Schlüsseldienst

Hallo. ich habe mal eine rechtliche Frage zur folgener Situiation.
Jemand speert sich ausversehen aus seiner Wohnung aus. Da diese Person nicht an einen Zweitschlüssel rankommen kann. ruft er den Schlüsseldienst an. der Schlüsseldienst gibt ein Kostenvoranschlag von ca 50 Euro für das öffnen der Tür.
Nach einer Verspätung von ca 1 1/2 Stunden kamm jemand von Schlüsseldienst um die Tür zu öffnen. Bevor er aber es tat, drückte der Mann von Schlüsseldienst den Betroffenen die Rechnung in die hand. Diese beläufts sich nun über 200 .
euro. Der betroffene gibt nun an das er diese rechnung nicht zahlen kann, daher nicht über die finanziellen Mitttel verfügt.Darauf hin vermerkt der schlüsseldiensttyp darauf hin das dennoch Kosten auf den Betroffennen zu kommen würden .und verschwand wieder ohne die tür zu öffnen. Nun soll der Betroffene eine rechnung vonn knapp 100 euro zahlen. ohne die erbrachte dienstleistung entgegengenommen zu nhaben
Wie ist d jetzt genau die Rechtslage im diesen Fall. Darf ein Schlüssseldienst jemand was in Rechnung stellen, ohne überhaupt eine dienstleistung erbracht zu haben?
Das ist ja so also würde ich eine Pizza bestellen und ein typ kommt ohne pizza und will trotzdem kohle von mir.
Mal abgesehen von der langen Verspätung und der faschlen Vorkosten anschlag.
würde mich auf ein paar hilfreiche antworten freuen

mfg raol

Hallo

Ne, das wär eher so, also würdest du eine Pizza bestellen, von der dir am Telefon gesagt wird, sie würde 7 Euro kosten, und wenn der Pizzatyp da ist, will er 28 Euro für die Pizza.

Da gibt es jetzt zwar die Pizza, die extra gemacht worden ist, aber ich denk, auf jeden Fall ist der Typ extra gekommen und will ja deshalb Geld haben.

Ja kann er schon, aber wenn der Schlüsseldienst zuerst sagt, es kostet 50 Euro, und nachher kostet es das Vierfache, da ist der Schlüsseldienst schon selber schuld, wenn man seine Dienst nicht in Anspruch nehmen will.

Die Frage ist natürlich, wer was beweisen kann.

Viele Grüße

Stimmt nicht.

Der Kostenvoranschlag bezog sich auf das Öffnen der Tür, nicht auf die Anfahrt.

Moral: Wenn man jemanden zum Aufsperren braucht, ist es nicht die ideale Lösung, wenn man den beauftragt, der in den „Gelben Seiten“ die allergrößtformatige Anzeige schaltet, sondern es ist nützlich, wenn man sich - wie immer bei Handwerkern, weil die Anfahrt mit allem Brimborium eben in Gottes Namen Geld kostet - zuallererst in seinem eigenen Viertel und der eigenen Stadt umschaut.

Schöne Grüße

MM

[Beitrag editiert vom www Team]

2 Like

Was stimmt nicht?

Ja natürlich, aber die Rechnung, die da hinterher gestellt wurde, kann sich doch nur auf die Anfahrt beziehen.

[Beitrag editiert vom www Team]

und wenn er das geschickt formuliert, geht es dabei tatsächlich um das Aufsperren und eben nicht um einen Endpreis einschließlich Anfahrt.

Die Technik, mir fußballplatzgroßen Anzeigen in den Gelben Seiten den örtlichen Wettbewerb optisch ganz weit weg zu drängen und selber mit Anfahrten über achtzig Kilometer und absurden Pauschalen für die Anfahrt seinen Reibach zu machen, ist in dieser Branche üblich.

Wenn der Auftrag zunächst erteilt und dann storniert worden ist, darf der Beauftragte durchaus die Anfahrt berechnen. Der Zusammenhang mit einer bestellten, aber nicht gelieferten Pizza bleibt dunkel.

Am Ostersonntag 23:30 h kann man in Gresse von einer Wartezeit von 1 1/2 Stunden nur träumen. Dass eine Anfahrt über eine weite Entfernung Zeit benötigt, sollte einem Kunden, der keinen Aufsperrdienst am Ort, sondern einen überregional werbenden Beutelschneider beauftragt, eigentlich klar sein. Aber auch seriöse Schlüsseldienste haben keine zwanzig Leute in Bereitschaft zu sitzen, die nur darauf warten, dass Raoul anruft und sie dann sofort einen Alarmstart machen können, wenn die anderen neunzehn grade im Einsatz sind.

Die Rechnung jetzt nicht zu bezahlen, wird so oder so ziemlich teuer: Entweder man zahlt dem Wiz deutlich mehr Geld, um dem bösen Schlüsseldienst hübsch eins auszuwischen, oder man zahlt die Rechnung dann halt später mit aufgelaufenen Mahn- und Beitreibungskosten, Zinsen, Gerichtskosten usw.

Schöne Grüße

MM

3 Like