Schlüsselnotdienstabzocke. Was kann man im nachhinein noch tun ?

Hi,

eine Person verlässt die Wohnung um an den Briefkasten zu gehen. Sie lässt die Wohnungstür offen stehen. Ein Windstoß kommt und die Tür fliegt zu. Da der HAustürschlüssel von innen steckt, ist ein aufschließen der Tür nicht mehr möglich. Man muss leider den Schlüsselnotdienst rufen.

Die Person ruft bei Schlüsselnotdienst24 an. Der Mann am Telefon sagt eine Anfahrt kostet 20 Euro fest. Alle andere Kosten müsste man mit dem Monteur vor Ort vereinbaren. Also zugesagt.

Knapp 40 Minuten später kommen endlich die Monteure. Sie schauen sich die Lage an und sagen das ist eine Sache von 10 Sekunden ( da Tür nicht abgeschlossen ist ).

Die Person sagt ok. Die Monteure teilen der Person nun die Kosten mit. 195 Euro kostet die Öffnung der Tür plus 20 Euro die Anfahrtskosten. Da es sich aber auch noch um ein Wochenendtag handelt ( Sonntag ) kostet es 100 % Aufpreis. Die Rechnung die die Person nun unterschreiben soll lautet :

20 Euro Anfahrt + 195 Öffnung + 195 Zuschlag Wochenende + 19% Steuer da alle Beträge nur Netto sind. Das sind weit über 500 Euro für eine EINFACHE TÜRÖFFNUNG. Die Person möchte handeln. Der Monteur aber ganz frech : Entweder zahlen sie das, oder sie können sich ein anderen suchen.

Der Person bleibt nix übrig als zu unterschreiben und zu zahlen.

Kann man im nachhinein noch was daran machen ? Klagen oder sonstwas ? Diese Abzocke ist doch extrem

Gruß

Zumindest liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor, da dem Kunden, der ja wohl ein Verbraucher ist, ein Nettopreis mitgeteilt worden, statt einem Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer.

https://verbraucherschutz.de/wehren-sie-sich-gegen-schlusseldienst-abzocke/


https://www.test.de/Schluesseldienst-Abzocke-So-wehren-Sie-sich-gegen-teure-Tueroeffner-5154674-0/

Versuchen kann man das sicher. Ob es was bringt? Bezweifle ich.

Daraus lernen wäre der Tipp, auch für andere Gelegenheiten und Situationen und vorsichtiger agieren bzw aussuchen, wen man anruft und vorher die Kosten erfragen und absprechen bzw auch mehrere abtelefonieren und vergleichen.
Oder Verwaltung/Hausmeister/örtlichen Handwerker zu erreichen versuchen. Ist ja nichts Neues, möchte man meinen, aber hinterher ist man ja meistens schlauer.

Bufo

Klagen kann man immer, wenn man einen Grund dazu hat.
Es besteht halt die Gefahr, dass man schlechtem Geld noch gutes hinterherwirft, denn ohne Anwalt (der auch bezahlt werden will) kommt man da nicht weit.

Es gibt vom „Bundesverband Metall“ eine Preisempfehlung für „einfache“ Türöffnungen, an der sich wohl schon Gerichte orientiert haben. Schon etwas älter, aber demnach könnte man 464,- € durchaus als Wucher ansehen.
Der „Verband Deutscher Schlüsseldienste“ nennt dagegen mit 169,- € (plus Zuschläge) ungefähr das Doppelte - womit es eher kein Wucher wäre.
Auch wenn oft zugunsten des Klägers entschieden wird, eine Garantie gibt’s halt nicht. Ohne Rechtsschutzversicherung würd ich mir den Weg zweimal überlegen.

Gruß,

Kannitverstan