Schlussformel

Hallo,

folgende Schlussformel ist für mich ein mangelhaft, wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt hat,oder?

Wir danken ihm für seine Mitarbeit in unserem Unternehmen und wünschen ihm für die Zukunft Glück und Erfolg.

zum Kündigungssatz:

Herr… hat das Anstellungsverhältnis mit uns zum … beendet.

Viele Grüsse

Jade

Hallo,

man lese FAQ 2027 und handele danach.

VG

Beschäftigungsdauer: 5 Monate
Tätigkeit als Buchhalter

Zeugnis besteht lediglich aus einer Auflistung der Tätigkeiten und der vorgenannten zwei Sätze.

Gruss
Jade

Zeugnis besteht lediglich aus einer Auflistung der Tätigkeiten
und der vorgenannten zwei Sätze.

Die FAQ ist schon hilfreich.

Ansonsten läßt sich mit den gelieferten Informationen eindeutig sagen, dass das Zeugnis mit diesem Inhalt irgendwo zwischen 1 und 6 in der Notenskala liegt.

Gruß,
Michael

Hallo,

eine blosse Auflistung der Tätigkeiten würde zur Beurteilung des Zeugnisses nicht viel nützen, daher habe ich darauf verzichtet.

Gruss
Jade

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ah, wenn das so ist…

eine blosse Auflistung der Tätigkeiten würde zur Beurteilung
des Zeugnisses nicht viel nützen, daher habe ich darauf
verzichtet.

Oki, wenn das so ist, dann ist es ein 6er Zeugnis.

Gruß,
Michael

1 „Gefällt mir“

Das Zeugnis muss doch mindestens eine 3 sein, oder ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Jade,

Das Zeugnis muss doch mindestens eine 3 sein, oder ?

Du hast recht - das ist ne glatte 1, mike irrt. Oder anders gesagt: Bitte, guck Dir doch mal die genannte FAQ an und dann poste bitte das Zeugnis in voller Schönheit (ohne Eigen- und Firmennamen sowie Geburtsdaten). Mit Fragmenten lässt sich nix anfangen was über Kaffeesatzleserei rausgeht.

*wink*

Petzi

Bitte sehr:

Herr …, geboren am …, war vom 15.11.2005 bis zum 31.03.2006 als
Staff Accountant in unserem Unternehmen tätig.
In dieser Position umfasste sein Aufgabengebiet in der Hauptsache:
• Prüfen, Kontieren und Buchen der eingehenden Rechnungen
• Verbuchen von Kontoauszügen, insbesondere der englischen Niederlassung BHA UK
Limited in England
• Korrektur von eingehenden Rechnungen veranlassen
• Buchungen aus vorangegangenen Perioden sowie vom Hauptsitz in Kansas
nachvollziehen und berichtigen
• Anlagenbuchhaltung
• Kontenabstimmungen (Intercompany, Banken, Debitoren und Kreditoren, Hauptbuch,
Nebenbuch, Offene-Posten-Liste)
• Pflegen des Controllership Tools ART
• Zahlungseingangskontrolle und Mahnungen versenden
• Mitwirken bei der Erstellung und Analyse von Monats- und Jahresabschlüssen für zwei
Gesellschaften nach HGB, US-GAAP sowie GE-Richtlinien und Prozesse
• Unterstützung von internen und externen Prüfungen
• Saldenbestätigungen
• Erstellen von Auswertungen, bspw. Rohbilanzen, Konten, Fertige- und Unfertige
Erzeugnisse und Warenversendungen
• Dokumentation aller bestehenden Projekte hinsichtlich Erlöse und Kosten in
Zusammenarbeit mit Projektmanagement
• Optimierung bestehender Prozesse und Abläufe, bspw. Anpassung von Navision Financials
• Unterstützung aller operativen Einheiten sowie aller verbundenen Konzernunternehmen

Herr… hat das Anstellungsverhältnis mit uns zum 31.3.2006 beendet.

Wir danken ihm für seine Mitarbeit in unserem Unternehmen und wünschen ihm für die Zukunft Glück und Erfolg.

