Hallo,
Ich wohnte von 2006 - 2015 in einer Wohnung ohne schriftlichen Mietvertrag. Allerdings bestand ein Schlüsselübergabeprotokoll, dass besagt das mir 2 Schlüssel ausgehändigt wurden. Beim Auszug 2015 übergab ich beide Schlüssel an meine Nachmieter ohne
ein Rückgabeprotokoll meines Vermieters zu unterschreiben.
Da ich die Abschlussrechnung der Nebenkosten wegen Verjährung (16 Monate nach Auszug) zurückgewiesen habe möchte mir nun mein damaliger Vermieter irgendetwas wegen dieser Schlüsselsache anhängen.
Kann er mir da was anhängen?
Danke, schon im Voraus für die Antworten