Schlüsselverlust

Guten Tag,

angenommen, dass Person X vor mehr als 3 Jahren als studentische Hilfskraft für eine Einrichtung arbeitete und nun aufgefordert wird den Schlüssel dieser Einrichtung zurückzugeben.
Person X weiß aber nicht mehr ob, an wen und wann ich den Schlüssel zurückgegeben hatte.
Muss Person X für für den Austausch der Schlösser aufkommen?

hi,

kommt in erster linie wohl drauf an, was peron x (also du :wink:) vertraglich unterschrieben hat. u.a. sind dort solche dinge geregelt.

ob die schlösser ausgetauscht werden (müssen), entscheidet der „schloßeigentümer“ - problem ist wohl auch, daß person x nicht mal selbst weiß, ob der schlüssel zurückgegeben wurde…

gruß, boris

Hallo,

problem ist wohl auch, daß person x nicht
mal selbst weiß, ob der schlüssel zurückgegeben wurde…

muss Person X das denn wissen? Ich würde jetzt einfach mal behaupten, dass das im Zweifel die andere Seite beweisen muss. Denn dass der Schlüssel überhaupt ausgeliehen wurde, ist ja unstrittig.
Gruß
loderunner (ianal)

kommt in erster linie wohl drauf an, was peron x (also du :wink:)
vertraglich unterschrieben hat. u.a. sind dort solche dinge
geregelt.

Was passiert, wenn Person x unterschrieben hat, dass sie den Schlüssel erhalten hat? Haftet sie dann?

Hallo,

problem ist wohl auch, daß person x nicht
mal selbst weiß, ob der schlüssel zurückgegeben wurde…

muss Person X das denn wissen? Ich würde jetzt einfach mal
behaupten, dass das im Zweifel die andere Seite beweisen muss.
Denn dass der Schlüssel überhaupt ausgeliehen wurde, ist ja
unstrittig.
Gruß
loderunner (ianal)

naja, wenn unterschrieben wurde, daß der schlüssel ausgehändigt wurde, dann wird i.a. auch unterschrieben, daß der schlüssel zurückgegeben wurde. im öffentlichen bereich sowieso. und dann dürfte ganz einfach das prinzip gelten: wer nicht belegen kann (wegen mangelnder unterschrift), daß der schlüssel zurückgegeben wurde, der ist erstmal blöd dran.

ergänzend: im übrigen meinte ich nicht „unterschrieben, daß schlüssel ausgehändigt wurde“, sondern unterschrieben, wie´s mit der haftung steht, wenn verlust eintritt.

grüße, boris

Hallo,
ich habe grade gemerkt, dass ich Person X auf der falschen ‚Seite‘ untergebracht habe. Demzufolge ziehe ich mein Posting komplett zurück und halte die Klappe…
Gruß
loderunner (ianal)

Hi!

angenommen, dass Person X vor mehr als 3 Jahren als

Was heißt das denn GENAU?
Wenn es 3 Jahre, 9 Monate und 21 Tage her ist, erledigt sich das ganze evtl. von selbst…

Gruß
Guido

Was heißt das denn GENAU?
Wenn es 3 Jahre, 9 Monate und 21 Tage her ist, erledigt sich
das ganze evtl. von selbst…

Wenn das Arbeitsverhältnis am 30.Juni 2005 beendet wurde, bedeutet es, dass die Sache verjährt ist?

Wenn es 3 Jahre, 9 Monate und 21 Tage her ist, erledigt sich
das ganze evtl. von selbst…

Wenn das Arbeitsverhältnis am 30.Juni 2005 beendet wurde,
bedeutet es, dass die Sache verjährt ist?

Hallo,

das könnte es in der Tat bedeuten, denn für Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen gilt als maximale Verjährungsfrist die gesetzliche Frist gem. § 195 BGB (arbeits- oder tarifvertraglich können auch kürzere Fristen vereinbart sein):
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html

&Tschüß
Wolfgang

das könnte es in der Tat bedeuten, denn für Ansprüche aus
Arbeitsverhältnissen gilt als maximale Verjährungsfrist die
gesetzliche Frist gem. § 195 BGB (arbeits- oder
tarifvertraglich können auch kürzere Fristen vereinbart sein)

Ich nehme an, dass als Nachweis der Beendigung des Arbeitsvertrages der Arbeitsvertrag selbst gilt. Können auch Lohnabrechnungen als Beleg dafür dienen?

Hi!

Ich nehme an, dass als Nachweis der Beendigung des
Arbeitsvertrages der Arbeitsvertrag selbst gilt. Können auch
Lohnabrechnungen als Beleg dafür dienen?

Ziemlich deutliches Indiz wäre der Ausdruck der SV-Meldung, die eigentlich jeder Arbeitnehmer zu bekommen hat.

Gruß
Guido