Hallo. ich habe mal eine rechtliche Frage zur folgener Situiation.
Jemand speert sich ausversehen aus seiner Wohnung aus. Da diese Person nicht an einen Zweitschlüssel rankommen kann. ruft er den Schlüsseldienst an. der Schlüsseldienst gibt ein Kostenvoranschlag von ca 50 Euro für das öffnen der Tür.
Nach einer Verspätung von ca 1 1/2 Stunden kamm jemand von Schlüsseldienst um die Tür zu öffnen. Bevor er aber es tat, drückte der Mann von Schlüsseldienst den Betroffenen die Rechnung in die hand. Diese beläufts sich nun über 200 .
euro. Der betroffene gibt nun an das er diese rechnung nicht zahlen kann, daher nicht über die finanziellen Mitttel verfügt.Darauf hin vermerkt der schlüsseldiensttyp darauf hin das dennoch Kosten auf den Betroffennen zu kommen würden .und verschwand wieder ohne die tür zu öffnen. Nun soll der Betroffene eine rechnung vonn knapp 100 euro zahlen. ohne die erbrachte dienstleistung entgegengenommen zu nhaben
Wie ist d jetzt genau die Rechtslage im diesen Fall. Darf ein Schlüssseldienst jemand was in Rechnung stellen, ohne überhaupt eine dienstleistung erbracht zu haben?
Das ist ja so also würde ich eine Pizza bestellen und ein typ kommt ohne pizza und will trotzdem kohle von mir.
Mal abgesehen von der langen Verspätung und der faschlen Vorkosten anschlag.
würde mich auf ein paar hilfreiche antworten freuen
mfg raol