Erklärung:

Nach über 2 Jahren verlangt man eine Zeugnisausstellung. Das Unternehmen ist dazu bereit und hat den Zeugnisvorschlag nur hinsichtlich der Tätigkeiten akzeptiert. Im Übrigen will man noch die zwei folgenden Sätze in das Zeugnis schreiben. Eine umfassende Leistungsbewertung sei aufgrund der Kürze de Anstellung nicht möglich . (Sollte man verlangen diesen Satz auch noch in das Zeugnis aufzunehmen?) Eigentlich wollten sie es schreiben, aber in dem Rückmail, standen aber nur diese zwei Sätze. Wäre also noch abzuklären.
Eventuell wäre ein einfaches Zeugnis besser.

Viele Grüsse
Jade

Eine
umfassende Leistungsbewertung sei aufgrund der Kürze de
Anstellung nicht möglich .

Der AG irrt. Selbst bei kurzer Beschäftigung hat der AN Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis: http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#9; die Unmöglichkeit der Leistungs- und Führungsbeurteilung wird in der Rechtsprechung bei einer Beschäftigungsdauer von wenigen Wochen bejaht - hier sprechen wir über einen Zeitraum von viereinhalb Monaten!

Außerdem sehe ich gerade bei Berufen wie Buchhalter das Problem der Leistungsbeurteilung nicht wirklich, schließlich sind Auswertungen (BWA, SuSa), Steuererklärungen, etc., monatlich fällig. Fehler fallen da recht schnell auf…

Grüße
Renee

Hallo Jade,

Bitte sehr:

vielen Dank *räusper*

Alle weiteren Formalitäten (Firmenpapier, nicht geknickt etc. aus der FAQ sind erfüllt? Die Aufzählung der Aufgaben ist vollständig und korrekt und von „anspruchsvollsten“ zum „einfachsten“ sortiert?

Herr …, geboren am …, war vom 15.11.2005 bis zum
31.03.2006 als
Staff Accountant in unserem Unternehmen tätig.
In dieser Position umfasste sein Aufgabengebiet in der
Hauptsache:
• Prüfen, Kontieren und Buchen der eingehenden Rechnungen
• Verbuchen von Kontoauszügen, insbesondere der englischen
Niederlassung BHA UK
Limited in England
• Korrektur von eingehenden Rechnungen veranlassen
• Buchungen aus vorangegangenen Perioden sowie vom Hauptsitz
in Kansas
nachvollziehen und berichtigen
• Anlagenbuchhaltung
• Kontenabstimmungen (Intercompany, Banken, Debitoren und
Kreditoren, Hauptbuch,
Nebenbuch, Offene-Posten-Liste)
• Pflegen des Controllership Tools ART
• Zahlungseingangskontrolle und Mahnungen versenden
• Mitwirken bei der Erstellung und Analyse von Monats- und
Jahresabschlüssen für zwei
Gesellschaften nach HGB, US-GAAP sowie GE-Richtlinien und
Prozesse
• Unterstützung von internen und externen Prüfungen
• Saldenbestätigungen
• Erstellen von Auswertungen, bspw. Rohbilanzen, Konten,
Fertige- und Unfertige
Erzeugnisse und Warenversendungen
• Dokumentation aller bestehenden Projekte hinsichtlich Erlöse
und Kosten in
Zusammenarbeit mit Projektmanagement
• Optimierung bestehender Prozesse und Abläufe, bspw.
Anpassung von Navision Financials
• Unterstützung aller operativen Einheiten sowie aller
verbundenen Konzernunternehmen

Ich kenne mich ehrlich gesagt im Aufgabengebiet von „Staff Accountants“ nicht so wirklich gut aus, aber ein paar Sachen fallen mir auf:

  • das wüste Gemisch von deutsch und englisch: „Pflegen des Controllership Tools ART“ Kruzifix, wir haben so eine schöne Muttersprache, das würde ich gerne auf deutsch ausdrücken :wink:
  • mir scheinen das für die Kürze der Zeit sehr viele Punkte zu sein. Hat Herr x das wirklich alles gemacht oder hat man (warum auch immer) da was aufgebläht?
  • ich glaub’s ehrlich gesagt nicht, dass jemand, der knapp 5 Monate dort war, erfolgreich irgendwelche Prozesse optimiert hat PLUS dann noch nen Haufen „Tagesgeschäft“ gemacht hat.
  • was möchte mir der Künstler damit sagen? „Erstellen von Auswertungen, bspw. Rohbilanzen, Konten, Fertige- und Unfertige Erzeugnisse und Warenversendungen“ Ist „Fertige- und Unfertige Erzeugnisse“ in
    dieser Schreibweise ein Fachausdruck aus diesem Bereich?

