Schlüsselübergabe vor Beginn des Mietvertrags?

Hallo zusammen.
Ich wollte diesen Mythos kurz aufklären und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Beginnt für den Mieter der Mietvertrag zum 01. des Monats, hat er dann Anspruch, den Schlüssel einige Tage zuvor zum Beziehen der Wohnung zu erhalten? Oder wir die Miete für die ersten 1-2 Wochen nur anteilig berechnet, weil der Mieter die Wohnung nicht vom ersten Tag nach Schlüsselerhalt in vollem Umfang bewohnen kann?

Mein Bauch sagt mir, dass man das mit dem Vermieter absprechen könnte und auf Kulanz hoffen muss. Gelesen hatte ich nun auch schon, dass es oft der Fall ist, den Schlüssel einige Tage vorher zu erhalten.
Kann man darauf pochen?

Gruß,
ClausT

Wenn der Mietvertrag am 1. des Monats beginnt, bedeutet das, dass der Mieter am 1. des Monats Anspruch auf den Schlüssel hat und ab da die volle Miete zahlen muss.
Auf alles andere muss sich der Vermieter nicht einlassen.

Hi,

der Schlüssel ist am ersten des Monats zu Büro üblichen Zeiten zu übergeben. Wenn im Mietvertrag steht, dass Mietsbeginn März ist, dann wäre dies der 1.März 08:00 oder von mir aus auch 09:00.
Alles andere ist Kulanz.

Abweichend davon kann im Mietsvertrag eine beliebige Klausel zum Mietsbeginn eingefügt werden.

zB
3.1 Mietsbeginn
Mietsbeginn ist der 20.Februar. Miete und Nebenkosten für Februar sind anteilig 10 von 29 zu entrichten. Die Schlüsselübergabe findet um 13:00 statt.

Vertragsfreiheit halt.

Auf alles andere muss sich der Vermieter nicht einlassen.

Soll sogar gefährlich sein, wie ich gelesen habe.
Schlüsselübergabe, bevor die Kaution eingegangen ist (z.B.)

Auf alles andere muss sich der Vermieter nicht einlassen.

Soll sogar gefährlich sein, wie ich gelesen habe.
Schlüsselübergabe, bevor die Kaution eingegangen ist (z.B.)

Prinzipiell ein guter Gedanke. Dem Mieter frei jedoch frei, die Kaution auch in Raten anteilig die ersten Mietzahlungen zu verteilen.

Soll sogar gefährlich sein, wie ich gelesen habe.
Schlüsselübergabe, bevor die Kaution eingegangen ist (z.B.)

Und den Mieter damit an der Benutzung der Wohnung hindern? Vertragsbruch gleich zu Beginn des Mietverhältnisses?

Keine gute Idee. Schau mal: http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html
Zitate daraus:

„(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.“

„(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“