Schlüsselweitergabe - wer entscheidet?

Hallo zusammen,

stellen wir uns folgende Situation vor:

Ein Mehrparteinhaus mitten in der Innenstadt. Im Erdgeschoss sind zwei Geschäfte ansässig. Diese haben einen Ausgang nach hinten in den Hausflur, nur mit einer recht einfachen Tür gesichert.
Ebenfalls in diesem Haus wohnt das Ehepaar A. Da das Ehepaar zur Schusseligkeit neigt, hinterlegen diese einen Satz Schlüssel bei einem Freund B. Dieser Freund kümmert sich auch um die Pflanzen, wenn Ehepaar A auf Trallafitti ist.
Ehepaar A ist nun länger weg und Freund B verschafft sich mit dem Schlüssel Zugang zu der Wohnung. Soweit so gut.
Auf dem Rückweg begegnet Freund B der LAdenbesitzerin. Freund B grüßt freundlich und geht.
Als Ehepaar A aus dem Urlaub zurück ist, geht das Gezetter los, dass die Geschäftsinhaberin nicht wünscht, dass fremde Person in den Flur kommen. Ehepaar A macht ihr klar, dass sie wem auch immer sie wollen einen Schlüsseö geben könnten.
Kurze Zeit später verkündet auch die Vermieterin, dass sie nicht wünscht, dass das Ehepaar den Schlüssel an Freunde gibt. Familie sei okay…, aber dann reicht’s…

Wer hat hier welches Recht? Darf Ehepaar A den Schlüssel weitergeben? Wenn ja, an wen? Egal?

Über Antwort freue ich mich,
Tina

Ich glaube nicht das es diesbezüglich schon eine Rechtssprechung gibt.

Ehepaar A sollte mit dem Vermieter vereinbaren das die Schlüssel einzig und allein an B ausgehändigt werden da diese für Ehepaar A eine Vertrauensperson darstellt.

Wenn Notwendig durch Angabe der Kontaktdaten des Herrn B, so dass der Vermieter im Notfall Zugang zur Wohnung hat. Es muss nicht zwingend die Familie sein.

Es ist ja auch eine Frage der Zumutbarkeit für die Familie des Ehepaar A wenn diese weitab von benannter Wohnung wohnen oder es eine besonder Belastung darstellen würde den Schlüssel stets bereit zu halten.
Auf jeden Fall sollte Ehepaar A diesbezüglich ein Einvernehmen mit dem Vermieter treffen.Darin sollte dann auch darauf hingewiesen werden das sich Herr B an die geltende Hausordnung zu halten hat.

Wenn sich ale entsprechend verhalten sollte es doch klappen …

Gruß

Uwe

Hallo!

Darf Ehepaar A den Schlüssel weitergeben?

Ja.

Wenn ja, an wen?

Das bestimmt Ehepaar A nach eigenem Gutdünken. Der Vermieter hat dabei kein Mitspracherecht. Mit der Vermietung der Wohnung hat er auch das Hausrecht an derselben abgegeben.

Gruß
Wolfgang

Der Mieter allein bestimmt über seine Schlüssel
Hallo Uwe!

Ich glaube nicht das es diesbezüglich schon eine
Rechtssprechung gibt.

Wir befinden uns nicht im Glaubensforum und du verbreitest hier, was du so alles glaubst.

Ehepaar A sollte mit dem Vermieter vereinbaren das die
Schlüssel einzig und allein an B ausgehändigt werden…

Das ist Schmarrn. Warum sollten Mieter solche Vereinbarung treffen?

Wenn Notwendig durch Angabe der Kontaktdaten des Herrn B, so
dass der Vermieter im Notfall Zugang zur Wohnung hat.

Wozu? In welchem Notfall? Mieter müssen mitnichten dafür sorgen, dass der Vermieter im Notfall Zugang zur Wohnung hat.

Gruß
Wolfgang

3 Like

Hallo,

Ehepaar A sollte mit dem Vermieter vereinbaren das die
Schlüssel einzig und allein an B ausgehändigt werden…

Das ist Schmarrn. Warum sollten Mieter solche Vereinbarung
treffen?

Es wird als ausreichend angesehen, wenn der Mieter Nachbarn oder Freunden einen Wohnungsschlüssel übergibt, damit diese in gewissen Zeitabständen die Wohnung betreuen können. Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung oder wer immer zuständig ist, ist davon zu unterrichten, wo der Schlüssel hinterlegt ist. (BGH WM 72, 25).

Wenn Notwendig durch Angabe der Kontaktdaten des Herrn B, so
dass der Vermieter im Notfall Zugang zur Wohnung hat.

Wozu? In welchem Notfall? Mieter müssen mitnichten dafür
sorgen, dass der Vermieter im Notfall Zugang zur Wohnung hat.

Rohrbruch etc.; dann wird halt zur Vermeidung von weiteren Schäden die Feuerwehr gerufen und die Wohnungstür geöffnet…

Gruß
Wolfgang

Viel Gruß von Tara

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Nabend alle meiteinander,

kurz und knapp lässt sich die frage beantworten:

Ehepaar A alleine entscheidet wem sie vertrauen und den Schlüssel gibt. Nach d. Mietrecht muss lediglich dem VM mitgeteilt werden, wo bzw bei wem der Schlüssel hinterliegt um im Notfall, etwa einem Rohrbruch, einen Zugang zur Wohnung bekommen.

LG Maik

Nach d. Mietrecht muss lediglich dem VM
mitgeteilt werden, wo bzw bei wem der Schlüssel hinterliegt um
im Notfall, etwa einem Rohrbruch, einen Zugang zur Wohnung
bekommen.

das haben jetzt schon mehrere geschrieben. es steht aber nirgends im gesetz, oder? woraus lässt sich das also ableiten? und was sollten die folgen sein, außer dass im tatsächlichen notfall der mieter dem vermieter die demolierte tür bezahlen muss?

genügt das BGH-Urteil denn nicht?
Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung oder wer immer zuständig ist, ist davon zu unterrichten, wo der Schlüssel hinterlegt ist. (BGH WM 72, 25)

genügt das BGH-Urteil denn nicht?

nicht wirklich.

Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung oder wer immer zuständig
ist, ist davon zu unterrichten, wo der Schlüssel hinterlegt
ist. (BGH WM 72, 25)

…ansonsten macht er sich schadensersatzpflichtig, wenn…

aber mehr eben auch nicht. das gleiche, wie wenn dem mieter sonst irgendwas dummes passiert, er ist halt dafür verantwortlich. sanktionen drohen genau gar keine.
oder siehst du das anders?

Morgen,

(Az. VIII ZR 164/70), aber selbst Anwälte (ich bin ja keiner) für Mietrecht sagen, das der VM kein recht auf einen Zweitschlüssel hat. es gildet, dass du der Mieter bist. Der Mieter einer Sache hat die Tatsächliche Gewalt über eine Sache., er Entscheidet fortlaufent selber wem er den Schlüssel gibt so die aktuellen Urteile vom Bundesgerichtshof

(Az. VIII ZR 164/70),

vermutlich meintest du das urteil vom bgh?

nun, da geht es zum einen nicht um eine wohnung sondern um einen gewerbebetrieb. und zum anderen passt das urteil auch deshalb nicht wirklich, weil es da um schadensersatz für eine eingefrorene leitung ging. und drittens steht da auch nicht, dass der vermieter recht auf information über die schlüsselhinterlegung hat, sondern nur, dass der mieter für die betreuung der lokalitäten hätte sorgen müssen.

hast du evt. noch was anderes, mehr auf mietwohnungen bezogen?