Herr… hat das Anstellungsverhältnis mit uns zum 31.3.2006
beendet.

„…nachdem wir blöderweise seine totale Unfähigkeit während der Probezeit nicht bemerkt hatten. Aber zum Glück isses uns gelungen, ihn zu ner Kündigung zu bewegen.“

Wir danken ihm für seine Mitarbeit in unserem Unternehmen und
wünschen ihm für die Zukunft Glück und Erfolg.

„…was er beides bei uns ja nun wirklich nicht hatte.“

Kurz gesagt: diese beiden Sätze sehe ich als Totalverriss. Zusammen mit der recht kurzen Beschäftigungsdauer interpretiere ich da einen grottenschlechten Mitarbeiter rein.

Nach über 2 Jahren verlangt man eine Zeugnisausstellung.

Warum eigentlich erst nach 2 Jahren?

Eine
umfassende Leistungsbewertung sei aufgrund der Kürze de
Anstellung nicht möglich . (Sollte man verlangen diesen Satz
auch noch in das Zeugnis aufzunehmen?)

Wie Renee schon schrieb: Nein, nach 5 Monaten sollte ich mir ein gutes Bild über nen Mitarbeiter machen können.

Eigentlich wollten sie
es schreiben, aber in dem Rückmail, standen aber nur diese
zwei Sätze.

Also ich würde ja an der Stelle vom Herrn x selber nen Text schreiben und hoffen, dass die Firma das so ausdruckt und unterschreibt…

Eventuell wäre ein einfaches Zeugnis besser.

Sollte die Firma auf obigen Vorschlag nicht eingehen: ja. Alles ist besser als dieses „Zeugnis“.

*wink*

Petzi

Ne ist so, wirklich

Das Zeugnis muss doch mindestens eine 3 sein, oder ?

Du hast recht - das ist ne glatte 1, mike irrt.

Mit Fragmenten lässt sich nix anfangen was über Kaffeesatzleserei rausgeht.

Eigentlich kann man eindeutig sagen, wenn nur eine der eigenen Ansicht nach schon unbrauchbare Tätigkeitsbeschreibung, der Ausscheidetermin und eine Schlußformel drin stehen, also keinerlei Bewertung des Mitarbeiters, dann ist es eine glatte 6: „Wir wissen nichts, aber auch gar nichts Positives über diesen Menschen zu sagen.“

Gruß,
Michael

Hallo Renee

Vielen Dank für deinen Beitrag.

Im Prinzip sehe ich es genauso. Vielleicht kann der HR Manager es wirklich nicht beurteilen, da mit meinem Weggang sich 2/3 der Abteilung aufgelöst hat, d.h. es sind gleichzeitg drei weitere MA gegangen, darunter zwei meiner Vorgesetzten. Ich hatte mich unmittelbar nach meinem Austritt an meinen Vorgesetzen gewandt, ohne Rückmeldung. Habe die Sache dann auf sich ruhen lassen, 2 Jahre lang und sogar etwas mehr.

Also wie am Besten vorgehen? Der HR Manager ist alles andere als ein angenehmer Zeitgenosse.

Viele Grüsse

Jade

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ist 6

Herr …, geboren am …, war vom 15.11.2005 bis zum 31.03.2006 als Staff Accountant in unserem Unternehmen tätig.

Wenigstens war er tätig und nicht nur beschäftigt. Soweit noch Standard.
Ein Staff Accountant in einem Unternehmen mit 20 MA dreht die Hälfte der Zeit Däumchen, bei 200 MA sieht es anders aus. Aber das weiß man hier nicht.

In dieser Position umfasste sein Aufgabengebiet in der
Hauptsache:
• Prüfen, Kontieren und Buchen der eingehenden Rechnungen

Triviales als allererstes. Es mag die Hauptsache sein, aber wenn ein Buchhalter das nicht macht, was tut er dann?

• Verbuchen von Kontoauszügen, insbesondere der englischen Niederlassung BHA UK

Ehmhu? Wie verbucht man Konto_auszüge_? Verbucht man nicht Positionen auf Selbigen?

