Hallo,
2 AZUBIs teilen sich eine 3-Zimmer-Wohnung mit gemeinsamen Mietvertrag. Die Miete wird je zur Hälfte per Einzugsermächtigung gezahlt. Einer von beiden will die WG verlassen um eine andere Wohnung allein zu beziehen. Der Mietvertrag wird mit 3-monatiger Frist zum 1.August gekündigt. Azubi 1 zieht Anfang Juli aus, die Miete für Juli wurde bezahlt. Azubi 2 zieht erst in der letzten Juli-Woche aus. Ein neuer Mieter, der die Wohnung als Ganzes mietet steht schon fest und soll den Schlüssel von Azubi 1 bereits in der 3. Juli-Woche erhalten um Möbel einzustellen und die Wohnung vorzubereiten. Azubi 2 wohnt aber noch bis Ende des Monats dort und zahlt ja auch für vormals gemeinsam genutzte Räume Miete. Der neue Mieter hat entsprechend auch die Möglichkeit zu jeder Tages und Nachtzeit die Wohnung zu betreten.
Meine Frage: Ist der Vermieter zur Schlüsselübergabe an den Folge-Mieter berechtigt, wenn die Wohnung oder ein Teil davon noch bewohnt ist.
Für eine kurzfristige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Azubi 1