Hallo,
wenn man eine Schlussrechnung schreibt, der schon eine oder mehrere Abschlagsrechnungen vorausgingen, müssen dann auf der Schlussrg. die bisher gestellten und bezahlten Abschlagsrechnungen detailliert aufgeführt werden (Nr., Datum, Netto, MwSt., Brutto), oder reicht beispielsweise einfach die Angabe: „bereits bezahlt XXXXX €“?
Vielen Dank für baldige Antwort.
fritz
nett wärs…
Hallo,
ich erfasse ständig schlussrechnungen von bauleistungen, wo die abschlagszahlungen summiert und OHNE datum genannt sind. weiß nicht, ob es formvorschriften gibt, aber ich empfinde es als ein entgegenkommen und freue mich über detailierte rechnungen.
nur ein tip 
Hallo,
wenn man eine Schlussrechnung schreibt, der schon eine oder
mehrere Abschlagsrechnungen vorausgingen, müssen dann auf der
Schlussrg. die bisher gestellten und bezahlten
Abschlagsrechnungen detailliert aufgeführt werden (Nr., Datum,
Netto, MwSt., Brutto), oder reicht beispielsweise einfach die
Angabe: „bereits bezahlt XXXXX €“?
Vielen Dank für baldige Antwort.
fritz
…wir schreiben unsere Schlussrg. immer so, aber wir bekommen
auch ständig welche, wo dies nicht der Fall ist.
Ich dachte aber, es GÄBE solche Vorschriften - aber scheinbar doch nicht!
Danke für die Antwort.
Hallo,
ich erfasse ständig schlussrechnungen von bauleistungen, wo
die abschlagszahlungen summiert und OHNE datum genannt sind.
weiß nicht, ob es formvorschriften gibt, aber ich empfinde es
als ein entgegenkommen und freue mich über detailierte
rechnungen.
nur ein tip 
Hallo Fritz,
es gibt zwar keine Vorschriften in der VOB die deine Frage direkt beantworten, es gibt aber von den Gerichten anerkannte „Grundsätze an die Prüffähigkeit einer Schlussrechnung“, die sind aber leider sehr einzelfallorientiert, sprich schwammig. Aus meiner Erfahrung kann ich nur raten, tue alles um im Zweifel auf der sicheren Seite zu sein. Da der Einwand mangelnder Prüffähigkeit, die dazu führt das deine Forderung gar nicht erst fällig ist, so ziemlich in fast jedem Bauprozess auf Werklohn gebracht wird.
Ciao Andre´
Hallo,
wenn man eine Schlussrechnung schreibt, der schon eine oder
mehrere Abschlagsrechnungen vorausgingen, müssen dann auf der
Schlussrg. die bisher gestellten und bezahlten
Abschlagsrechnungen detailliert aufgeführt werden (Nr., Datum,
Netto, MwSt., Brutto), oder reicht beispielsweise einfach die
Angabe: „bereits bezahlt XXXXX €“?
Vielen Dank für baldige Antwort.
fritz