• Korrektur von eingehenden Rechnungen veranlassen

Weil unsere Prozesse ja so schlampig sind, dass wir sowas dauernd kriegen? Oder sind wir bei Punkt 3 der wichtigsten Tätigkeiten schon bei Dingen angekommen, die 1x/Monat passieren?

• Buchungen aus vorangegangenen Perioden sowie vom Hauptsitz in Kansas

nachvollziehen und berichtigen
Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass eine Filiale Buchungen vom Hauptsitz berichtigt!

• Pflegen des Controllership Tools ART

Aha, also Software hat er auch noch entwickelt?

• Zahlungseingangskontrolle und Mahnungen versenden

Das hatten wir oben schon, nur anders formuliert. Uns fällt also nichts mehr ein.

• Mitwirken bei der Erstellung und Analyse von Monats- und Jahresabschlüssen für zwei Gesellschaften nach HGB, US-GAAP sowie GE-Richtlinien und Prozesse

Klingt toll und sagt eigentlich nur, daß er dem Chefbuchhalter den Kaffee gebracht hat, als der müde wurde.

• Unterstützung von internen und externen Prüfungen
• Saldenbestätigungen

Wir nudeln das Ganze zum dritten Mal durch…

• Dokumentation aller bestehenden Projekte hinsichtlich Erlöse und Kosten in Zusammenarbeit mit Projektmanagement

Zum vierten Mal - oder hat das Unternehmen eine vollkommen abstruse Kostenrechnung?

• Optimierung bestehender Prozesse und Abläufe, bspw. Anpassung von Navision Financials

Wie kann ein Accountant einfach so Prozesse optimieren? Wäre das nicht eher die Aufgabe eines Prozessmanagers? Oder fehlt hier wieder das „Mitwirken an…“

• Unterstützung aller operativen Einheiten sowie aller verbundenen Konzernunternehmen

Mit der täglichen Ration Kaffee oder der Zusammenfassung der Bild-Schlagzeilen?

Herr… hat das Anstellungsverhältnis mit uns zum 31.3.2006 beendet.

Worüber wir natürlich kein Bedauern äußern.

Wir danken ihm für seine Mitarbeit

Aha, also jemand, der Prozesse optimiert und internationale Koordinationsaufgaben wahrnimmt, ist nun nur ein ganz normaler „Mitarbeiter“? :smiley:

in unserem Unternehmen und wünschen ihm für die Zukunft Glück und Erfolg.

… was ihm bei uns nicht vergönnt war.

Das Ganze ist vollkommener Schwachsinn und klingt fast so als hätte man einen Zufallstext-Generator mit Accounting Begriffen gefüttert und nur noch die Anzahl Zeilen eingestellt.

In dem Zeugnis ist nicht mal die Tätigkeitsbeschreibung sinnvoll und das Fehlen jeder persönlicher Bewertung schreit regelrecht: "Absolut Ungenügend"

Gruß,
Michael

Hallo Jade,

Ich kenne mich ehrlich gesagt im Aufgabengebiet von „Staff
Accountants“ nicht so wirklich gut aus, aber ein paar Sachen
fallen mir auf:

  • das wüste Gemisch von deutsch und englisch: „Pflegen des
    Controllership Tools ART“ Kruzifix, wir haben so eine schöne
    Muttersprache, das würde ich gerne auf deutsch ausdrücken :wink:
  • mir scheinen das für die Kürze der Zeit sehr viele Punkte zu
    sein. Hat Herr x das wirklich alles gemacht oder hat man
    (warum auch immer) da was aufgebläht?
  • ich glaub’s ehrlich gesagt nicht, dass jemand, der knapp 5
    Monate dort war, erfolgreich irgendwelche Prozesse optimiert
    hat PLUS dann noch nen Haufen „Tagesgeschäft“ gemacht hat.
  • was möchte mir der Künstler damit sagen? „Erstellen von
    Auswertungen, bspw. Rohbilanzen, Konten, Fertige- und
    Unfertige
    Erzeugnisse und Warenversendungen“ Ist
    „Fertige- und Unfertige Erzeugnisse“ in
    dieser Schreibweise ein Fachausdruck aus diesem Bereich?

