Schlüsselübergabe vor Kaufpreisbezahlung - Rückgängig machen

Hallo,

wir hatten vor kurzem den Notartermin und danach direkt die Schlüsselübergabe.
Der kaufpreis wird erst in ein paar Wochen fällig, sobald die Unterlagen ihren behördlichen Weg genommen haben.
Zur Übergabe gibt es ein Protokoll wo die Zählerstände notiert, wir ab sofort die Wasser / Energiekosten tragen und auch das Heizöl wurde abgerechnet und direkt beglichen. Es wurde festgehalten dass wir ab sofort Zugang zum Haus erhalten und mit den Renoverungsarbeiten beginnen dürfen.

Direkt am Tag danach stellten wir fest, dass an der Heizungsanlage eine Defekt fest (Größenordnung um die 200€).
Auf nachfrage wer für die Reparatur denn zuständig sei, wollte der VK direkt die Schlüssel wieder und uns erst bei Kaufpreiszahlen wieder übergeben.

Meine Frage ist nun, ob er das so einfach machen kann? Immerhin gab es eine Übergabe und auch das Heizöl ist bereits unser Eigentum, auf das wir dann ja keinen Zugeiff mehr hätten.

LG

Hallo,

wir hatten vor kurzem den Notartermin und danach direkt die
Schlüsselübergabe.
Der kaufpreis wird erst in ein paar Wochen fällig, sobald die
Unterlagen ihren behördlichen Weg genommen haben.
Zur Übergabe gibt es ein Protokoll wo die Zählerstände
notiert, wir ab sofort die Wasser / Energiekosten tragen und
auch das Heizöl wurde abgerechnet und direkt beglichen.

Es :wurde festgehalten dass wir ab sofort Zugang zum Haus erhalten

und mit den Renoverungsarbeiten beginnen dürfen.

Ist dies schriftlich vereinbart?
Falls ja, muß der Verkäufer sich daran halten.

Direkt am Tag danach stellten wir fest, dass an der
Heizungsanlage eine Defekt fest (Größenordnung um die 200€).
Auf nachfrage wer für die Reparatur denn zuständig sei, wollte
der VK direkt die Schlüssel wieder und uns erst bei
Kaufpreiszahlen wieder übergeben.

Meine Frage ist nun, ob er das so einfach machen kann?

Generell muss der Verkäufer sich an die Vereinbarungen halten.

Immerhin gab es eine Übergabe

Wie wurde die Übergabe dokumentiert? Gab es da eine gemeinsame Besichtigung mit den Vekäufern und wurde nach Schäden gesucht oder gefunden und diese dokumentiert?
Wieso wurde der Defekt an der Heizungsanlage bei der Übergabe nicht bemerkt?

und auch das Heizöl ist bereits

unser Eigentum, auf das wir dann ja keinen Zugeiff mehr
hätten.

Welches Interesse sollte der Verkäufer am Heizöl haben?
M.E. kann der Verkäufer die Schlüssel nicht zurückfordern und ist an die Vereinbarung gebunden.

LG

Zur „Übergabe“ war der Makler, der VK und wir …wir hatten das Haus ja schon mehrfach besichtigt und uns vom Zustand überzeugt.
Es wurden eben die Zählerstände notiert und anschließend die Schlüssel übergeben.
Der Makler hat die alles Protokolliert und anschließend an alle Beteiligten per Mail versand.
Wo nochmals vermerkt ist dass ab sofort wir die Kosten für Strom und wasser tragen, sowie zugang zum Haus erhalten und renovieren dürfen.

Der Defekt wurde erst später bemerkt, als die Heizung wieder voll in Betrieb genommen wurde.
Da das Haus leer steht, lief diese nur auf das aller nötigste beschränkt.

Befriedigend ist zumindes, dass der Makler als Zeuge fungieren kann und versteckte Mängel sowieso nicht durch schriftliche Erklärungen ausgehebelt werden können. Es bleibt dabei, der Verkäufer muss sich an die Vereinbarung halten, andernfalls Schadensersatzforderungen möglich wären dahingehend, als dem Käufer ein Schaden entsteht, weil er nun entgegen der Zusage nicht renovieren könnte.

Hallo,

wir reden über einen Schaden von 200 Euro?

hth

Hallo,

wir hatten vor kurzem den Notartermin und danach direkt die
Schlüsselübergabe.

Was steht im Notarvertrag zum Übergang von Kosten/Lasten/Nutzen?

Grüßle,
Tinchen

wir hatten vor kurzem den Notartermin und danach direkt die
Schlüsselübergabe.

Die Käufer haben das Glück, an einen selten dämlichen Verkäufer geraten zu sein, der sein Haus übergibt, bevor er den Kaufpreis erhält. Man kann jedem Verkäufer nur davon abraten, die Immobilie vor Kaufpreiszahlung zu übergeben.

Direkt am Tag danach stellten wir fest, dass an der
Heizungsanlage eine Defekt fest (Größenordnung um die 200€).

Der Verkäufer hat das Pech, an Käufer geraten zu sein, die Spezialisten im Erbenzählen sind. 200 EUR gehen im Hintergrundrauschen der Gesamkkosten unter, ebenso wie das ausgefallene Leuchtmittel einer Gartenlampe. Und wenn dieser Defekt vom Verkäufer nicht wissentlich verschwiegen wurde - was der Käufer nachzuweisen hätte - passiert hier gar nichts, außer dass jetzt die gute Stimmung zwischen den Vertragspartner mächtig steigt. Der Verkäufer wird schon darauf warten, welches Kinkerlitzchen wohl als nächstes kommt.

Meine Frage ist nun, ob er das so einfach machen kann?

Können kann er alles. Die Frage ist nur, ob die Käufer mitspielen. Davon ist selten auszugehen, wenn der Besitz bereits übergeben wurde.

Immerhin gab es eine Übergabe und auch das Heizöl ist bereits
unser Eigentum, auf das wir dann ja keinen Zugeiff mehr
hätten.

Mach dich mal schlau über den Unterschied von Eigentum und Besitz. Dann sollte schnell klar werden, dass du von „Eigentum“ noch sehr weit entfernt bist.

Moin auch,

mal nicht-juristisch: Ich gehe mal von einem Kaufpreis von schlappen 100.000 Euro aus. Ein Schaden in Höhe € 200,- stellt also einen „Aufpreis“ von 2 Promille dar. Und deswegen wollt ihr ein Fass aufmachen? Was, wenn im Hausflur auch noch eine Glühbirne kaputt ist?

Ralph

Zur „Übergabe“ war der Makler, der VK und wir …wir hatten das
Haus ja schon mehrfach besichtigt und uns vom Zustand
überzeugt.
Es wurden eben die Zählerstände notiert und anschließend die
Schlüssel übergeben.
Der Makler hat die alles Protokolliert und anschließend an
alle Beteiligten per Mail versand.
Wo nochmals vermerkt ist dass ab sofort wir die Kosten für
Strom und wasser tragen, sowie zugang zum Haus erhalten und
renovieren dürfen.

Und wer haftet im Schadensfall, vor der Übertragung im Grundbuch ?

Was wurde denn dazu, wie auch bezüglich deines obigen Textes notariell geregelt ?

Gruß Merger