Schlüsselübergabe und Wohnungsabnahme

Hallo,

angenommen Mieter übergibt am letzten Tag des Mietverhältnisses die Wohnung. Der Vermieter meint, die Wände seien zu streichen und er kann die Wohnung so nicht abnehmen, denn Mieter sei zum Streichen verpflichtet und muss dies nun auch tun (bitte keine Nachfragen ob es sich um gültige Regelung handelt, angenommen es sei eine gültige Regel). Mieter sagt, es ist ihm aber nicht möglich noch zu streichen. Was nun in so einem Fall? Muss er die Wohnung in jedem Fall abnehmen, auch wenn Mieter sich weigert zu streichen? Er bekäme dann sicher eine Rechnung vom Vermieter, der Fachmann die Wände weisen lässt, wie teuer wäre das ungefähr bei 40m², wenn VM nicht gerade den teuersten aber auch nicht billigsten Handwerker bestellt?

  1. Angenommen, es gäbe einen Nachmieter und dieser möchte unmittelbar nach Auszug (nächsten Tag) in die Wohnung einziehen, kann/möchte es so aber noch nicht, weil nicht geweiselt wurde. Müsste der Vormieter somit auch Folgekosten (etwa anteilig die Kaltmiete des Nachmieters bis Wohnung/Wände in einwandfreiem Zustand sind) bezahlen u. ggf. weitere Kosten?

  2. Wer kümmert sich um Zählerstände - VM oder M?
    Stromzähler - hierfür wird Schlüssel zu einem Raum benötigt, diesen hat der Vermieter. Ist er verpflichtet, dem Mieter Zugang zum Stromzähler zu verschaffen oder selbst anwesend zu sein?
    Ist der VM verpflichtet die Ablesung der Heizungszähler zum letzten Miettag zu veranlassen oder wie sonst?

thanx :smile:

Hallo,

Hallo,

angenommen Mieter übergibt am letzten Tag des
Mietverhältnisses die Wohnung. Der Vermieter meint, die Wände
seien zu streichen und er kann die Wohnung so nicht abnehmen,
denn Mieter sei zum Streichen verpflichtet und muss dies nun
auch tun (bitte keine Nachfragen ob es sich um gültige
Regelung handelt, angenommen es sei eine gültige Regel).

Mieter sagt, es ist ihm aber nicht möglich noch zu streichen.
Was nun in so einem Fall? Muss er die Wohnung in jedem Fall
abnehmen, auch wenn Mieter sich weigert zu streichen?

Nein.

Er:bekäme dann sicher eine Rechnung vom Vermieter, der Fachmann

die Wände weisen lässt, wie teuer wäre das ungefähr bei 40m²,
wenn VM nicht gerade den teuersten aber auch nicht billigsten
Handwerker bestellt?

zwischen xx und xy €.

  1. Angenommen, es gäbe einen Nachmieter und dieser möchte
    unmittelbar nach Auszug (nächsten Tag) in die Wohnung
    einziehen, kann/möchte es so aber noch nicht, weil nicht
    geweiselt wurde. Müsste der Vormieter somit auch Folgekosten
    (etwa anteilig die Kaltmiete des Nachmieters bis Wohnung/Wände
    in einwandfreiem Zustand sind) bezahlen u. ggf. weitere
    Kosten?

Wenn der Mieter nicht fristgerecht die Wohnung räumt, hat er für alle
entstehenden Kosten zu haften.

  1. Wer kümmert sich um Zählerstände - VM oder M?
    Stromzähler - hierfür wird Schlüssel zu einem Raum benötigt,
    diesen hat der Vermieter. Ist er verpflichtet, dem Mieter
    Zugang zum Stromzähler zu verschaffen

Ja.

oder selbst anwesend zu

sein?

Nein.

Ist der VM verpflichtet die Ablesung der Heizungszähler zum
letzten Miettag zu veranlassen oder wie sonst?

Nein, der Mieter hat sich darum zu kümmern.

thanx :smile:

Da habe ich aber schon so meine Zweifel. Der Mieter sagt: Ich streiche nicht und der VM nimmt dann die Wohnung einfach nicht zurück.
Da hast du sicherlich irgendwo eine Rechtsgrundlage oder ein Urteil.

Ich bin eher der Meinung, dass der VM die Wohnung dann zurückzunehmen hat und die Arbeiten selbst durchführen (lassen) kann. Auf Grund der Weigerung des Mieters kann er auf eine schriftliche Aufforderung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verzichten (sofern das beweisbar ist). Der M hat dann vermutlich die Kosten der Arbeiten zu zahlen und Schadenersatz für die dafür benötigte Zeit (Mietausfall taggenau) zu leisten.

vnA

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