Ja, und es klingt vielleicht viel, aber es ist so gewesen

Herr… hat das Anstellungsverhältnis mit uns zum 31.3.2006
beendet.

„…nachdem wir blöderweise seine totale Unfähigkeit während
der Probezeit nicht bemerkt hatten. Aber zum Glück isses uns
gelungen, ihn zu ner Kündigung zu bewegen.“

Eigentlich wollte die Firma kündigen. Man hat dann vereibart, dass man selbst kündigen kann.

Wir danken ihm für seine Mitarbeit in unserem Unternehmen und
wünschen ihm für die Zukunft Glück und Erfolg.

„…was er beides bei uns ja nun wirklich nicht hatte.“

Kurz gesagt: diese beiden Sätze sehe ich als Totalverriss.
Zusammen mit der recht kurzen Beschäftigungsdauer
interpretiere ich da einen grottenschlechten Mitarbeiter rein.

Wieso muss der MA grottenschlecht gewesen sein ? Die Firma war ein einzige Katastrophe. Man hat eine chaotische Buchhaltung von den Vorgängern übernommen und Hauptaufgabe bestand darin, deren Chaos zu bereinigen und das schlecht aufgesetzte und veraltete Buchhaltungsprogramm zu „managen“ ohne Einschulung. In so ein Chaos, Prozesse zu optimieren ist nicht so schwer wie Du dir vielleich vorstellen magst.

Nach über 2 Jahren verlangt man eine Zeugnisausstellung.

Warum eigentlich erst nach 2 Jahren?

Siehe Antwort an Renee.

Eine
umfassende Leistungsbewertung sei aufgrund der Kürze de
Anstellung nicht möglich . (Sollte man verlangen diesen Satz
auch noch in das Zeugnis aufzunehmen?)

Wie Renee schon schrieb: Nein, nach 5 Monaten sollte ich mir
ein gutes Bild über nen Mitarbeiter machen können.

Siehe Antwort an Renee.

Eigentlich wollten sie
es schreiben, aber in dem Rückmail, standen aber nur diese
zwei Sätze.

Also ich würde ja an der Stelle vom Herrn x selber nen Text
schreiben und hoffen, dass die Firma das so ausdruckt und
unterschreibt…

Das hat man getan und ausser Beschreibung der Tätigkeiten wurde es nicht akzeptiert. Die zwei Sätze kommen von der Firma.

Eventuell wäre ein einfaches Zeugnis besser.

Sollte die Firma auf obigen Vorschlag nicht eingehen: ja.
Alles ist besser als dieses „Zeugnis“.

*wink*

Petzi

Kein Rat nur eine Möglichkeit

Also wie am Besten vorgehen? Der HR Manager ist alles andere als ein angenehmer Zeitgenosse.

Wenn „man“ nicht gerade seither arbeitslos ist, sollte man das Ganze möglicherweise einfach auf sich beruhen lassen, das Leben geht auch ohne Arbeitszeugnis weiter.

Braucht man jedoch das Zeugnis, kann man sich notfalls per Gericht ein Zeugnis einklagen, denn man hat in Deutschland ein Recht auf ein gutes Arbeitszeugnis, wenn der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass man schlampig gearbeitet hat. Das sollte sogar der HR Manager wissen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der HR Manager nicht die Rechtslage bezüglich Zeugnissen in Deutschland kennt. Eine einfach Mail mit Hinweis darauf, dass man sich mit entsprechenden Themen auseinander gesetzt hat, kann bei unliebsamen Zeitgenossen manchmal Wunder wirken, denn wenn er Deiner „Bitte“ nicht nachkommt, kriegt er noch viel mehr Arbeit und Stress, worauf er vermutlich keinen Bock hat.

Also höflich bitten, ein in Bezug auf § … Urteil … und … angemessenes Arbeitszeugnis auszustellen, um allen Beteiligten den unangenehmen Weg der Klage zu ersparen.

Das sollte man jedoch nur dann tun, wenn man sicher ist, dass der AG nicht einen ganzen Aktenschrank voller Beweismittel hat, die belegen, dass man schlecht gearbeitet hat.

Gruß,
Michael

Less is more?

