem Fall: nur wenn Sie sich vertraglich zur durchführung von Renovierungsarbeiten verpflichtet haben, müssen Sie die Whg im renovierten Zustand zurück geben. Haben sie die Whg immer fristgemäß renoviert, und können sie dies auch nachweisen, und ist diese Frist noch nicht wieder abgelaufen, brauchen sie nicht renovieren. Sollten sie aber am Ende renovieren müssen, und der Vermieter ist mit den Arbeiten nicht einverstanden, weil sie nicht der mittleren Art und Güte entsprechen, kann er nicht gleich eine Fa. beauftragen. Er muß ihnen die Möglichkeit zur Nachbesserung unter Fristsetzung geben. Er kann, falls dann nicht rechtzeitig übergeben, lediglich eine Nutzungsentschädigung verlangen. Meist, eine monatliche ortsübliche Vergleichsmiete! Also besser ist, dem Vermieter rechtzeitig Einblick zu gewähren. Wenn sie aber die Möglichkeit zur Nachbesserung bekommen hätten, wäre ja nach ihrer Aussage noch genug Zeit gewesen. Also keine Angst. Der Weg zum Fach-Anwalt lohnt. PS: Ich meine, sie können die Anwaltskosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Viele Grüße Fred

Gestern fand die Schlüsselübergabe meiner Wohnung statt.
Ich, Mieter, habe die Wohung vorher renoviert und gestrichen.

Bei der Wohnungsübergabe stellten wir dann leider fest, dass
ein paar kleine Stellen beim Streichen übersehen wurden.

Da gestern der 31. war und somit der letzte Tag des
Mietvertrages, und die Wohnungsübergabe erst gegen 16:30 Uhr
stattfand, hatten wir keine Möglichkeit mehr, die Stellen
auszubessern.
Das Ganze würde ca. 60 Minuten dauern, allerdings machte die
Immobilienfirma schon um 17:00 Uhr zu.

Jetzt die Frage:

Wenn die Kündigung des Vertrags zum 31.05 OHNE Angabe einer
Uhrzeit bestätigt wurde, kann der Vermieter dann verlangen,
die Schlüssel schon bei Geschäftsschluss zu verlangen?
Für mich hört der 31.05 erst um 23:59 auf, dann hätten wir
alle Stellen beseitigt und müssten jetzt nicht ca. 280€ für
das Streichen eines 20qm Zimmers zahlen :frowning:

Nochmal konkret die Frage:
Endet das Mietverhältnis am letzten Tag mit Geschäftsschluss
der Firma oder erst um 23:59, also wirklich dem Tagesende?

Gruß
Mirko

Definitiv ja… um diese Uhrzeit. So denn du einen privaten Mieter hattest. da deiner wohl eine Wohnungsverwaltung ist endet dies in aller Regel innerhalb der Geschäftszeiten. also 17 Uhr. versuche doch einfach mit dem Vermieter ein Deal zu machen… das ist einfach und Stressfreier…

Gruß Peter