Schlüsselübergabe an Nachmieter einer 2er-WG

Hallo,

2 AZUBIs teilen sich eine 3-Zimmer-Wohnung mit gemeinsamen Mietvertrag. Die Miete wird je zur Hälfte per Einzugsermächtigung gezahlt. Einer von beiden will die WG verlassen um eine andere Wohnung allein zu beziehen. Der Mietvertrag wird mit 3-monatiger Frist zum 1.August gekündigt. Azubi 1 zieht Anfang Juli aus, die Miete für Juli wurde bezahlt. Azubi 2 zieht erst in der letzten Juli-Woche aus. Ein neuer Mieter, der die Wohnung als Ganzes mietet steht schon fest und soll den Schlüssel von Azubi 1 bereits in der 3. Juli-Woche erhalten um Möbel einzustellen und die Wohnung vorzubereiten. Azubi 2 wohnt aber noch bis Ende des Monats dort und zahlt ja auch für vormals gemeinsam genutzte Räume Miete. Der neue Mieter hat entsprechend auch die Möglichkeit zu jeder Tages und Nachtzeit die Wohnung zu betreten.
Meine Frage: Ist der Vermieter zur Schlüsselübergabe an den Folge-Mieter berechtigt, wenn die Wohnung oder ein Teil davon noch bewohnt ist.
Für eine kurzfristige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Azubi 1

Hallo,

2 AZUBIs teilen sich eine 3-Zimmer-Wohnung mit gemeinsamen
Mietvertrag. Die Miete wird je zur Hälfte per
Einzugsermächtigung gezahlt. Einer von beiden will die WG
verlassen um eine andere Wohnung allein zu beziehen. Der
Mietvertrag wird mit 3-monatiger Frist zum 1.August gekündigt.

Azubi 1 zieht Anfang Juli aus, die Miete für Juli wurde
bezahlt. Azubi 2 zieht erst in der letzten Juli-Woche aus. Ein
neuer Mieter, der die Wohnung als Ganzes mietet steht schon
fest und soll den Schlüssel von Azubi 1 bereits in der 3.
Juli-Woche erhalten um Möbel einzustellen und die Wohnung
vorzubereiten. Azubi 2 wohnt aber noch bis Ende des Monats
dort und zahlt ja auch für vormals gemeinsam genutzte Räume
Miete. Der neue Mieter hat entsprechend auch die Möglichkeit
zu jeder Tages und Nachtzeit die Wohnung zu betreten.

Meine Frage: Ist der Vermieter zur Schlüsselübergabe an den
Folge-Mieter berechtigt, wenn die Wohnung oder ein Teil davon
noch bewohnt ist.

  • Nein, so lange das Mietverhältnis besteht, kann der Nachmieter nicht einziehen und darf die Wohnung ohne Erlaubnis der Nochmieter auch nicht betreten, denn dies wäre gem. § 123 StGB Hausfriedesbruch.
    Die alleinige Schlüsselübergabe vorher allerdings wäre nicht strafbar, so lange der Vermieter für evtl. Schäden durch Diebstahl etc. haftbar sein möchte.

Schönen Tag noch.

Für eine kurzfristige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Azubi 1