Schlüsseldiebstahl - zahlt die PHV die Kosten für die Schließanlage?

Hallo,
würde die PHV mit Zusatzversicherung bei Schlüsselverlust auch die Kosten für eine neue Schließanlage im MFH übernehmen, wenn das Schlüsselbund bei einem Autoeinbruch entwendet wurde?
Mir stellt sich diese Frage, da der Versicherungsnehmer ja nicht direkt der Schadensverursacher ist, sondern der Autoknacker, der die Schlüssel entwendet hat. Kann die Versicherung hier dann die Leistung verweigern?

Danke + Gruß,
Sonja

die haftpflicht zahlt hier überhaupt nicht, sondern höchstens die kfz-(teil-)kasko, wenn vorhanden. und wenn der schlüssel im auto liegen durfte zum einbruchszeitpunkt.
oder willst du jetzt konstruieren, dass der haftpflichversicherte den schaden verursacht hat, weil er fahrlässig die schlüssel im auto hat liegen lassen?

Hallo,

ich kann nicht direkt antworten, aber wir (meine Kollegen und ich) standen vor Jahren vor dem Problem, als unsere Schule mit einer neuen, teuren Schließanlage ausgerüstet wurde. Erst wollte man uns dazudrängen, eine Schlüsselversicherung abzuschließen. Dann ergab sich Folgendes:

  1. Die Versicherung zahlt nur, wenn kein fahrlässiges Verhalten vorliegt.
  2. Der Arbeitgeber (in unserem Fall der Schulträger) kann von einem Arbeitnehmer, der die Schlüssel verloren hat, nur Schadensersatz fordern, wenn dieser fahrlässig gehandelt hat.

Mit anderen Worten: eine Versichung war in unserem Fall sinnlos - wird der Schlüssel fahrlässig verloren, zahlt die Versicherung sowieso nichts, hat man nicht fahrlässig gehandelt, zahlt die Versicherung auch nichts, weil der Arbeitgeber kein Geld vom Arbeitnehmer verlangen kann.

Grüße
Siboniwe

Hallo,

da ist das Kollegium leider zu einem falschen Ergebnis gekommen: die (Haftpflicht-) Versicherung wehrt den Schaden ab, wenn ungerechtfertigte Ansprüche (keine Fahrlässigkeit) vorliegen. Die Haftpflichtversicherung beinhaltet insoweit eine (passive) Rechtsschutzversicherung. Bestehen berechtigte Ansprüche (fahrlässiges oder grob fahrlässiges Handeln) werden die Ansprüche befriedigt.
Gruß J.K.

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Nö. Das ist ja der Sinn einer PHV dass sie Schäden übernimmt zu deren Ersatz man laut §823 BGB verpflichtet ist:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit,
die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet.“

Bei Vorsatz zahlt eine PHV halt nicht, sehr wohl aber bei Fahrlässigkeit wenn ich z.B. die Schlüssel zur Schliessanlage der Firma aufs Autodach lege, nach meinem Autoschlüssel suche, die Schlüssel auf dem Dach vergesse und losfahre.

Wozu bräuchte ich denn eine PHV wenn diese bei Fahrlässigkeit nicht zahlt? Ausser Vorsatz und Fahrlässigkeit fällt mir keine andere Möglichkeit ein einen Schaden zu verursachen.

Hallo zusammen, danke für die Antworten.
Konstruieren will ich gar nix, ich muss nur den Bogen ausfüllen und weiß nicht wie ich es richtig mache… wen gebe ich als Schadensverursacher an? Mich, den VN?
Die PHV zahlt ja nur für Schäden, die „Fremden“ entstehen - meine Schließzylinder und Schlüssel wären da eh von mir selber zu tragen, da Eigentümer der Wohnung im MFH. Aber die anderen Eigentümer sind ja „Fremde“ in diesem Sinne und diese Kosten „sollten“ doch dann übernommen werden, oder nicht?
Bin verunsichert… Wozu hätte man den sonst eine Schlüsselverlustversicherung? Einen Verlust erleide ich doch auch, wenn ich ihn verliere ebenso wie wenn er mir gestohlen wird… wenn ich den Schlüssel verliere habe ich nicht aufgepasst und bin fahrlässig damit umgegangen, wenn er mir aus dem Auto gestohlen wird ebenfalls… also am besten keine Versicherung haben???

Gruß,
Sonja

Was der Versicherer versichert steht in den Versicherungsunterlagen.
Im Voraus wissen muss man das nur für kreative Fallgestaltungen.
Wenn man die Begebenheiten wahrheitsgemäß angibt, kann man das noch im Nachhinein bei Bedarf (Ablehnung) anhand der angegebenen Gründe studieren.

Das mag prinzipiell so sein, aber die spezielle Schlüsselversicherung, die man uns aufdrücken wollte, hatte ausdrücklich den Passus drin, dass sie eben nicht bei Fahrlässigkeit zahlt.

Das war unsere Überlegung damals. Vielleicht wäre eine andere Versicherung besser gewesen, mag sein, aber DIESE Versicherung hatte das drin. Weshalb ich sehr bewusst oben von meiner Erfahrung geschrieben habe.

Grüße
Siboniwe

uffffz… wohl doch nochmal morgen mit der Versicherung telefonieren, was/wen ich in welches der Felder eintrage… Da ich ja gleichzeitig VN und aber für die Versicherung der Verursacher bin, komme ich da etwas ins Schleudern… :wink:

Danke + Grüße,
Sonja

Hallo,
die (Teil-)Kaskoversicherung kommt für Schäden am KFZ auf. Ein Wohnungsschlüssel gehört nicht dazu.
Gruß
J.K.

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