Schlüsselrückgabeprotokoll nicht unterschrieben

Hallo,

Ich wohnte von 2006 - 2015 in einer Wohnung ohne schriftlichen Mietvertrag. Allerdings bestand ein Schlüsselübergabeprotokoll, dass besagt das mir 2 Schlüssel ausgehändigt wurden. Beim Auszug 2015 übergab ich beide Schlüssel an meine Nachmieter ohne
ein Rückgabeprotokoll meines Vermieters zu unterschreiben.

Da ich die Abschlussrechnung der Nebenkosten wegen Verjährung (16 Monate nach Auszug) zurückgewiesen habe möchte mir nun mein damaliger Vermieter irgendetwas wegen dieser Schlüsselsache anhängen.

Kann er mir da was anhängen?

Danke, schon im Voraus für die Antworten

Hallo ist doch logisch dass er das jetzt ausnutzt weil ein Übergabeprotokoll beim Einzug unteschrieben wurde . Beim Auszug wäre es wichtig gewesen das Gleiche auch wieder zu tun.
Das wurde ja leider nicht gemacht .
viele Grüße noro

Hallo,

die Weitergabe des Schlüssels direkt an den Nachmieter solltest du dir von diesem bestätigen lassen.

Was will denn der Vermieter dir anhängen?

Ob das wirklich verjährt war?
http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkosten-abrechnungszeitraum-nach-auszug/

Was genau will er denn anhängen? Irgendeinen Schaden müsste er schon beweisen. Und das würde bedeuten, dass der Nachmieter wahrheitswidrig behauptet, keine Schlüssel bekommen zu haben. Ist das wirklich zu vermiuten, wenn der Nachmieter doch gar nichts davon hat?
Gruß
anf

Hallo, ich war in einer ähnlichen Situation und habe mich an den Mieterschutzbund gewendet. In Berlin haben wir da einige, aber die gibt es ja Bundesweit.
Was genau möchte dein Vermieter denn von dir? Ich glaube ich würde mir erst anfangen „echte“ Sorgen zu machen, wenn dir dein Ex-Vermieter mit einer konkreten Forderung vor der Tür steht. Am besten stellst du dich in der Zwischenzeit schon einmal gut mit deinen Nachmietern. Die bestägtigen dir bestimmt, dass sie exakt 2 Paar Schlüssel von dir erhalten haben.
Dann solltest du meiner Meinung nach auf der sicheren Seite sein.
LG Juli

@allnetflat
Die Verjährung hat noch folgenden Hintergrund. Trotz mehrmaligen Nachfragen (mind. 1 mal im Jahr) von meiner Seite in der Zeit der Mietdauer hab ich eine einzige Nebenkostenabrechnung bekommen (2006-2008). Mit dem Auszug wurde jedoch eine Rechnung mit Forderungen für die Jahre 2008-2015 gemacht. Ich war in all den Jahren immer bereit die Nebenkosten zu zahlen (ich hab sie ja auch verursacht). Mir wurde nur immer mitgeteilt wir finden da dann schon eine Lösung. Und dann mit Auszug kommt die sehr große Rechnung. Das mich das verärgert hat ist dann auch klar.
Die Nebenkostenabrechnungen sind in §556 BGB geregelt.

  • Zugang der Rechnung spätestens nach 12 Monaten
  • Es kann nur das letzte Verbrauchsjahr gelten gemacht werden

@JuliJuli
Mit dem Nachmieter ist das Verhältniss gut. Im Dorf (1000 EW) kennt jeder jeden. :wink:
Auch mit dem Vermieter war das Verhältniss bisher super.
Ich frag mich nur ob etwas passieren könnte?
Ist ein Schlüsselübergabeprotokoll ein „echter Vertrag“ oder wie es ja heißt ein „Protokoll“?

Ich hab mich ja eigentlich korrekt verhalten indem ich keinen Schaden verursacht sowie die Schlüssel sauber übergeben habe. Ich hab nur das Ding nicht Unterschrieben…

Hallo,

mir fällt nicht ein, was dein Ex-Vermieter von dir verlangen könnte.
Es sind offenbar noch keine Forderungen gestellt worden.

Wenn er Geld wollte, müsste er das begründen. Nur womit? Schadenersatz wohl kaum, ich sehe nämlich keinen Schaden.
Ich würde zur Sicherheit den Nachmieter bitten, die korrekte, vollzählige Schlüsselübergaben zu bestätigen. Drei Zeilen auf einer Seite, eine Unterschrift.