Schlußerbe kauft vorzeitig Erbe

Hallo Forengemeinde.

Welche Beweggründe können vorliegen bzw. welche Vorteile ergeben sich aus folgender angenommener Konstellation für den zukünftigen Erben:

Großmutter verstorben,
es existiert ein leiblicher Sohn und ein Enkel. Sonst keine weiteren Abkömmlinge mehr. Enkel nach Berliner Modell enterbt.
Enkel will Pflichtteil berechnen und bitte Onkel um Nachlaßverzeichnis.
U.a. eine gemischte Gewerbe/Mehrparteien-Wohnung-Immobilie vorhanden.

Onkel sagt , daß er Immobilie vor vielen Jahren bereits seiner Mutter abgekauft hat.

Frage: welchen Sinn würde eine solche Vorgehensweise machen?

Der Kauf der Immobilie samt Grunderwerbssteuer wäre in jedem Falle teurer als eine Pflichtteilsauszahlung an Enkel, die bei einer Schenkung an den Onkel seitens der Großmutter anfallen würde.
Großmutter lebte bis zum Tode in einer Wohnung dieses Hauses.
Angenommen, der Verkauf fand statt, wie kann dann von Großmutter verhindert werden, daß Immobilie von Onkel des Enkels überschuldet wird bzw. ein Auszug unmöglich ist? (Nießbrauch?)
Sind bei einer solchen Vorgehensweise noch Pflichtteilsansprüche an die Immobilie vom Enkel zu erwarten?
Inwiefern können hier vom Onkel nachweise erbracht werden (Kaufvertrag, Grundbuchauszug etc.)?

Gruß,
Bennyhase

Hi, was heisst denn hier: Schlußerbe kauft vorzeitig Erbe???
Wenn d. Sohn zu Lebzeiten d. Mutter d. Immobilie(n) der Mutter abgekauft hat, dann fliessen die doch garnicht mehr beim Todesfall d. Mutter in d. Erbe ein! Folglich kann d. Enkel auch keinerlei Anspruch darauf haben.
Mfg ramses90

Ok, anders formuliert:

Angenommen, Sohn bekommt laut Testament beim versterben der Mutter eine Immobilie.
Der Sohn kauft aber bereits vor Anfall dieser Erbschaft die Immobilie der Mutter ab.
Verständlich?

Deswegen meine Formulierung „Schlußerbe kauft Erbe“.
Ich meinte dies bezüglich, wenn er es sowieso vererbt bekommt, wieso kauft er es dann?

Hi, dann ist d. Immobilie als Erbe hinfällig.
Es könnte nur noch sein, dass beim Erstellen des erwähnten, Berliner Testamentes in diesem verfügt wurde, dass der nachversterbende Ehepartner zum Nacherben ernannt wurde. In dem Fall hätte d. Mutter das Haus NICHT an den Sohn verkaufen dürfen sondern nur treuhänderisch nutzen dürfen.
Dem genauen Wortlaut d. Berliner Testamentes sollte der Enkel nachgehen.
MfG ramses90

Hi, um die Frage genau zu beantworten:
Es ist eigentlich nur so zu erklären, dass d. Sohn d. Enkel damit von der Erbbeteiligung an d. Immobilie(n) ausschliessen wollte.
MfG ramses90

hallo ramses,

danke für die Antworten.
Den letzten Nachtrag verstehe ich als einzigen Grund genauso.
Allerdings wäre das dann ein teurer Spaß gewesen.

Ich frage mich nur, ob es steuerliche Anreize für ein solches Vorgehen geben kann.