'Schlupf' bei Strom - und Wasserverbrauch

Hallo Gartenfreunde,
in unserer Gartengemeinschaft hängen 7 Abnehmer an je einem Hauptzähler für Strom und Wasser.In jedem Jahr entsteht eine relativ große Verbrauchsdifferenz zwischen Haupt - und den Nebenzählern,deren Ursachen nicht zu ermitteln sind.
Wie ist nun der Differenzbetrag aufzuteilen: prozentual je nach individuellem Verbrauch oder tragen alle den gleichen „Schwund“?
Wer kennt sich da aus bzw. weis wo man sich belesen kann???
Vielen Dank im Voraus
Ingrid

Tag Ingrid,
das ist, so denke ich mal, eher eine Rechtsfrage, mit der Du im Brett „Recht“ vielleicht qualifiziertere Antworten erhältst.
Poste doch dort einen Hinweis mit der Bitte hier zu antworten (damit wir alle was davon haben :smile:
Hier geht es ja mehr um Wachstum als um Schwund (kicher)
Viel Erfolg mit Deiner Anfrage.
Gruß Eckard.

Hallo Ingrid!

Das ist jetzt die Gewissensfrage!

Normalerweise würde man sagen, wenn da ein Abnehmer (A) 10 m³ verbraucht und ein nächster (B)
5 m³, sollte der erste das Doppelte des zweiten nachzahlen müssen bzw auf seine gemessene Menge zuschlagen. Also 12 m³ und 6 m³.

Sollte der „Schlupf“ aber von nicht einwandfrei arbeitenden Meßuhren kommen, könnte es aber auch sein, daß B zu wenig gemessen hat und ihm eigentlich mehr zugeschlagen werden müßten. Geht aber nicht, da man bei diesen Abrechnungen immer von einwandfreien Meßgeräten ausgeht.

Also bleibt die Lösung : Viel Verbrauch, viel zuschlagen, wie oben.

Die beste Lösung : Alle verbrauchen für eine Stunde kein Wasser/Strom und alle zusammen oder Vertrauensleute kontrollieren die Hauptmeßuhr, ob diese in der Zeit, wo niemand Wasser/Strom verbraucht, läuft. Läuft sie, geht irgendwo was heimlich oder unheimlich weg und diese Stelle muß gefunden werden.

Gruß Werner

Hallo Ingrid,

stellt sich die Frage, wie weit eure Hauptübergabe von den Zählern entfernt ist und ob es da vielleicht einen Fremdzapfer geben könnte…

Ich würde ganz „blond“ bei dem Versorgungsunternehmen anrufen und mir erklären lassen, wie so etwas denn sein könne, wie die Leitungsführung denn im einzelnen so aussieht und überhaupt. Die Einleitung „ich hab´ da ein Problem“ reizt die meisten Sachbearbeiter und Beamten zu Höchstleistungen der Problembeseitigung!

Gruß Ima

Hi Ingrid,

ich gehe davon aus, dass ihr als Gartengemeinschaft keinen Verein gegründet und damit keine Satzung habt, dass ihr auch keinen Vertrag untereinander abgeschlossen habt, der eine solche Situation regelt.
Somit muß man auf die allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts im BGB zurück greifen.
Verbrauchsabhängige Abrechnungen scheinen ja vereinbart zu sein, da ihr Nebenzähler eingerichtet habt. Damit gilt auch für den Schwund eine verbrauchsabhängige Abrechnung, also eine entsprechende Quotelung.
Dies sollte für den Kostenausgleich die Grundlage sein. Schadenersatz- und Regressansprüche bestehen gegenüber demjenigen, der den Schwund zu verantworten hat. Ihr solltet die Ursache prüfen lassen.

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco
vielen Dank für die Antwort,sie triftt das Problem und nun muss es gelöst werden.

Danke Ingrid