Hallo zusammen,
stellen wir uns folgende Situation vor:
Ein Mehrparteinhaus mitten in der Innenstadt. Im Erdgeschoss sind zwei Geschäfte ansässig. Diese haben einen Ausgang nach hinten in den Hausflur, nur mit einer recht einfachen Tür gesichert.
Ebenfalls in diesem Haus wohnt das Ehepaar A. Da das Ehepaar zur Schusseligkeit neigt, hinterlegen diese einen Satz Schlüssel bei einem Freund B. Dieser Freund kümmert sich auch um die Pflanzen, wenn Ehepaar A auf Trallafitti ist.
Ehepaar A ist nun länger weg und Freund B verschafft sich mit dem Schlüssel Zugang zu der Wohnung. Soweit so gut.
Auf dem Rückweg begegnet Freund B der LAdenbesitzerin. Freund B grüßt freundlich und geht.
Als Ehepaar A aus dem Urlaub zurück ist, geht das Gezetter los, dass die Geschäftsinhaberin nicht wünscht, dass fremde Person in den Flur kommen. Ehepaar A macht ihr klar, dass sie wem auch immer sie wollen einen Schlüsseö geben könnten.
Kurze Zeit später verkündet auch die Vermieterin, dass sie nicht wünscht, dass das Ehepaar den Schlüssel an Freunde gibt. Familie sei okay…, aber dann reicht’s…
Wer hat hier welches Recht? Darf Ehepaar A den Schlüssel weitergeben? Wenn ja, an wen? Egal?
Über Antwort freue ich mich,
Tina