Schlüsselübergabe - Ende des Mietvertrags?

Hallo Zusammen,

so ganz taufrisch sind meine Kenntnisse zum nachfolgenden Fall nicht. Deswegen würde mich interessieren, ob ich richtig oder falsch liege:

Mieter H hat seinen Mietvertrag fristgerecht zum 30.09. gekündigt.
Im Kündigungsschreiben hat H dem Vermieter B angeboten, die Wohnung auch schon im Einvernehmen früher zu räumen.

Nun hat Vermieter B einen „Übergabetermin“ für den 09.08. vorgeschlagen und Mieter H zusätzlich gebeten, bereits alle Schlüssel zum Übergabetermin mitzubringen.

Wenn am Übergabetermin alle Punkte einvernehmlich besprochen werden und H alle Schlüssel dem B übergibt, ist dann das Mietverhältnis mit Ablauf des 09.08. bereits beendet? Evtl. durch „konkludente Handlung“?

Danke für Antworten &tschüß
Wolfgang

Nein. Der Mietvertrag besteht mit allen Rechten und Pflichten (insbesondere Pflicht zur Zahlung der Miete) bis zu dem Zeitpunkt fort, zu dem der vertrag gekündigt wurde. Will man etwas anderes bewirken, muss eine Aufhebungsvereinbarung her. Letztlich wie beim Arbeitsvertrag. Nur, weil der AN nach Kündigung freigestellt wird, heißt das ja nicht, dass der Arbeitsvertrag zum Termin der Freistellung beendet wurde.

Gruß
C.

Jede/r rechtlich gut beratene Vermieter/in nimmt die Schlüssel und damit die Wohnung vorzeitig nur unter ausdrücklichem Hinweis darauf zurück, dass das Mietverhältnis nicht vorzeitig ende. Denn die Möglichkeit, konkludent einen Mietaufhebungsvertrag zu schließen, besteht ja. Es wird sich allerdings kaum ein Gericht finden, das die Rücknahme allein genügen lassen würde; schwierig kann es beim Hinzutreten weiterer Umstände werden.

Besonderheiten ergeben sich bei vorzeitiger Neuvermietung. Wegen § 537 Abs. 2 BGB kann der Vermieter grundsätzlich für das alte Mietverhältnis keine Miete mehr verlangen, wenn er die Wohnung einer neuen Mietpartei überlassen hat. Von diesem Grundsatz gibt es wiederum Ausnahmen.

Dazu gibt es auch ein Urteil des OLG Köln aus dem Jahre 1997, das genau das zum Inhalt hat.

Hallo,

erst mal Danke für Eure Antworten.

Würde es etwas am Sachverhalt ändern, wenn der Vermieter die Schlüssel verlangt, um bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist Arbeiten in der Wohnung durchführen zu lassen?

&tschüß
Wolfgang

Hallo,

im Grunde nicht. Stillschweigend wird der Mietvertrag nicht beendet. Im Zweifel hat sich doch der folgende Dialog abgespielt:

  • Sie sind ja schon ausgezogen. Kann ich auch schon die Schlüssel haben? Ich würde dann mit den Renovierungsarbeiten schon beginnen.
  • Aber dann zahle ich ja wohl keine Miete mehr für den Monat September, oder?
  • Nee, klar.
  • Dann können wir den Mietvertrag ja auch vorzeitig beenden. Sagen wir per 31.8.?
  • OK.

Dann ist man ja einer Aufhebungsvereinbarung doch schon recht nahe.

Gruß
C.