Schlüsselübergabe während Kündigungsfrist

Im Mietvertrag steht die Klausel
„Die Schlüssel dem Vermieter abzuliefern,falls der Mieter vor Ablauf des gekündigten Vertrages ganz oder teilweise auszieht,auch wenn er noch gegenstände im Raum beläßt…In diesm Fall ist der Vermieter berechtigt,die Mieträume schon vor der endgültigen Räumung in Besitz zu nehmen.“

Das bedeutet,wenn der Mietvertrag zum 30.6. gekündigt ist,der Mieter aber schon ausgezogen ist,muss er dem vermieter im Mai schon die Schlüssel geben?(Muss aber dann noch weiterhin für Juni Miete zahlen)

???

Hi,

Das bedeutet,wenn der Mietvertrag zum 30.6. gekündigt ist,der
Mieter aber schon ausgezogen ist,muss er dem vermieter im Mai
schon die Schlüssel geben?(Muss aber dann noch weiterhin für
Juni Miete zahlen)

so wie sich der Passus liest, verstehe ich dies auch so.

§ 556 BGB:
Der Mieter ist verpflichtet, die gemietete Sache nach der Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

Da du ja noch Miete zahlst, hast du meiner Laienmeinung nach rechtlich auch so lange einen Anspruch im Besitz der Mietsache zu bleiben.

Ob eine solche ‚Benachteiligung‘ des Mieters durch Individualvereinbarung (Vertragsfreiheit) rechtsgültig geschlossen werden kann, entzieht allerdings meiner Kenntnis.

Der VM kann aber verlangen, dass du ihm zum Zwecke der Besichtigung der Nachmieter, Zugang zur Wohnung verschaffst.

Ich würde einfach versuchen, dass der VM sich darauf einlässt, dass du nach Schlüsselübergabe + Übergabeprotokoll!! keine Miete mehr zahlen musst.

Bin gespannt auf die Antworten der Experten.

Marion

Hallo,

diese Klausel ist nicht wirksam. Solange der Mieter die Miete zahlt hat der VM keinen Anspruch auf Herausgabe der Wohnung und auch keinen Anspruch auf einen Schlüssel. Der Mideter muss allerdings dann dafür sorgen, dass der VM mit Nachmietern die Wohnung betreten kann.

Gruss Günter

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Wie oft darf man die wohnung besichtigen

diese Klausel ist nicht wirksam. Solange der Mieter die Miete
zahlt hat der VM keinen Anspruch auf Herausgabe der Wohnung
und auch keinen Anspruch auf einen Schlüssel.

Diese Klausel steht in allen meinen grünen Standard-Mietvertägen :smile:

Der Mieter muss allerdings dann dafür sorgen, dass der VM mit Nachmietern die
Wohnung betreten kann.

Wie oft darf der Vermieter denn die Wohung besichtigen lassen?Mehrmals Täglich? „Nachmieter arbeiten ja auch“

diese Klausel ist nicht wirksam. Solange der Mieter die Miete
zahlt hat der VM keinen Anspruch auf Herausgabe der Wohnung
und auch keinen Anspruch auf einen Schlüssel.

Diese Klausel steht in allen meinen grünen
Standard-Mietvertägen :smile:

Mag ja sein, aber solange der Mieter Miete zahlt muss er den Schlüssel nicht herausgeben

Der Mieter muss allerdings dann dafür sorgen, dass der VM mit Nachmietern die
Wohnung betreten kann.

Wie oft darf der Vermieter denn die Wohung besichtigen
lassen?Mehrmals Täglich? „Nachmieter arbeiten ja auch“

Der Vermieter hat bei einem berufstätigen Mieter mindestens zwei Tage zuvor den Termin anzumelden. Mehr als 2 Termine in der Woche muss der Mieter nicht akzeptieren. Allerdings kann man natürlich zu diesem Termin mehrer Interessenten bestellen.

Gruss Günter