Schlusserbe Übergabe

Hallo,
ich bin alleinerziehende Mutter einer 6 Jährigen Tochter.
Mein Vater ist verstorben, und meine Stiefmutter lebet noch. Sie haben das „Berliner Testament“ gemeinsam aufgesetzt und sich gegenseitig als Alleinerbe eingesetzt und mich als Alleinigen Schlusserben ( betrifft unetranderem ein Haus & Grundstück).
Meine Frage ist was ist wenn mir etwas zustößt, wie kann ich das Erbe an meine Tochter weiterübertragen und dies auch festhalten. Leider habe ich im Internet keine Antwort darauf gefunden.

Hoffe ihr könnt mir helfen

Hallo,
hat der Erblasser einen seiner Abkömmlinge bedacht und fällt dieser nach der Errichtung des Testaments z. B. durch Tod weg, so ist im Zweifel anzunehmen, dass dessen Abkömmlinge insoweit zu berücksichtigen sind, als sie bei der gesetzlichen Erbfolge an dessen Stelle treten würden (so genannte Ersatzerben). Dies regelt § 2069 BGB. Diese Vorschrift ist auch dann anzuwenden, wenn der in einem gemeinschaftlichen Testament bedachte und vorverstorbene Schlusserbe nur vom erstverstorbenen Ehegatten abstammt.
So also kein Zweifel besteht, ist die Tochter Ersatzerbin.
mfg
PB

Die Tochter wird eh automatisch Ihre Erbin, würde somit also Ihr Geerbtes erben, Wenn Sie sterben, bevor Ihre Tochter volljährig wurde, können Sie per Testament festlegen, dass die Tochter als Ihre Alleinerbin eine Nachlassverwaltung bekommt. Ich würde einen Menschen aus meinem Umwelt nehmen, der auch mit den Konditionen also der eventuellen Vergütung einverstanden ist und dies vertraglich festlegen. Ein Testamentsvollstrecker, der vom Nachlassgericht bestimmt wird, ist nämlich sehr sehr teuer. Also: Sie schreiben per Hand ein Testament und legen dort die schriftliche Vereinbarung mit dem eventuellen Testamentsvollstrecker Ihrer Tochter dazu. Das Ganze können Sie beim Nachlassgericht hinterlegen. Kostet auch Geld, daher empfiehlt es sich, das Vermögen als besonders gering anzugeben, was Sie ja im Moment eventuell noch können, da Sie ja noch nichts geerbt haben.

hallo,
das müsste zusammen mit der stiefmutter notariell festgehalten werden,sozusagen als zusatzklausel im testament!

hm deine Vorredner sagen was ganz anderes, was stimmt denn nun :frowning:

nach der gesetzlichen Erbfolge, tritt ihre Tochter an Ihre Stelle, sollten Sie vorher versterben.

Einfach mal nachsehen, gesetzliche Erbfolge.
Gruß

Hallo jeki2007, das ist relativ simpel, Du setzt in Deinem Testament (mögl. beim Notar) Deine Tochter als Erbe ein, so geht automatisch der Teil, welchen Du erben würdest, im Falle Deines vorzeitigen Ablebens an Deine Tochter.
Gruß petit

Hallo Jeki,

ein Erbe geht auf die Enkel über, falls Dir was passiert.
Lieben Gruss von ninja

Soweit ich weiß,tritt deine Tochter dann dein Erbe an.

Wenn du nach dem Letztversterbenden stirbst wirst du Erbe und deine Tochter wird dich aufgrund gesetzlicher Erbfolge beerben - wenn du nicht verheiratet bist. Wenn du verheiratet bist dann erbt den Mann natürlich mit, §§ 1931, 1371 BGB.

Wenn du vor dem Letztversterbenden (der Stiefmutter) stirbst dann tritt deine Tochter ein, soweit aus dem Testament auslegbar ist, dass dein ganzer Stamm bedacht werden soll. (Ergänzende Auslegung unter Berücksichtigung des erweiterten Normengehalts des § 2069 BGB).

ml.

na,dann frag doch einfach einen anwalt…

bin ja nicht so,aber bissi recherchieren hättest schon können,hab ich jetzt gemacht und bitteschön,scheint da wohl gesetzlich geregelt zu sein:
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ur16p01012.htm

Hallo Jeki,
schreiben Sie handschriftlich ein Testament, dass die Tochter (Name , Geburtsdatum) Ihre alleinige Erbin sein soll. Datum und Unterschrift nicht vergessen. Dann beim Amtsgericht in Verwahrung geben, kostet ca.70Euro. Dann können Sie sicher sein, dass es gefunden wird und dass Niemand es verändert.
Sie können Ihr Testament jederzeit wieder aus der besonderen amtlichen Verwahrung zurückverlangen, zum Beispiel um es zu ändern. Das Testament darf nur persönlich an Sie, zurückgegeben werden.

hallo jeki2007
leider kenne ich mich mit dem berliner testament nicht aus, sorry
lg sicha

Wenn Sie kein Testament errichten und keine weiteren gesetzliche Miterben hinterlassen (Ehemann, weitere Kinder) würde Ihre Tochter Sie ohnehin beerben.

herzlichen Dank für die Anfrage zur Testamentsgestaltung.

Sollten Sie vorversterben, stellt sich die Frage, ob Ihre Tochter Ersatzerbin ist. Diese könnte im Tetsament geregelt worden sein.

Des Weiteren sollte dann geregelt werden, wer die Vermögenssorge für die Tochter ausüben soll. Hier wäre auch eine Testamentsvollstreckung zu erwägen.

Sie sollten diese Fragen ggf. mit Ihrer Stiefmutter abstimmen und natürlich bietet sich der Gang zum Fachanwalt für Erbrecht an.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

da hast du sicherlich nicht richtig gegooglet . Du bist als Schlusserbin eingesetzt. Da du alleine bist, erbt deine Tochter sofern sie die einzige bleibt alles.