Hallo,
Eine Person war Untermieter in
einer grossen Mietswohnung und hat gekündigt. Die Vermieterin
wollte, dass der Untermieter ihr den Wohnungsschlüssel per Post zustellt. Das hat der Untermieter auch getan, leider ist der Brief ohne Schlüssel bei der Vermieterin angekommen. Als Absender hat der Untermieter seine neue Adresse angegeben, so dass keine der beiden auf dem Brief angegebenen Adressen etwas mit
dem Schlüssel zu tun hat (Vermieterin wohnt in einer anderen Stadt).
Kann die Hausverwaltung jetzt auf Auswechslung aller Schlösser im
Haus bestehen? (Zentralschliessanlage)
Vielen Dank.
Hallo Volker,
zunächst einmal muss ein Verschulden des Untermieters vorliegen. Wenn also die Vermieterin den Versand auf diese Art akzeptiert oder sogar vorgeschlagen hat, dann läge dies schonmal nicht vor.
Auch für Diebstahl haftet der Untermieter nicht.
Zum Zweiten muss ein Missbrauch möglich sein. In dem geschilderten Fall wäre aber eine Zuordnung zur richtigen Wohnung nicht möglich. Also auch hier ein Nein zur Haftung.
Gruß!
Horst
Hallo,
Eine Person war Untermieter in
einer grossen Mietswohnung und hat gekündigt. Die Vermieterin
wollte, dass der Untermieter ihr den Wohnungsschlüssel per
Post zustellt. Das hat der Untermieter auch getan, leider ist
der Brief ohne Schlüssel bei der Vermieterin angekommen. Als
Absender hat der Untermieter seine neue Adresse angegeben, so
dass keine der beiden auf dem Brief angegebenen Adressen etwas
mit
dem Schlüssel zu tun hat (Vermieterin wohnt in einer anderen
Stadt).
Kann die Hausverwaltung jetzt auf Auswechslung aller Schlösser
im
Haus bestehen? (Zentralschliessanlage)
Ermessenssache!
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Die Verwaltung kann der Vermieterin glauben, das Risiko des Schlüsselmissbrauchs gering einschätzen und die Schlösser belassen. Falls dann ja etwas passiert, ist allerdings die Verwaltung in der Pflicht und die Vermieterin aus „dem Schneider“, daher:
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Wozu soll die Verwaltung ein Risiko eingehen, um der Vermieterin Kosten zu sparen, also tauscht sie verständlicherweise die Schlösser aus.
Die Vermieterin/Wohnungseigentümerin steht dem Verwalter immer gerade für die Schlüssel, mit der Untermieterin hat sich dann die Vermieterin auseinander zu setzen…
Wolfgang D.
Zum Zweiten muss ein Missbrauch möglich sein. In dem
geschilderten Fall wäre aber eine Zuordnung zur richtigen
Wohnung nicht möglich. Also auch hier ein Nein zur Haftung.
Das ist eine unzulässige Annahme! Wie kam der Schlüssel abhanden? Das könnte ein Thema für einen Krimi sein!
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Vielleicht war es ein gezielter Diebstahl, weil der Dieb angenommen hat (oder einem Begleitbrief entnommen hat), der Schlüssel gehört der in der Anschrift angegebenen Vermieterin, entweder wohnt diese in der zugehörigen Wohnung oder sie hat eine dazu passende vermietete Wohnung, wo sich mittels des Schlüssels leicht was holen ließe. Dieses auszubaldowern dürfte nicht schwer sein!
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Die Untermieterin hat den Schlüssel gar nicht mehr sondern sie ließ ihn bei einem verflosenen Freund. Der verfolgt bzw. stalked sie nun, daher zog sie in eine andere Stadt und möchte mit dem Ex keinen Kontakt aufnehmen. Der Vermieterin schickt sie ein leeres Kuvert…! Der Stalker weiß vom Umgzug nichts und bricht in die alte Wohnung der Exfreundin ein um einen Brand zu legen als Denkzettel…!
Also ein Nein zur Haftung?
Wolfgang D.
Hallo Wolfgang,
das ist in der Tat ein Krimi. Aber ich bin bei meiner Einschätzung selbstverständlich auf den geschilderten Sachverhalt eingegangen.
Da dieser Fall fiktiv ist, kann man ihn auch durch andere Fiktionen erweitern oder durchspielen, aber das führt dann zu ellenlangen Threads.
Gruß!
Horst