Ja, und es klingt vielleicht viel, aber es ist so gewesen

Was meinst Du, wie lang das Arbeitszeugnis eines Vorstandsmitglieds wäre, der die Aufgaben von X Fachbereichen managen muß, gleichzeitig Networking und Kundenakquise betreibt etc etc?
Wenn man sowas auf einer Seite inkl. Beurteilung hinkriegt, kann man das für Dich auch.
Beachte „in der Hauptsache“.
Da sollten nicht viel mehr als 5 Dinge stehen, und diese sollten sich nicht zu stark ähneln. Stichwort wäre hier „Orthogonalität“.

Eigentlich wollte die Firma kündigen. Man hat dann vereibart, dass man selbst kündigen kann.

Da will ich gar nicht zu genau drüber nachdenken, was das heißt.

Wieso muss der MA grottenschlecht gewesen sein?

Es geht nicht darum, was Du gemacht hast, sondern darum was da steht. Und jeder normale Personaler in Deutschland sieht den Totalverriss, der da steht.
Niemand kündigt freiwillig kurz vor Ende der Probezeit, wenn er seiner Aufgabe gewachsen ist. Ein Unternehmen bedankt sich für die Resultate, wenn denn welche vorlagen. Das Nichtvorhandensein von „weiterhin“ deutet darauf hin, dass während der Zeit nichts, aber auch gar nichts an Erfolgen vorzuweisen war.
Eine Tätigkeitsbeschreibung ohne den Hinweis, dass die Aufgaben auch nur ab und zu annähernd zufriedenstellend oder erwartungsgemäß erfüllt wurden heißt, dass dem nicht so war: Der AG war also hochgradig unzufrieden mit dem AN.

Die Firma war ein einzige Katastrophe.

Das ist lustigerweise sehr sehr oft so. Trotzdem kriegen andere Menschen bessere Zeugnisse.

Hauptaufgabe bestand darin, deren Chaos zu bereinigen

Das heftet sich aber kein AG im Zeugnis an. Außerdem steht es an der falschen Stelle im Zeugnis, wenn es die Hauptsache war.

und das schlecht aufgesetzte und veraltete Buchhaltungsprogramm zu „managen“ ohne Einschulung.

Auch hier besteht die Kunst darin, es so zu formulieren, dass es für beide Seiten gut klingt.

In so ein Chaos, Prozesse zu optimieren ist nicht so schwer wie Du dir vielleich vorstellen magst.

Ist aber trotzdem weder die Hauptaufgabe noch die Kompetenz eines normalen Buchhalters.
Mir drängt sich das Gefühl auf, dass wirklich die Erwartungshaltung von Mitarbeiter und Unternehmen auseinander gingen, wodurch Spannungen entstanden sind, deren einzige Lösung schlußendlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses war.

Also ich würde ja an der Stelle vom Herrn x selber nen Text
schreiben und hoffen, dass die Firma das so ausdruckt und
unterschreibt…

Das hat man getan und ausser Beschreibung der Tätigkeiten
wurde es nicht akzeptiert. Die zwei Sätze kommen von der
Firma.

Wenn die Tätigkeitsbeschreibung von Dir ist, dann lacht sich der HR Manager mit Sicherheit ins Fäustchen, denn die 6 hast Du Dir dann schon selbst ausgestellt. Er bestätigt sie nur noch einmal.

Gruß,
Michael

Hallo Mike,

danke für deinen Beitrag, sehr gut.

Gilt das Zeungisrecht auch nachdem über zwei Jahren vergangen sind. Ich habe einen Job, nur möchte keine Leerzeiten in meinem Lebenslauf. Wie geschrieben, ich hatte seinerzeit ein Arbeitszeugnis verlangt, keine Rückmeldung bekommen und die Sache auf sich beruhen lassen. Ich hatte ja einen Job.

Sicher geht das Leben auch weiter ohne Arbeitszeugnis, aber ich denke, ich könnte die dort gemachten Erfahrungen für meinen weiteren Werdegang nutzen. Dazu müsste ich es aber belegen können.

Viele Grüsse
Jade

Hallo Michael

danke für deinen konstruktiven Beitrag. Ich werde ihn überarbeiten und auf 4-5 Punkte reduzieren und dir zusenden. Okay ?

Viele Grüsse
Jade

Im Arbeitsvertrag steht eine Ausschlussfrist von sechs Monaten.