Schlusserben bei nicht Verwandten

Liebe ExpertInnen,

Eine häufiger vorkommende Konstellation beim Berliner Testament ist zu klären :
2 Ehegatten sollen sich sich testamentarisch gegenseitig als Alleinerben einsetzen.Die leiblichen Kinder des Ehemanns seien Schlusserben. Die Kinder seien nicht mit der Ehefrau verwandt. Der Ehemann stirbt und seine Kinder nehmen den Pflichtteil. Wären die Kinder dann weiterhin Schlusserben bei Tod der Ehefrau ?

Gruß
Lexi

http://de.wikipedia.org/wiki/Jastrowsche_Formel

Hallo Levay,
Nachfrage zum Verständnis: Aus dem verlinkten Artikel entnehme ich, die Kinder sind nach dem Tod der Gattin aus der weiteren Erbfolge ausgeschlossen. Richtig?

Fragt & Gruß, R

Zwei Eheleute setzen sich gegenseitig zu Erben ein. Erst wenn der zweite Ehegatte gestorben ist, sollen die Kinder erben. Gesetzlich gesehen haben sie aber schon beim ersten Erbfall einen Pflichtteilsanspruch. Damit sie den nicht geltend machen, wird im Testament einfach festgelegt, dass, wenn sie ihn geltend machen, sie enterbt werden. Unter dem Strich also ein schlechtes Geschäft für den, der seinen Pflichtteil einfordert. Den allerdings kommt er natürlich trotzdem.

Vermutlich haben wir uns missverstanden.
Deine Antwort als Regelfall ist mir klar.
Hier aber :

Die Kinder seien nicht mit der Ehefrau verwandt.
Der Ehemann stirbt und seine Kinder nehmen den Pflichtteil.
Wären die Kinder dann weiterhin Schlusserben bei Tod der Ehefrau ?

Da meine ich, nein, bin mir aber so nicht sicher.

Oh, das mit dem Nichtverwandtsein habe ich überlesen. Da ich mich nun erst einlesen müsste, bitte ich stattdessen lieber Wiz oder andere, die sich berufen fühlen, hier zu antworten.

Aah, verstehe, ich sah die Worte „… nicht Verwandten“ bereits im Titel.
Und Wiz wird sich scheinbar nicht herablassen, um mir hier zu antworten.
Schade, bin jetzt traurig.

;-((
R