Schlüsselverlust

Hallo,

ich mach mich jetzt schon seit gut 2 Stunden schlau. Also folgendes Problem. Auf dem Weg zur Schule habe ich wohl meinen Schlüssel verloren, nach einer Woche des wartens und dem abklappern der Fundbüros bleibt mir wohl kein Grund zur Hoffnung, dass der nochmal auftauchen wird.

An dem Schlüssel sind:

1 x Hauseingangsschlüssel kombiniert mit Wohnungsschlüssel und Garagenzufahrtstor. (Also quasi Generalschlüssel)

1 x Fahrradschlüssel

1 x Briefkastenschlüssel

Das Problem ist, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (ca. 30 Parteien) und hab wirklich mega schiss davor, die Schließánlage zu bezahlen.

Also ich denke wohl, dass mir der Schlüssel in der Straßenbahn aus der Tasche gefallen ist.

Ich zitiere mal aus dem Mietvertrag:

"Der Vermieter ist aus Gründen der Sicherheit des Gesamtobjektes berehtigt, bei Verlust von ausgehändigten oder durch den Mieter selbst beschaffter Schlüssel auf Kosten des Mieters erforderliche Zahl von Schlüsseln und neuen Schlössern anfertigen zu lassen; diese Regelung gilt entpsrechend für eine zentrale Schließanlage des Anwesens. Das gleihe gilt, wenn der Mieter beim Auszug nicht sämtliche Schlüssel an den Vermieter herausgibt. Der Mieter ist zum Ersatz der Kosten des Austausches von Schlössern nicht verpflichtet, soweit er nachweist, dass es an einer konkreten Sicherheitsgefährdung fehlt.

So interessant ist für mich der letzte Satz.

Wenn ich also den Schlüssel, der keine Kennzeichen welche auf den Standort der Wohnung schließen lässt verloren habe, was ja leider auch der Fall ist, zählt es zu einer fehlenden Sicherheitsgefährdung den in der Bahn zu verlieren?

Ich bedanke mich für jeden Rat, den ich von euch erhalte und blicke hoffnungsvoll in die Zukunft.

Dankeschön

mfG

k*

Hallo,
kann Dir fachlich nicht weiterhelfen, aber ich denke da nicht auf Deine Wohnung zu schließen ist über das Schlüsselbund, besteht auch kein Sicherheitsrisiko im Sinne des Mietvertrages und als Laie gedacht würde ich sagen, wenn es hart auf hart kommt > Anwalt. Nur so ein Gedanke, müßte nicht auch Deine private Haftpflicht einspringen im Fall der Fälle ?

Schönen abend solang.

Kaysche

Das würde ich ebenso behaupten. Da der Schlüssel keine weitern Kennzeichen trägt, wie du angibst, besteht somit ja kein Grund einer Sicherheitsgefährdung.

Bist du dir denn überhaupt wirklich sicher, dass du einen Generalschlüssel verloren hast? Für wieviele Schlösser sollte denn der Schlüssel deiner Meinung nach gelten, und in welche „Sicherheitsbereiche“ hätte man dadurch Zugang?

Hallo,

Grundsätzlich: Der Vermieter hat das Recht, die Schließanlage auszutauschen.
Kann der Nachweis geführt werden, dass keine Sicherheitsgefährdung besteht, dann muss nicht bezahlt werden. Wie kannst Du den Nachweis führen? Gibt es Zeugen, dass der Schlüsselbund keinerlei Hinweise aufzeigt, zu welcher Wohnung dieses Schlüssel gehören kann? Die Schlüssel einer Schließanlagen haben Nummern. Anhand der Nummer könnte man rein theoretisch feststellen, wer der Eigentümer dieser Anlage ist.

Was ich machen würde.

  1. Verlustanzeige bei der Polizei. Vielleicht greift ja auch eine Versicherung.
  2. Eine Woche ist keine lange Zeit. Oft tauchen solche Dinge erst nach 3 - 4 Wochen auf. Wenn der Schlüssel in der Bahn verloren ging, wird der jetzt eine Rundreise machen und es dauert, bis das Fundbüro der Bahn den Schlüssel ausfindig machen kann.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Liebe Grüße und viel Erfolg

Summse

Leider muss ich dir mitteilen, dass du auf den Kosten sitzen bleiben wirst bzgl. neuer Schlösser einbauen lassen usw.

Denn wie willst du nachweisen, dass an deinem Schlüsselbund nicht dein Name oder etwas derartiges ähnliches mit drangehangen hat, wo man eine Sicherheitsgefährdung ausschließen kann?

Ich kann dir nur soviel sagen:

In unserer Hausverwaltung müsstest du die Kosten zahlen. Ob hier vielleicht jemand ein Auge zu drückt, mag ich zu bezweifeln.

Hallo,

es tut mir leid, hier keine Angaben machen zu können, weil ich mich mit Schließanlagen von Vermietern nicht auskenne.

Gruß „Verzweiflung“

Hallo,

wie Du schon festgestellt hast, müsstest Du wissen, dass jemand den Schlüssel zuordnen und damit benutzen kann. Rechtssicher, ob das hilft bin ich allerdings auch nicht.
Eine Schließanlage für ca. 30 Parteien kostet schon einiges, insofern versuchen Vermieter durch die Klausel sich abzusichern. Ich glaube jedoch nicht, dass das rechtlich überhaupt durchzusetzen ist.
Gruß
Biba81

Hallo,

auch wenn dieser Beitrag schon etwas älter ist möchten wir gerne unseren Service für verlorene Schlüssel kurz vorstellen. LFID - Der Online Fundservice.

Hier könnt Ihr kostenlos eure Gegenstände vor Verlust schützen >> www.lfid.net

ID aktivieren und Gegenstände schützen

Viele Grüße
Jochen